Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)
Otto Versand verweigert Weiterleitung eines defekten Notebooks
Bestell-/Kundennummer: 38536695
Ich habe von Otto-Versand Hamburg ein Notebook Sony-Vario gekauft. Nach nicht einmal 4. Wochen war das Notebook kaputt. Ich bin morgens aufgestanden, nichts ging mehr. Ich meldete den Schaden bei Otto und mir wurde der Kundendienst von Sony Deutschland mitgeteilt. Dort rief ich an und wurde abgewimmelt. Daraufhin schickte ich am 16.07.2012 das defekte Notebook bei Otto mit einem Retoureschein ein und bat darum, dieses Notebook zu reparieren und an mich zurück zu senden.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Mehrere e-mails wurden von mir an das Versandhaus Otto verschickt. Bis heute ist das Gerät angeblich nicht bei Otto Versand angekommen. Mir wurde mitgeteilt, dass Otto das Notebook an mich zurück schickt und ich gefälligst selber für eine Reparatur zu sorgen habe. Auch mein Argument, dass ich das Notebook bei Otto gekauft habe und nicht beim Sony Kundendienst, zog nicht.
Leider bin ich schwer behindert und kann nicht so schnell wie andere alles aufnehmen, was man mir erklärt. So sitze ich nun seit vier Wochen ohne Notebook herum. Die Krönung fand gestern statt, ich wollte mir ein neues Notebook bei Otto bestellen, was natürlich abgelehnt wurde. Auch meiner Ehefrau wurde erst gar keine Bestellung abgenommen. Die Arroganz des Bearbeiters konnte mich schon auf die Palme bringen.
Ich glaub lehnt der Händler es ab für die Gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung geradezustehen ist das einer der seltenen Fälle in denen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Z. B. könnte man sich jetzt bis Otto sich der Sache annimmt ein ersatznotebook mieten und die Kosten an Otto weitergeben.
(vieleicht zu dem Thema vorher doch nochmal nen Anwalt befragen, bin auch nur Laie)
Am besten Otto erstmal schriftlich kontaktieren und eindeutig auf Gewährleistungsansprüche Bezug nehmen.
Evtl auch Neuware verlangen, auch dazu hat man das recht da der Kunde bei Gewährleistungsansprüchen die Art der Nachbesserung bestimmt, nicht der Händler.
Und am besten gleich ne Frist setzen. Es kann auch die Abholung des Gerätes verlangt werden.
Habe selbst im Support eines Notebookherstellers gearbeitet. Otto hat keine Chance aus der Sache rauszukommen. Ausser bei dem defekt handelt es sich um eindeutiges Eigenverschulden. Was ich nach der Schilderung aber nicht vermute.
Klar, das ist für Unternehmen wie Otto sehr viel einfacher. Aber wenn sie Geräte verkaufen, müssen sie sich auch im gesetzlichen Rahmen darum kümmern.