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357 Views | 16.11.2012 | 22:00 Uhr
geschrieben von Alexander Postier
Bestell-/Kundennummer: Bestellung Nr. 1000000741
Am 16.10.2012 habe ich zwei Matratzen vom Typ Panther Evoltution 3.0 per DHL an die Firma Prodream zurückgeschickt, da diese uns zu hart waren.
Laut DHL Sendungsverfolgung sind die beiden Pakete mit der Nr. 67.727142.2294 und 67.727142.2301 am 18.10.2012 bei Prodream eingetroffen.
Obwohl dieses nun 29 Tage her ist, ist noch immer nicht das Geld auf meinem Konto eingegangen!
Meine Forderung an prodream GmbH:
698,01 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Zitat: ". .. Auch dies sollten Sie auf jeden Fall per Einschreiben/ Rückschein und nicht per Email tun.
Gleichzeitig sollten Sie im Rücktrittsschreiben den Verkäufer auffordern, den gezahlten Kaufpreis an Sie zurückzuzahlen. Ferner können Sie die Kosten für dieses Schreiben (Portokosten) gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Bankverbindung anzugeben, da der Verkäufer diese in der Regel nicht hat.
(. ..)
Ich erkläre hiermit den Rücktritt vom Vertrag und habe Sie aufzufordern, den Kaufpreis in Höhe von. (den gesamten von Ihnen gezahlten Preis inklusive Versandkosten etc.) sowie meine Mahnkosten (Portokosten für dieses Schreiben) bis spätestens zum. (Datum, am besten 10 Tage nach Erstellung dieses Schreibens) zu zahlen.
Bitte nehmen Sie Zahlungen auf folgende Bankverbindung:
(Bankverbindung nebst Name des Kontoinhabers)
Sollte ich bis zum vorgenannten Datum keinen Zahlungseingang feststellen können, werde ich meine Forderung gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen. (Unterschrift)
Beachten Sie bitte, dass Sie dieses Schreiben unterschreiben müssen. Eine Unterschrift im Rahmen einer Textverarbeitung oder per Schreibmaschine ist hier nicht ausreichend.
Sollte innerhalb der gesetzten Frist der Kaufpreis nicht zurückgezahlt werden, haben Sie die Möglichkeit, noch weitere Mahnungen an den Verkäufer zu schicken. Die Mahnkosten (Portokosten) können Sie dabei dem Verkäufer dabei in Rechnung stellen.
Erfolgt immer noch keine Reaktion und stellt sich der Verkäufer tot, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihren Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen. .. "
Hoffentlich nachweisbar. Im Prinzip ist der VK eh schon in Verzug!