A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (Weiden i. d. Opf.)
Falsche Konfiguration von Alu-Winterkompletträdern bei ATU
Bestell-/Kundennummer: 11894131
A.T.U. - dort habe ich mir Alu-Komplettwinterreifen für meine B-Klasse zusammengestellt! Hier wurden mir nach dem Konfigurieren 15 Zöller angeboten. Leider konnte ich dann am Fahrzeug feststellen, dass diese nicht passen.
A.T.U will jetzt 54 Euro wegen der Demontage. Rücksendung sei wohl Kulanz! Die Kulanz ist aber ein Witz - Es gibt diesbezüglich ein Grundsatzurteil vom LG Hannover! Das Verschulden liegt doch nicht an mir, sondern an der fehlerhaften Interneteinstellung. Ein gesonderter Hinweis nur mir COC Papieren ist nicht ersichtlich!
ATU ist nicht am Lösen des Problems interessiert! Auch keine Verrechnung mit einer Neubestellung! Nie wieder ATU! Wenn keine Einigung möglich ist, dann muss wohl das Gericht entscheiden!
Widerrufsrecht bei Bestellung von fertig montierten Rädern
Dem Verbraucher steht bei einem sogenannten Fernabsatzvertrag (Versand- oder Internethandel) ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, über das er vom Vertragspartner vorher belehrt werden muss. Ausnahmen hiervon bestehen z. B. beim Vertrieb von Zeitungen oder Zeitschriften und bei Fertigung von Waren nach Kundenspezifikation (§ 312d Abs. 4 BGB).
Das Landgericht Hannover hat eine Fertigung von Waren nach Kundenspezifikation verneint, wenn ein Kunde bei einem Internethändler Alufelgen und Reifen in fertig montiertem Zustand bestellt. Der Händler konnte nicht nachweisen, dass er nach erfolgtem Widerruf und Rückgabe der Räder durch den Kunden Felgen und Räder nicht ohne Schäden demontieren und einzeln nicht ohne erheblichen Preisnachlass verkaufen kann. Nur dann hätte eine das Widerrufsrecht ausschließende Fertigung nach Kundenspezifikation vorgelegen.
Urteil des LG Hannover vom 20.03.2009
13 S 36/08
DAR 2009, 530
Auftrags-Nr.: 11894131
Sehr geehrter Herr Schwabe,
vielen Dank für Ihre Email.
Nach Prüfung des Vorganges können wir Ihnen mitteilen, dass wir die Räder zurücknehmen und den Rechnungsbetrag ohne Abzug von Demontagekosten nach Abschluss der Retoure auf Ihr Konto erstatten.
Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine falsche Lieferung handelt und die Rücknahme sowie die Erstattung des Rechnungsbetrages daher nur aus Kulanz erfolgt.
Bitte teilen Sie uns die Abholadresse der Räder mit.
Wir werden anschließend eine Abholung durch den DPD veranlassen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen weiterhin gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr A. T.U-Team
Online-Shop
Ich kann Ihren Kommentar nicht nachvollziehen. A.T. U. hat ja zuerst mitgeteilt, dass sie die Demontagekosten nicht erstatten wollen. In dem Augenblick ist doch eine Beschwerde gerechtfertigt.
Woher wissen Sie, dass die Antwort keine Reaktion auf diese Bescherde ist. Ist natürlich eine nette Aussage, wenn Sie selbst ATU sind.
Ich hoffe nur, dass die Abwicklung problemlos klappt!
BF: Bevor ich etwas bestelle, prüfe ich doch erst mal ob das auch passt. Gerade bei Bestellungen im Internet. Wie Sie richtig sagen ist hier die Schlüsselnummer des KFZ erforderlich. Ich kaufe doch auch keinen Motor von xx für meinen PKW von zz, weil Motor ist Motor? Manchmal ist etwas Geduld wirklich hilfreich, bevor man sich über Firmen beschwert. Und: Mit ATU bin ich weder verwandt noch verschwägert :-)
Ich denke mir nur manchmal: Fair ist geil.
Aber geben Sie bitte mal die Schlüsselnummern ein! Sie werden dort keinen Erfolg haben! Und wenn ich meine Daten laut Internet angebe, dann kommen da eben auchh 15 Zöller raus. Weiter gehe ich davon aus, dass auch der Fachmann über das Internet die passenden Felgen anbietet!
Bei dem nochmaligen Versuch 16 Zöller zu bestellen waren leider wieder nicht passende Felgen dabei?