INNOVA Handelshaus GmbH (Berlin)
Mängelrüge
Bestell-/Kundennummer: 404163257
Mängelrüge
das am 25.10.210 gelieferte Kenwood Handmixer Gerät konnte die Rührhaken nicht
mehr halten und wurde am 11.06.2012 reklamiert und zurückgeschickt.
Bis zum 11.09.12 kam keine Nachricht über die Mängelrüge. Inzwischen wurde, ohne
Information und von mir unbemerkt 48,15 € auf mein Konto überwiesen. Der Neupreis
betrug aber 74,08 €
Nach Mails und Telefongesprächen wurde erklärt, der Abzug wäre wegen der Benutzung.
Ich stelle fest, dass INNOVA entweder keine Ahnung vom Kaufrecht hat oder nicht haben
will. Meine Rechte als Käufer wurden überhaupt nicht berücksichtigt:
1. Reparatur 2. Ersatzgerät 3. Rücktritt des Käufers vom Vertrag und Erstattung des
Kaufpreises.
02.10.2012 | 15:05
Abteilung: Partnerbetreuung
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern, dass es offenbar zu einer nicht optimalen Kommunikation gekommen ist.
1. Sie beriefen sich in Ihrer E-Mail auf 3 Jahre Garantie. Diese gewährt der Hersteller! Sie haben sich jedoch an uns als Händler gewandt, wir haben daher im Rahmen der Gewährleistung gehandelt.
2. Es handelt sich um eine Kulanzleistung, da nach Ablauf von 6 Monaten der Kunde zu beweisen hat, dass es sich um einen anfänglichen Mangel handelt.
3. Die Nutzungsentschädigung ist - anders als hier von einigen Kommentatoren angegeben - nur für den Fall der Neulieferung gerichtlich "gekippt" worden. Für den Fall der Rückabwicklung ist die Nutzungsentschädigung noch immer geltendes Recht.
Diese haben wir vom Kaufpreis in Abzug gebracht.
Ich hoffe, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit erläutert zu haben.
Jetzt geht es nur darum, die rechtswidrige Einbehaltung einer Nutzungsentschädigung zu unterbinden:
www.rechtslupe.de/zivilrecht/keine-nutzungsentschdigung-fr-mangelhafte-kaufsache-32870
wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
www.online-schlichter.de/
Ab zum Anwalt.
sie verweist auf den Hersteller.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst