Durch Fahrrad.de - internetstores gelöste Beschwerde. | 1184 Views | 12.08.2012 | 21:25 Uhr
geschrieben von Martin Lass

Fahrrad.de - internetstores GmbH (Stuttgart)

Rückerstattung mehrfach versprochen und dann als Irrtum abgetan

Bestell-/Kundennummer: Bestell-Nr.: AFA71126780 Rechnungs-Nr.: AFA190339

Ich habe das Winora F1 Herren 11Ah 28 Zoll - Elektrofahrrad für 1899€ über Amazon Anfang Mai bei Fahrrad.de gekauft/erhalten. Ab Erhalt hatte ich bereits die ersten technischen Mängel über den Kundendienst bei Fahrrad.de gemeldet, das Fahrrad war jedoch "fahrfähig".

SCHLAGWORTE

Dann hatten sich alle ca. 60 Km die Speichen des Antriebrades gelockert und mussten nachgezogen werden. Anfang Juli hatte ich das dann über den Kundensevice reklamiert. Der Mitarbeiter schlug vor, dass ich das Hinterrad demontieren und einzeln einschicken sollte. Das hatte ich verneint und schrieb zurück, dass ich gerne das ganze Fahrrad zurückschicken würde. Daraufhin kam eine Mail mit der Bestätigung und dem Hinweis, dass der Rechnungsbetrag mir rückerstattet werden würde, sobald das Fahrrad bei Fahrrad.de eintreffen würde. Das wurde dann in einer weiteren Mail nochmal wiederholt/bestätigt! Also hatte ich angenommen, dass Fahrrad.de das Fahrrad dann auch zurücknehmen würde und ich mich dann nach einem neuen Rad umschauen könnte, was ich auch tat.

Ich hatte mir kurzfristig ein neues Rad gekauft, da ich es ja auch im Sommer/Urlaub intensiv nutzen wollte. Nach weiteren ca. 2 Wochen nach Versand durch eine Spedition war noch kein Geld bei mir eingegangen, also schrieb ich eine Mail an den Kundendienstmitarbeiter. Dieser antwortete mit der Aussage, dass von einer Rückerstattung nie die Rede gewesen sei. Als ich den Mitarbeiter dann an die mehrfach getätigten Zusagen zur Auszahlung des Rechnungsbetrages erinnerte und dies ja auch in Mailform vorliegen habe, kam die Antwort, das dies wohl ein Versehen war. Bis heute ignoriert der Mitarbeiter völlig seine Zusagen zur Auszahlung und beruft sich ständig auf das Recht zur 3-maligen Nachbesserung. Hinzu kommt, dass ich eine weitere Wartezeit von 4 Wochen in Kauf nehmen müsse.

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Ich habe nun eine Frist bis zum 17.08.2012 gestellt. Zu diesem Termin möchte ich mein versprochenes Geld zurück haben. Dann hoffe ich, dass ggf. die Strafgerichtsbarkeit greift, aber sonst würde ich es tatsächlich über das Zivilrecht versuchen. Hinzu kommt das Amazon meine Forderung auf Rückzahlung derzeit prüft. Meine gestellt Frist lehnt sich an die Bearbeitungszeit durch Amazon an. Ich möchte nicht ausschliessen, dass es tatsächlich ein Irrtum (wenn auf in doppelter Form) war, dass mir die Rückerstattung zugesagt wurde, aber rechtlich und natürlich auch moralisch erwarte ich, dass Fahrrad.de zu seinen Fehlern steht und diese nicht von seinen Kunden ausbaden lässt.

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Meine Forderung an Fahrrad.de - internetstores GmbH: Rückerstattung des vollen Rechnungsbetrages, wie mehrfach zugesagt


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.08.2012 | 13:22
Firmen-Antwort von: Fahrrad.de - internetstores GmbH
Abteilung: Customer Care

Wir bitten die im Zusammenhang mit dieser Bestellung entstandenen Umstände zu entschuldigen. Zu allererst sollte natürlich das Pedelec funktionstüchtig sein! Sollte es denn doch zu einer Beanstandung kommen, muss diese schnellstens erledigt werden – so ist unser Anspruch!

Leider kam es in diesem Fall aufgrund von menschlichem Versagen zu der Verzögerung bei der Bearbeitung / Erstattung.

Diese erfolgte zwischenzeitlich am 13.08.12 direkt über Amazon.

Internetstores GmbH / fahrrad.de

Bereichsleitung Verkauf / Service

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Kommentare und Trackbacks (6)


13.08.2012 | 09:00
von Bernd Jacobi | Regelverstoß melden
Ein Tipp!
Nehme dir kein Anwalt, dass kostet nur Geld und Zeit!
Gehe zur nächsten Polizeistation und mach eine Anzeige wegen Betrug.
Ist ja so wie du es schreibst ein Eindeutiger Fall

13.08.2012 | 13:45
von ReclaBoxler-4117175 | Regelverstoß melden
Un im Übrigen ist das recht auf 3 malige Nachbesserung durch den Händler/Hersteller ein Gerücht. Sihe hier: dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Das heisst der Käufer entscheidet nicht der Verkäufer!

13.08.2012 | 16:34
von Ein Hamburger | Regelverstoß melden
 spider monkey RB 4117175: Die Aussauge stimmt zwar, aber der Händler kann die Wahl des Kunden ablehnen, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Fall wäre somit die Nachlieferung eines kompletten Fahrrades im Verhältnis zu einer Reparatur des defekten Laufrades unverhältnismäßig. Somit darf der Händler diese Art der Nacherfüllung ablehnen und die andere, in diesem Fall Nachbesserung, vornehmen.

13.08.2012 | 20:44
von Martin Lass | Regelverstoß melden
Achtung! Fahrrad.de hat heute Mittag per Mail eingelenkt!
Der Teamleiter des Services hat mir gemailt, dass der Rechnungsbetrag über Amazon zurück erstattet wird und hat sich sogar noch für die Unannehmlichkeiten entschuldigt. Wenn es denn wirklich so passiert, bin ich natürlich nach der Aufregung erleichtert.

18.08.2012 | 10:13
von Martin Lass gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fahrrad.de hat eingelenkt und den Rechnungsbetrag überwiesen


20.08.2012 | 23:31
von ReclaBoxler-1014379 | Regelverstoß melden
So soll es sein!

Danke auch an die Firma. Es gibt Unternehmen, (z. B. Netto Markt Rosenheim) bei denen die gegen sie gerichteten Beschwerden bzw. Kommentare für diese Beschwerden (vermutlich durch Mitarbeiter des Unternehmens) gelöscht werden.

Sie haben sich in seriöser Weise der Beschwerde gestellt. Respekt!



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