1061 Views | 18.07.2012 | 14:01 Uhr
geschrieben von Constantin Popazie

BAUHAUS GmbH & Co. KG (Mannheim)

Anderer Preis an der Kasse

Wer bei Bauhaus im Wuppertal einkaufen will, dem empfehle ich, sich viel Zeit zu nehmen.

Die Preise am Regal stimmen überhaupt nicht mit denen an der Kasse überein, dort wird es teurer. Das Schlechte aber kommt jetzt: Nach Meinung des Abteilungsleiters dürfen wir uns nicht Beschweren und keine Namen nennen.

Jetzt frage ich, wo leben wir, sind wir in einer verkehrten Welt oder ist der Abteilungsleiter der falsche Mann am Platzt?

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Meine Forderung an BAUHAUS GmbH & Co. KG: Stellungnahme


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Kommentare und Trackbacks (4)


18.07.2012 | 14:18
von ReclaBoxler-5316387 | Regelverstoß melden
Was ist das für eine Beschwerde?
Sie überlassenen eine Stellungnahme dem Chef selbst.
Was wollen Sie damit erreichen?
Das mal ein Teil falsch ausgepriesen ist, ist kein Weltuntergang, bei den ständigen Aktionen die ein Unternehmen leistet, um Kunden anzuziehen.
Klare Forderungen = klare Ergebnisse.
Und das falsche Preise üblich bei Bauhaus sind, kann ich aus meiner Erfahrung nicht bestätigen.

18.07.2012 | 15:11
von Heiko Stöckler
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

18.07.2012 | 19:17
von Mitarbeiter | Regelverstoß melden
Die Namen der Mitarbeiter dürfen nicht öffentlich geschrieben werden!
Ich bin selber Mitarbeiter einer Baumarktkette und finde dieses Unmöglich.

20.07.2012 | 14:17
von ReclaBoxler-1172351 | Regelverstoß melden
So, der Abteilungsleiter sagt also, dass man sich nicht beschweren darf?

Ich wüsste nicht, warum mich das beeindrucken sollte bzw. auf welcher Grundlage er mir (Namensnennung hin oder her, das mal außen vor) eine Beschwerde verbieten könnte.

Wenn ich mit etwas unzufrieden bin, lasse ich mir nicht das Recht nehmen, dieses auch (korrekt und sachlich) zu äußern.



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