Durch Haufe-Lexware endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1430 Views | 16.09.2012 | 14:45 Uhr
geschrieben von Fl. L.

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Freiburg)

Lexware Buchhalter will Datenübernahme kostenpflichtig machen

Ein Buchhaltungsprogramm aus 2010 der Firma Lexware lässt sich nicht nur im Jahr 2010 nutzen, da keine neuen Bestandteile hinzugekauft werden.

Auch eine Datenübernahme in neue Jahre gehört zum erworbenen Produkt, wurde also mit bezahlt. Nun soll diese Funktion ab 2013 kostenpflichtig sein. Meines Erachtens wird also für eine Leistung, die bereits bezahlt wurde, nochmals kassiert und verstößt klar gegen Verbraucherrrecht, oder sehe ich dies falsch?

Originaltext:
Sie arbeiten noch mit einer veralteten Programm-Version. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend: Setzen Sie ab sofort die aktuelle Version ein, denn zukünftig können wir aus technischen Gründen keine automatische Datenübernahme aus Altversionen mehr durchführen. Die Datenübernahme wird deshalb ab 2013 kostenpflichtig.

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Meine Forderung an Haufe-Lexware GmbH & Co. KG: Freischaltung einer möglichen Sperrung ab 2013


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Kommentare und Trackbacks (5)


17.09.2012 | 04:50
von ReclaBoxler-1234507
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.09.2012 | 08:41
von ReclaBoxler-9315412 | Regelverstoß melden
Absolute Frechheit, man sollte Lexware meiden

23.09.2012 | 15:12
von Fl. L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.09.2012 | 10:14
von Steve Rückwardt | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Steve Rückwardt Hallo Florian,

hier handelt es sich offenbar um ein Missverständnis.

Das Produkt ist natürlich auch weiterhin nutzbar und es können auch neue Buchungsjahre angelegt werden. Diese Meldung bezieht sich auf den Sachverhalt, dass wenn man das Produkt nicht updatet und dies dann zu einem späteren Zeitpunkt tun möchte, die Daten der "Altversion" nicht ohne weiteres in die neue Version übernommen werden können.

Mit dem buchhalter 2010 ist also ohne weiteres auch Buchungsjahr 2011, 2012, 2013. buchbar. Soll dann z. B. 2014 doch ein Update gemacht werden, so ist dies nicht ohne weiteres möglich.

Mit der Version 2011 wurde in den standard und plus Versionen eine neue Datenbanktechnologie eingeführt (Betrieve -> SQlite). Eine Übernahme von Daten der alten Technologie auf die neue ist ab Version 2013 daher nur noch mit Umwegen machbar und ist in der Regel mit Kosten verbunden.

Ich hoffe, dies trägt etwas zur Aufklärung dieser Meldung bei.

Beste Grüsse

Steve

(Disclaimer: ich bin Geprüfter Lexware Programmberater und arbeite daher mit Lexware zusammen; zudem berate ich Kunden u. a. im Bereich Lexware Software - siehe auch lex-blog.de/about)


07.10.2012 | 15:22
von Fl. L. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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