593 Views | 12.07.2012 | 00:49 Uhr
geschrieben von Dominik Lenné

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)

Vertrag ist durch falsche Behauptungen zustande gekommen

Bestell-/Kundennummer: 331680709

Am 13.4. d. J. klingelten zwei Herren von Kabel Deutschland an der Wohnungstür und sagten, die Hausverwaltung habe den Standardkabelfernsehvertrag (mit einer anderen Firma) gekündigt und alle Mieter müssten selbst Anschlussverträge abschließen. Dies klang für mich glaubwürdig und ich schloss den Kabelfernsehvertrag mit o. g. Nummer ab. Eine Mitbewohnerin bekam die ganze Sache mit und kann sie bezeugen.

SCHLAGWORTE

Da es für mich glaubwürdig klang, überprüfte ich die Behauptung des Firmenvertreters nicht in der Periode von 14 Tagen, in der man ohne Begründung von Haustürverträgen zurücktreten kann. Später jedoch stellte ich fest, dass die Behauptung, die Grundlage meiner Entscheidung für den Vertragsabschluss darstellte, falsch war und dass wir nun zwei Kabelfernsehverträge zu laufen haben.

Ich rief die Firma an. Zunächst sagte mir die Kundendienstmitarbeiterin die Auflösung des Vertrages zu. Als ich jedoch eine E-Mail mit den Details hinschickte, beharrte Kabel Deutschland auf der Rechtmäßigkeit des Vertrages und weigerte sich auch auf ein weiteres E-Mail hin, den Vertrag für nichtig zu erklären.

Ich bin jedoch der Meinung, dass ein Vertrag, der aufgrund falscher Behauptungen zustande kam, nicht rechtmäßig ist, von vornherein nicht gültig ist und deshalb auch außerhalb der Standard-Kündigungsperiode von 14 Tagen aufgelöst werden kann.

Selbst wenn diese Auffassung vor Gericht nicht durchgesetzt werden könnte, wäre es ein Zeichen guter Geschäftspraxis, die Verantwortung für die Fehler eigener Angestellter zu übernehmen und den Vertrag einvernehmlich aufzulösen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Auflösung des Vertrages und Zurückerstattung bisher eingezogener Beträge


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


13.07.2012 | 13:45
von Dominik Lenné | Regelverstoß melden
Wie ich vermutete, kann ich den Vertrag wohl nach §119 BGB wegen Irrtums anfechten. Dies gilt unabhängig von irgendwelchen 2-Wochen-Fristen. Siehe dejure.org/gesetze/BGB/119.html.

21.07.2012 | 14:59
von Dominik Lenné noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat mich bis jetzt (21.7.12) keine Reaktion von Kabel Deutschland erreicht.


06.08.2012 | 02:47
von Dominik Lenné noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch keine Reaktion. Werde es noch einmal schriftlich probieren.


30.08.2012 | 16:50
von Dominik Lenné noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kabel Deutschland hat nicht weiter reagiert und spekuliert darauf, dass ich den Vertrag nicht anfechten werde, da bei dem ungewissen Ausgang das Prozesskostenrisiko hoch ist.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Vodafone Kabel Deutschland: Falschberatung
Vodafone Kabel Deutschland: Zahlung von Kabeldigital nach Kündigung
Vodafone Kabel Deutschland: Vertrag untergeschoben
Vodafone Kabel Deutschland: Miserabler Kundendienst
Vodafone Kabel Deutschland: Lidi Connect Vertrag
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!