Durch Essanelle Hair Group gelöste Beschwerde. | 2284 Views | 15.11.2012 | 22:06 Uhr
geschrieben von Tanja H.

Essanelle Hair Group AG (Düsseldorf)

Können nicht mit Farbe umgehen! Ganz andere Preise als beworben!

Am Samstag, den 03.11.2012 war ich zum Haare färben bzw. blondieren (aufhellen) in dem Hair-Express Friseursalon in Duisburg-Rheinhausen (im Marktforum). Ich habe selber blonde bzw. goldblonde Haare und wollte diese gerne aufhellen (OHNE Gold-/oder Gelbtöne) sondern in die Richtung Aschblond (Hellblond), wie auch auf dem Foto im Salon. Genau dies erklärte ich auch genau so der Friseurin/Stylistin (B.)

SCHLAGWORTE

Leider verstehe ich bis heute nicht, warum die Friseurin mit einer Farbe (oder sogar Tönung) an meine Haare ging, ich bin kein Friseur, jedoch würde ich es für sinnvoll empfinden, mit einer Blondierung Haare aufzuhellen, ich hatte doch verständlich ausgedrückt, dass ich keine Gold- oder Gelb- oder Orangetöne wünsche, sondern eine Aufhellung meiner bereits blonden Haare.

Des Weiteren habe ich definitiv KEINE Tönung erwünscht, sondern wollte eine dauerhafte Aufhellung meiner Haare erzielen (bis diese rauswachsen), dies hatte ich auch der Friseurin mitgeteilt.

Zum Ablauf: Als erstes wurde also der Ansatz mit einer Färbung/Intensivtönung behandelt. Nach der Einwirkzeit, wurde die Farbe ausgewaschen und ein sog. „Shake“ (so nannte es die Friseurin) wurde während meiner Haarwäsche (bzw. am Becken) komplett auf meine Haare aufgetragen.Während des Shake-Auftragens wurde mir eine nasse Strähne meiner Haare in mein Gesicht geworfen (vom Abtrennen), welche genau in meinem Auge landete, woraufhin mein ganzer Mascara verschmierte. Ich hörte nichtmals ein „Entschuldigung“ und ein Tuch bekam ich erst nach Anfrage.Der Shake wurde nach kurzer Einwirkzeit ausgespült. „Verstehe leider nicht, wie ein „Shake“ innerhalb von ein paar Min. meine kompletten Haare aufhellen sollte! Funktioniert eine Aufhellung nun schon lediglich durch eine Wäsche? “

Nach diesem ganzen Prozedere wurden mir dann wenige Millimeter meiner Spitzen abgeschnitten (damit ich wohl auch noch für einen Haarschnitt bezahle, dies war jedoch nicht eindeutig von mir gewünscht, ich wollte es mir eigentlich noch überlegen).

Meine Haare wurden daraufhin geföhnt und gebürstet (dies hätte ich ebenfalls selber erledigen können und wurde auch nicht auf meinen Wunsch gemacht, sondern einfach so).

Als die Haare trocken waren, war es eindeutig ersichtlich, dass der Ansatz überall komplett mit einem „Orange-Schimmer“ gefärbt war.

Daraufhin hat die Friseurin mir angeboten noch mal „Etwas“ drauf zu machen… (da Sie wohl selber bemerkte, dass es nicht so richtig gewesen ist, was sie gemacht hatte). Also bekam ich nun eine Blondier-Creme oder so ähnlich auf die Ansätze… dies ist ungefähr 10 min eingewirkt. Nach dem Ausspülen, sah der Ansatz jedoch immer noch genauso aus wie vorher (Orangeschimmer).

Die Friseurin hat meinem Wunsch keineswegs entsprochen und meine Haare sehen nach dem Friseurbesuch schlimmer aus, als zuvor. Wenn ich dafür eine Schulnote geben könnte, würde ich eine glatte 6 dafür geben (denn es wurde nicht nach meinen Anforderungen gehandelt). Ich hatte vorher verständlich mitgeteilt, welchen Wunsch ich habe (Aufhellung), doch dieser wurde noch nicht mal teilweise erfüllt.

Ich war also nach ca. 4 Std. endlich fertig und meine Haare sahen absolut grausam aus (Orangeschimmer überall am Ansatz)! Zudem bekam ich die Rechnung in Höhe von satten „65,00 Euro“.In diesem Ladenlokal wird überall wie folgt groß geworben: „ ALLES 13,- Euro“ etc., bei Färbung steht ein Preis von 26,- Euro…Es ist für mich unverständlich, wie es sein kann, dass ich 65,- Euro nur für Ansatz-„Tönen“ und Shake-Spülung bezahlen soll (restliche Arbeiten, hatte ich NICHT ausdrücklich erwünscht sondern wurden von der Friseurin freihand entschieden)! Ich hatte lediglich eine komplette Aufhellung gewünscht (sonst nichts!).

Und bezüglich Mehraufwand „Farbe 2“: „wie kann es sein, dass für den Ansatz 2 Tuben gebraucht werden? Ist meine Kopfhaut angeblich länger als normal oder wie soll ich das nachvollziehen? Mit der 2. Farbe wurden lediglich 2 oder 3 Strähnchen bzw. deren Ansätze gefärbt, es wäre also auch ohne Probleme mit einer Tube machbar gewesen! Mir wurde gesagt, es ist wegen längeren Haaren, jedoch ist mir später erst aufgefallen, dass doch nur der Ansatz damit gefärbt wurde (daher merkwürdige Aussage).

Die kompletten 65,- Euro die ich in diesem Friseursalon ausgegeben habe, waren reine Verschwendung, da ich nicht annäherungsweise das dafür bekommen habe, was ich gewünscht hatte! (die restlichen Haare sind übrigens auch nicht heller geworden). Des Weiteren sahen meine Haare bzw. mein Ansatz nach dem Friseurbesuch viel schlimmer aus als vorher.

Nochmals werde ich also auf garkeinen Fall zu diesem Friseurstudio gehen!

Ich fordere daher zumindest die Erstattung aller Kosten (in Höhe von 65,- Euro, die Quittung kann ich gerne vorlegen) und gegebenenfalls einer Entschädigung (aufgrund der investierten Zeit und der schlechten Behandlung).

Eine Nachbesserung sehen ich, wie oben vielfach erklärt, nicht als angemessen!

Die Unterlagen habe ich bereits per Email sowie auch per EINSCHREIBEN an die folgende Anschrift gesendet (am 07.11.2012) :

Essanelle Hair Group AG
Himmelgeister Straße 103 -105
40225 Düsseldorf

Leider blieb die Kontaktaufnahme mit dieser Firma bislang zwecklos, weder eine Reaktion per Email noch per Post. Ich hoffe dies wird sich schnellstens ändern!

Vielen Dank!

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Meine Forderung an Essanelle Hair Group AG: Zumindest Erstattung der Kosten in Höhe von 65,- Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.11.2012 | 10:57
Firmen-Antwort von: Essanelle Hair Group AG
Abteilung: Customer Care Management

Sehr geehrte Frau Hoog,

unsere Antwort ist bereits per Post an Sie unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

Customer Care Management

Essanelle Hair Group AG

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Kommentare und Trackbacks (4)


16.11.2012 | 03:06
von Michael-Heinz Schäfer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Michael-Heinz Schäfer Ich hätte die Bezahlung verweigert.


16.11.2012 | 11:17
von Tanja H. | Regelverstoß melden
Bei Verweigerung der Bezahlung wird jedoch meist mit der Polizei gedroht. Das wollte ich vermeiden.

17.11.2012 | 14:58
von ReclaBoxler-3115227 | Regelverstoß melden
Eine Zahlungsverweigerung liegt im Bereich des Zivilrechts (Dienstleistungsvertrag) - damit hat die Polizei NICHTS zu tun.
Es sei denn, Sie verweigern dem Laden-Inhaber Ihre ladungsfähige Anschrift.

Meine Ansage würde lauten:
"Notieren Sie sich meinen Namen und meine Anschrift und klagen Sie, wenn Sie der Meinung sind, Sie haben Ihren Vertrag erfüllt. "

Das leben ist so einfach, wenn man seine Rechte kennt. Aber dann hätte RB ja keine "Kunden" mehr.

26.11.2012 | 22:37
von Tanja H. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Zahlung zurück erhalten.
Vielen Dank für den Kundenservice :)




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