ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Falsche Schlussrechnung
Zum 28.07.11 habe ich den Stromvertrag bei ExtraEnergie gekündigt, da ich umgezogen bin.
Das hat ja noch funktioniert, beziehungsweise wurde mir per E-Mail bestätigt. Dann habe ich allerdings elf Monate auf die Schlussrechnung gewartet. Ich wollte schon einen Anwalt einschalten, habe aber die Kosten bei einem Streitwert von 250,- Euro gescheut.
Die Abschlussrechnung vom 17.06.12 war korrekt, ich bekam die Gutschrift von 250,48 € überwiesen und war froh, mit dieser Firma auseinander zu sein. Dann wurde die Schlussrechnung allerdings storniert (22.06.12) und eine neue ausgestellt (13.08.12). Über beides bekam ich keine Mitteilung (E-Mail, Brief).
Mit Verwunderung musste ich jedoch eine Abbuchung von 208,-- € zur Kenntnis nehmen. Ich schaute sofort auf meinen Onlinezugang dieser Firma, sah die Stornierung und die neue Schlussrechnung, welche vollkommen überhöhte Werte zur Grundlage hatte. Der korrekte Zählerstand wurde im Übergabeprotokoll durch den Vermieter bestätigt und war auch Grundlage für die erste richtige Schlussrechnung.
Die Gründe für die Stornierung einer korrekten Schlussrechnung sowie die Phantasie-Zählerstände einer zweiten Schlussrechnung und der falschen Abbuchung sind mir schleierhaft.
Meine Reaktion war eine E-Mail (07.09.12) mit der Sachverhaltsschilderung, der Rückforderung und einem Widerruf der Einzugsermächtigung.
Bei meiner Bank wird am Montag der Betrag zurückgefordert.
28.09.2012 | 13:32
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxextraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
- das Chaos geht in die dritte Runde -
eingeben) :
Mit der zweiten Schlussrechnung vom 15.06.11 war endlich alles in Ordnung: man hatte mir für die Zeit vom 01.02. bis 31.03.11 eine korrekte Schlussabrechnung erstellt und mein Guthaben wurde mir – nach einer weiteren rund dreiwöchigen Wartezeit – erstattet.
Aber ich hatte mich zu früh gefreut: mein Vertragspartner teilte mir am 19.09.11 per Mail mit, dass meine Schlussrechnung online zum Abruf bereitgestellt worden ist:
ICH HATTE ABER DOCH SCHON 2 ABSCHLUSSRECHNUNGEN! DIE 2. ABSCHLUSSRECHNUNG VOM 15.06.11 WAR KORREKT – MEIN GUTHABEN WURDE MIR AUCH ERSTATTET.
In meinem Online-Account fand ich dann tatsächlich
- eine Stornorechnung vom 21.07.11 zu der korrekten (!) 2. Schlussrechnung vom 15.06.11
- sowie die 3. Schlussrechnung vom 16.09.11 mit einer unberechtigten Forderung für die Zeit vom 01.02. bis 31.03.11.
In den nächsten Tagen habe ich täglich mehrmals (!) gemailt und die Rücknahme der ungerechtfertigten u. rechtswidrigen Stornorechnung vom 21.07.11 sowie der dritten Schlussrechnung vom 16.09.11 gefordert.
Am 22.09.11 erhielt ich dann kommentarlos eine Stornorechnung zu der falschen dritten Schlussrechnung vom 16.09.11, die eine ungerechtfertigte Forderung gegen mich beinhaltete, sowie die vierte Schlussrechnung mit den vom Netzbetreiber angegebenen / bestätigten korrekten Zählerständen und dem richtigen Restbetrag / der richtigen Forderung, nämlich 0 Euro!
Da ich in den letzten 12 Monaten nicht viel positives über meinen früheren Vertragspartner gelesen habe, möchte ich mich nochmals an die Damen und Herren des oberen Managements wenden:
Ich habe ´zig Stunden damit verbracht, Ihren Mitarbeitern die Grundzüge des Vertragsrechts einschließlich der wichtigsten dementsprechenden BGB-Paragraphen, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die Bedeutung der Nrn. 6.4 und 6.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mehrere falsche Schlussrechnungen – bei nur zwei Monaten Lieferzeit (!) - usw. zu erläutern, dass ich von Ihnen eine Entschuldigung – wenn nicht sogar eine Wiedergutmachung für die Arbeit und Mühen, die ich hatte, Ihren Mitarbeitern deren Fehler aufzuzeigen und um zu meinem Recht zu kommen – erwartet habe.
Vielleicht bin ich altmodisch, aber ich habe noch gelernt, dass derjenige, der einen Fehler macht (und insbesondere, wenn jemand ganz viele Fehler gemacht hat), sich dafür entschuldigt. Meines Erachtens gehört eine Entschuldigung aber auch heute noch zu den geschätzten, guten Umgangsformen. Eine Entschuldigung beweist nicht nur menschliche Größe, sondern ist auch Balsam für Beziehungen. Leugnen wäre absolut verkehrt.
Gut ist auch, wenn man bei der Entschuldigung kurz (!) analysiert, wie der Lapsus / die Fehler passieren konnten und wie man gedenkt, ihn künftig zu verhindern.
Schließlich ist das einzig Positive an Fehlern, dass man aus ihnen lernen kann.
Rund 10 Monate NACHDEM die Beschwerde als erledigt gekennzeichnet worden ist, offensichtlich "kopflos" und offensichtlich ohne die Beschwerde gelesen zu haben - quasi "blind" - noch einen der drei oder vier - im übrigen selten dem Sachverhalt entsprechenden Standard-Firmen-Antworten zu veröffentlichen, ist einfach peinlich!
- - - - - - - - "Bei meiner Bank wird am Montag der Betrag zurückgefordert" - würde ich sofort und umgehend machen; geht bei meiner Bank auch online!
- das Chaos geht in die dritte Runde -
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Mit der zweiten Schlussrechnung vom 15.06.11 war endlich alles in Ordnung: man hatte mir für die Zeit vom 01.02. bis 31.03.11 eine korrekte Schlussabrechnung erstellt und mein Guthaben wurde mir – nach einer weiteren rund dreiwöchigen Wartezeit – erstattet.
Aber ich hatte mich zu früh gefreut: mein Vertragspartner teilte mir am 19.09.11 per Mail mit, dass meine Schlussrechnung online zum Abruf bereitgestellt worden ist:
ICH HATTE ABER DOCH SCHON 2 ABSCHLUSSRECHNUNGEN! DIE 2. ABSCHLUSSRECHNUNG VOM 15.06.11 WAR KORREKT – MEIN GUTHABEN WURDE MIR AUCH ERSTATTET.
In meinem Account fand ich dann tatsächlich
- eine Stornorechnung vom 21.07.11 zu der korrekten (!) 2. Schlussrechnung vom 15.06.11
- sowie die 3. Schlussrechnung vom 16.09.11 mit einer unberechtigten Forderung für die Zeit vom 01.02. bis 31.03.11.
In den nächsten Tagen habe ich täglich mehrmals (!) gemailt und die Rücknahme der ungerechtfertigten u. rechtswidrigen Stornorechnung vom 21.07.11 sowie der dritten Schlussrechnung vom 16.09.11 gefordert.
Am 22.09.11 erhielt ich dann kommentarlos eine Stornorechnung zu der falschen dritten Schlussrechnung vom 16.09.11, die eine ungerechtfertigte Forderung gegen mich beinhaltete, sowie die vierte Schlussrechnung mit den vom Netzbetreiber angegebenen / bestätigten korrekten Zählerständen und dem richtigen Restbetrag / der richtigen Forderung, nämlich 0 Euro!
Da ich in den letzten 12 Monaten nicht viel positives über meinen früheren Vertragspartner gelesen habe, möchte ich mich nochmals an die Damen und Herren des oberen Managements wenden:
Ich habe ´zig Stunden damit verbracht, Ihren Mitarbeitern die Grundzüge des Vertragsrechts einschließlich der wichtigsten dementsprechenden BGB-Paragraphen, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die Bedeutung der Nrn. 6.4 und 6.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mehrere falsche Schlussrechnungen – bei nur zwei Monaten Lieferzeit (!) - usw. zu erläutern, dass ich von Ihnen eine Entschuldigung – wenn nicht sogar eine Wiedergutmachung für die Arbeit und Mühen, die ich hatte, Ihren Mitarbeitern deren Fehler aufzuzeigen und um zu meinem Recht zu kommen – erwartet habe.
Vielleicht bin ich altmodisch, aber ich habe noch gelernt, dass derjenige, der einen Fehler macht (und insbesondere, wenn jemand ganz viele Fehler gemacht hat), sich dafür entschuldigt. Meines Erachtens gehört eine Entschuldigung aber auch heute noch zu den geschätzten, guten Umgangsformen. Eine Entschuldigung beweist nicht nur menschliche Größe, sondern ist auch Balsam für Beziehungen. Leugnen wäre absolut verkehrt.
Gut ist auch, wenn man bei der Entschuldigung kurz (!) analysiert, wie der Lapsus / die Fehler passieren konnten und wie man gedenkt, ihn künftig zu verhindern.
Schließlich ist das einzig Positive an Fehlern, dass man aus ihnen lernen kann.
Rund 10 Monate NACHDEM die Beschwerde als erledigt gekennzeichnet worden ist, offensichtlich "kopf_los" und offensichtlich ohne die Beschwerde gelesen zu haben - quasi "blind" - noch einen der drei oder vier - im übrigen selten dem Sachverhalt entsprechenden Standard-Firmen-Antworten zu veröffentlichen, ist einfach pein_lich!
- - - - - - - - "Bei meiner Bank wird am Montag der Betrag zurückgefordert" - würde ich sofort und umgehend machen; geht bei meiner Bank auch online!
- das Chaos geht in die dritte Runde -
eingeben
- - - - - - - - "Bei meiner Bank wird am Montag der Betrag zurückgefordert" - würde ich sofort und umgehend machen; geht bei meiner Bank auch online!
Musterbrief: www.vzbv.de/mediapics/musterbrief_datenloeschung_quelle_2009.pdf
Geld kam umgehend zurück, Bank war zuverlassig.
- dass ist nicht weiter verwunderlich und hat nichts mit der Zuverlässigkeit Ihrer Bank zu tun (Lastschriften zurückgeben bzw. zurückholen ist die Pflicht der Bank, wenn Sie dies - egal aus welchem Grund - fordern; die Bank prüft die Gründe nicht. .) trotzdem würde ich - wenn noch nicht geschehen - Widerspruch gegen die ungerechtfertigte u. rechtswidrige Stornorechnung vom 22.06.12 und die 2. Schlussrechnung vom 13.08.12 einlegen und die umgehende Stornierung fordern. Habe ich jedenfalls täglich mehrmals (!) per Mail unter allen mir bekannten Mailadressen meines Vertrags"partners" gefordert. ..
Beschwerde ist noch nicht gelöst