477 Views | 24.07.2012 | 10:53 Uhr
geschrieben von S. C.

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Shop akzeptiert den Widerruf nicht

Ich habe ein Handy mit 15 € Guthaben gekauft. Die Verkäuferin hat ausdrücklich gesagt, dass solange die Karte nicht benutzt worden ist, dass das Handy zurückgegeben werden kann.

Gestern abend gekauft, heute morgen wollte ich es zurückgeben.

Kein Erfolg. Sie meinte nun, das das Handy benutzt worden sei. Ich meinte, nein, es ist eingeschaltet worden aber nicht benutzt worden. Benutzung lege vor, wenn ich damit telefoniert hätte.

Sie schickte mich unfreundlich zu dem An- und Verkauf um die Ecke - vielleicht könne er es nehmen und war sehr unfreundlich. Ich finde sowas von frech.

Vodafone stellt sich stumm und unternimmt nichts!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Vodafone GmbH: Erstattung von 15 €


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


24.07.2012 | 10:55
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Kurze Frage.

Warum kaufen Sie sich ein Handy und wollen es am nächsten Tag wieder zurückgeben? Bzw. wenn Sie bereits beim Kauf danach fragen, wie die Rückgabe-Modalitäten sind - warum?

Im Übrigen liegt eine Benutzung sehr wohl vor, sobald man das Handy einschaltet. Schließlich hat sich die SIM-Karte ins Netz eingebucht.

24.07.2012 | 11:02
von ReclaBoxler-6673218 | Regelverstoß melden
Im Shop gibt es kein Widerrufsrecht, gekauft wie gesehen! Egal ob Klamotten oder Handys, jeder SHOP kann aus Kulanz ein Artikel zurück nehmen, muss es aber nicht!

24.07.2012 | 11:02
von ReclaBoxler-65930832 | Regelverstoß melden
Stellt sich halt die Frage, warum Sie sich ein Handy kaufen und es am nächsten Tag wieder zurückgeben wollen.

Und warum schalten Sie es ein? . . Also da kann ich der Verkäuferiun nur Recht geben.

Btw.: Natürlich unternimmt Vodafone nichts, weil es nicht deren Angelegenheit ist. Die meisten Vodafone-Shops sind mittlerweile Franchise-Unternehmen und da hat Vodafone nicht viel mit zu tun.

24.07.2012 | 14:23
von Anja | Regelverstoß melden
Ganz ehrlich, ich möchte als Kunde kein Handy kaufen, das bereits von einem anderen Kunden in aller Ruhe zu Hause ausprobiert worden ist. Also wirklich nicht. Und so wäre es dann aber. Sie geben das Handy zurück und der nächste Kunde kauft dieses Gerät dann als "Neuware". Oder soll der Händler das Gerät vielleicht als "gebraucht" deklarieren? Dann würde er es erstens nicht mehr so leicht (wenn überhaupt) verkaufen können bzw weniger dafür verlangen dürfen, so oder so ein Verlustgeschäft für den Händler. Und eigentlich immer werden solche Geräte einfach als Neuware weiterverkauft. Das nenne ich Verbauchertäuschung. Und Kunden, die den Händler zu solchen Aktionen zwingen (" wenn Sie das Handy nicht zurücknehmen, kaufe ich es woanders") sind an dieser "Händlermasche" nicht ganz unschuldig. Niemand sollte ein Gerät zurücknehmen, das der Kunde bereits zu Hause hatte und benutzt hat (und zumindest haben Sie das Handy doch in aller Ruhe ausprobiert, zumindest wie es bedient werden kann etc). Das finde ich nicht in Ordnung.

04.08.2012 | 21:37
von Gabi Michel | Regelverstoß melden
Wahr im Vodafone schob und wollte mein alten Handy Vertrag verlängern, mann sagte mir das es neu sei bei Vodafone das eine Verlängerung nur über eine andere karte möglich sei, es währe aber eine karte die angeblich nur mit meiner Nummer gehen würde aber trotzdem auch eine eigene Nummer hat. Mir wurde von der Vodafone Kunden Betreuung bestätigt das da durch mein alter Vertrag verlängert wurde und gleichzeitig ein neuer Handy Vertrag geschlossen wurde. Das ich so nicht wollte! Habe nun den Vertrag an der Backe, da der Shop Verkäufer diesen Vertrag nicht stornieren möchte. 2 Wollte ich Hd Fernsehn, normal hätte ich 10 Euro zu meinen alten Vertrag mehr bezahlen müssen, Aber da nach den Shop Verkäufer mein Vertrag nicht ausreiche, und ich eine andere Box brauche, wurde das geändert, dazu kam Turbo Internet usw. Turbo Internet wurde zurückgenommen, Die Kundenbetreuung bestätigte mir Telefonisch, das ich betrogen wurde Und eine Falsches Verkaufsgespräch zum Opfer gefallen bin. Die Verträge kann ich nicht kündige da der Verkäufer keine Rückruf macht. Vodafone sieht dabei zu, wie seine Kunden Betrogen werden, Na ja die Verdienen ja auch durch diesen Betrug, kann allen Vodafone Kunden Nur Raten alle Verträge 3 Monate vor Vertrags Ende zu Kündigen, und sich einen neuen Anbieter zu suchen, ja das TV Paket habe ich nicht angenommen, wegen wieder Spruch, die Belehrung Kamm von Vodafone aus Ratingen, das sie nicht anerkennen möchte. Auf dieses ganze Theater hin und her habe ich alle Verträge gekündigt und die Einzugsermächtigungen von Meinen Konto entzogen.An den Geschäfts Führer/ Leitung habe ich einen Brief geschrieben und bei Einschreibe und Rückschein gesendet, mal sehen ob er zurückschreibt und ob Vodafone mir entgegen kommt. abi kommt.

15.08.2012 | 17:36
von S. C. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich rechne damit nicht. Denn Vodafone möchte über die Beschwerde nicht informiert werden - desinteresse an der Service am Kunden.


15.08.2012 | 17:40
von S. C. | Regelverstoß melden
Ach ja. Die original Sim-Karte wurde natürlich nicht von mir verwendet.

15.08.2012 | 17:44
von S. C. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die original Sim-Karte wurde natürlich nicht von mir verwendet. Ich glaube aber, dass hier basher stark aktiv sind und zum Teil Beleidigungen in den Kommentaren auftauchen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!