Durch A.T.U Auto-Teile-Unger gelöste Beschwerde. | 1361 Views | 03.11.2012 | 11:40 Uhr
geschrieben von Christian Schwabe

A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (Weiden i. d. Opf.)

Falsche Konfiguration von Alu-Winterkompletträdern bei ATU

Bestell-/Kundennummer: 11894131

A.T.U. - dort habe ich mir Alu-Komplettwinterreifen für meine B-Klasse zusammengestellt! Hier wurden mir nach dem Konfigurieren 15 Zöller angeboten. Leider konnte ich dann am Fahrzeug feststellen, dass diese nicht passen.

A.T.U will jetzt 54 Euro wegen der Demontage. Rücksendung sei wohl Kulanz! Die Kulanz ist aber ein Witz - Es gibt diesbezüglich ein Grundsatzurteil vom LG Hannover! Das Verschulden liegt doch nicht an mir, sondern an der fehlerhaften Interneteinstellung. Ein gesonderter Hinweis nur mir COC Papieren ist nicht ersichtlich!

ATU ist nicht am Lösen des Problems interessiert! Auch keine Verrechnung mit einer Neubestellung! Nie wieder ATU! Wenn keine Einigung möglich ist, dann muss wohl das Gericht entscheiden!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG: Passende Winterreifen oder komplettes Geld zurück!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


03.11.2012 | 11:59
von C. Schwabe | Regelverstoß melden
Anlage:(Urteil v. 20. 03. 2009, Az: 13 S 36/08) LG Hannover

Widerrufsrecht bei Bestellung von fertig montierten Rädern

Dem Verbraucher steht bei einem sogenannten Fernabsatzvertrag (Versand- oder Internethandel) ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, über das er vom Vertragspartner vorher belehrt werden muss. Ausnahmen hiervon bestehen z. B. beim Vertrieb von Zeitungen oder Zeitschriften und bei Fertigung von Waren nach Kundenspezifikation (§ 312d Abs. 4 BGB).

Das Landgericht Hannover hat eine Fertigung von Waren nach Kundenspezifikation verneint, wenn ein Kunde bei einem Internethändler Alufelgen und Reifen in fertig montiertem Zustand bestellt. Der Händler konnte nicht nachweisen, dass er nach erfolgtem Widerruf und Rückgabe der Räder durch den Kunden Felgen und Räder nicht ohne Schäden demontieren und einzeln nicht ohne erheblichen Preisnachlass verkaufen kann. Nur dann hätte eine das Widerrufsrecht ausschließende Fertigung nach Kundenspezifikation vorgelegen.

Urteil des LG Hannover vom 20.03.2009
13 S 36/08
DAR 2009, 530

03.11.2012 | 14:05
von C. Schwabe | Regelverstoß melden
Wieso muss man erst alle Mittel aufzeigen! Leider kein Angebot unterbreitet! Müssen wohl nichts verkaufen!

Auftrags-Nr.: 11894131
Sehr geehrter Herr Schwabe,

vielen Dank für Ihre Email.

Nach Prüfung des Vorganges können wir Ihnen mitteilen, dass wir die Räder zurücknehmen und den Rechnungsbetrag ohne Abzug von Demontagekosten nach Abschluss der Retoure auf Ihr Konto erstatten.

Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine falsche Lieferung handelt und die Rücknahme sowie die Erstattung des Rechnungsbetrages daher nur aus Kulanz erfolgt.

Bitte teilen Sie uns die Abholadresse der Räder mit.
Wir werden anschließend eine Abholung durch den DPD veranlassen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen weiterhin gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Ihr A. T.U-Team
Online-Shop

03.11.2012 | 15:23
von Reifen Rudi | Regelverstoß melden
Die Antwort von ATU ist keine Reaktion der hier hinterlegten Beschwerde. Es macht manchmal Sinn, den Firmen eine angemessene Zeit zur Reaktion auf Anrufe oder Mails zu geben, bevor hier Frust abgelagert wird.

03.11.2012 | 15:53
von ReclaBoxler-6012504 | Regelverstoß melden
 spider monkey Reifen Rudi

Ich kann Ihren Kommentar nicht nachvollziehen. A.T. U. hat ja zuerst mitgeteilt, dass sie die Demontagekosten nicht erstatten wollen. In dem Augenblick ist doch eine Beschwerde gerechtfertigt.

Woher wissen Sie, dass die Antwort keine Reaktion auf diese Bescherde ist. Ist natürlich eine nette Aussage, wenn Sie selbst ATU sind.

04.11.2012 | 10:10
von Christian Schwabe | Regelverstoß melden
ATU hat mehrmals (4x) mitgeteilt, dass man die Demontagekosten selber tragen muss. Zunächst wollte ATU die Schlüsselnummern haben! Warum nicht aber im Internet bei ATU bringt es nichts! Aber es sei immer noch mein Fehler! Aber Entschuldigung, ich kann wohl Alukompletträder ohne Fahrzeugschein oder COC Papiere bestellen! Dann sollten man direkt daraufhinweisen - nur mit Schlüsselnummern bestellen! Selbst bei ATU Filderstadt hat der Mitarbeiter die Erfahrung gesammelt, dass die 15 Zöller nicht passen - und ich soll dafür bezahlen? Noch trauriger ist, dass man keinen Tausch oder eine Neuanlieferung angeboten wird. Für die 15 Zöller habe ich noch 10% bekommen. Das wäre ein richtiger Geschäftsmann aber bei so einer größen Firma ist es jeden egal, ob man ein oder zwei Sätze an Kompletträdern mehr verkauft!

Ich hoffe nur, dass die Abwicklung problemlos klappt!

04.11.2012 | 14:37
von Reifen Rudi | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6012504:Immer genau lesen: Beschwerde um 11.40 h - Reaktion auf eine Mail des BF um 14.05 h vom BF eingestellt. Das ATU innerhalb von ca. 2 Stunden auf diese Beschwerde antwortet ist ja wohl kaum denkbar. Fazit: Beschwerde an ATU per Mail geschickt und keine Reaktion abgewartet.

 spider monkey BF: Bevor ich etwas bestelle, prüfe ich doch erst mal ob das auch passt. Gerade bei Bestellungen im Internet. Wie Sie richtig sagen ist hier die Schlüsselnummer des KFZ erforderlich. Ich kaufe doch auch keinen Motor von xx für meinen PKW von zz, weil Motor ist Motor? Manchmal ist etwas Geduld wirklich hilfreich, bevor man sich über Firmen beschwert. Und: Mit ATU bin ich weder verwandt noch verschwägert :-)

Ich denke mir nur manchmal: Fair ist geil.

08.11.2012 | 08:46
von Christian Schwabe | Regelverstoß melden
Ja das ist Richtig!

Aber geben Sie bitte mal die Schlüsselnummern ein! Sie werden dort keinen Erfolg haben! Und wenn ich meine Daten laut Internet angebe, dann kommen da eben auchh 15 Zöller raus. Weiter gehe ich davon aus, dass auch der Fachmann über das Internet die passenden Felgen anbietet!

Bei dem nochmaligen Versuch 16 Zöller zu bestellen waren leider wieder nicht passende Felgen dabei?

09.11.2012 | 09:54
von Ch. Schwabe | Regelverstoß melden
Problem fast gelöst. ATU möchte das Geld zurückweisen! Hoffentlich vollständig oder mit der anderen Bestellung verrechnen!

23.11.2012 | 10:31
von Christian Schwabe gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Komplettes Geld zurück überwiesen!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!