Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)
Mieser Service bei Kabel Deutschland
Bestell-/Kundennummer: 932357101
Unser Sohn zog nach Nürnberg um. Kabel Deutschland schrieb ihm, in N habe er keinen Empfang, deshalb wäre der Vertrag nichtig und er solle den Reciever zurückschicken. Wir haben das für ihn gemacht. Nach Wochen kam eine Rechnung von einem Inkassobüro, unser Sohn müsse 360 € für die Nichterfüllung des Vertrages und das Nichteinschicken des Receivers bezahlen.
Nun folgte ein Maraton: Briefe über Briefe - nicht beantwortet, Anrufe stundenlang, weil nie jemanden erreicht, sehr oft hat uns jemand vom Callcenter aus der Leitung geworfen, weil sie keinen Plan hatten, aber immer wieder Mahnungen vom Inkassobüro, mit immer höheren Forderungen.Nun soll unser Sohn nachweisen, dass er den Reciever verschickt hat, aber der Postschein ging beim Umzug verloren. Dass wir (seine Eltern) das Gerät eigenhändig verschickt haben, interessiert keinen Menschen. Dieses Gerät muss ja wo sein.
Auch bei uns gab und gibt es jede Menge Schwierigkeiten. Bei unserer Vertragsbeendigung schickten wir den Reciever ebenfalls zurück. Auch wir hatten jede Menge Ärger, auch mit Inkassobüros, konnten aber zum Glück den Paketschein vorweisen.
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Es scheint immer so gemacht zu werden, dass einfach behauptet wird, der Reciever ist nicht angekommen. Und jemanden zu erreichen auch postalisch, ist absolut problematisch.
Wir haben jetzt ein letztes Mal an Kabel geschrieben wegen der Angelegenheit meines Sohnes. Bei der Antwort ging man auf den Sachverhalt garnicht ein, sondern teilte lapidar mit, dass das Inkassobüro zuständig sei. Jetzt reichts, wir gehen zum Anwalt.
Wir haben einen Kabel Reciever, bei dem das elektronische Programmheft plötzlich nicht mehr ging. Wir telefonieren seit Freitag ohne Erfolg. Heute rief uns ein Mitarbeiter an, der uns sagte, wir hätten bei meinem Vertrag keine Freischaltung für das EPG dabei.
Die Call-Center-Mitarbeiterin hat uns aber ganz klar gesagt, dass es dabei ist.
Ich versuche jetzt, über die Bild-Zeitung Hilfe zu bekommen, denn so gehts ja nu wirklich nicht.
Die Frage ist doch jetzt echt nicht ihr ernst oder?
Die Masche mit den nicht erhaltenen Receivern und Smartcards ist doch nun schon sooooooooooo alt!
Es ist doch mittlerweile schon ein FAKT, dass man die Receiver per Gerichtsvollzieher zurückschicken muss, weil sonst Sky, Kabel Deutschland und Co. IMMER behaupten es sei nichts angekommen.
Wie? Wenn er nicht die Sendungsnummer hat!
Auch wenn der Sohn im Umzugsstress war, ist es Schlam_perei. So wird er wohl den Receiver bezahlen müssen. Auch wenn hier eine gewisse Masche vermutet wird.
Vielleicht helfen Ihnen zum Thema Inkasso folgende Links weiter:
www.verbraucherrechtliches.de/2006/04/10/erstattungsfahigkeit-von-inkassokosten/
www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeber/faq/faqinkasso.htm
www.inkassokosten.com/inkassokosten-fragen-antworten.html#c65
www.inkassokosten.com/inkassokosten-fragen-antworten.html#c59
sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
Der Gerichtsvollzieher als Logistikunternehmen? Wenn es, sicherlich, die sicherste Rücksendung ist, aber nachweisbar als Paket reicht eigentlich aus.
Im übrigen bevor ein Inkassobüro involviert ist vergeht einige Zeit in der sich Kabel Deutschland sicherlich mehrfach bei Ihrem Sohn gemeldet hat und den fehlenden Rückversand des Endgeräts angemaht hat. Es ist logisch das Kabel Deutschland irgendwann die Forderung an ein Inkassobüro abgibt.
Nein, tut es nicht. In dem Paket hätten ja auch Ziegelsteine drin sein können. Wäre ja nicht das erste mal, dass Kabel Deutschland trotz Paketschein und sogar Bestätigung von Ihnen selbst vor Gericht zieht und sogar gewinnt!
Nun gut, Sie haben ja immer Recht.
Bei mir ist immer alles angekommen, und mit den richtigen Inhalt! Egal ob Sky, KD oder Telekom usw.
Das Paket könnte ja zum Beispiel auch durch das beauftragte Transportunternehmen verloren gegangen sein.
Wegen sowas bewahrt man Abliefernachweise auch auf. Geht ja nicht nur um nachzuweisen das sie ein Paket abgegeben haben, sondern auch um zu prüfen ob es angekommen ist.
Bei den meisten ist es aber so das man erst zu Vertragsende erschrocken feststellt das man keinen receiver geschenkt bekommen hat sondern dieser gemietet wurde. Und da ist das Teil dann auch schon längst bei eBay vertickt worden.
Unser Sohn war zu dem genannten Zeitpunkt sehr unter Druck, Beziehung beendet, neue Wohnung, neue Firma. Wir haben ihm den Postschein gegeben, aber während des Umzugs ging er verloren.
Kann man eigentlich von Firmen nicht erwarten, dass sie Eingänge überprüfen können? Wenn nicht, sollte man da schnellstens was ändern.
Wir haben ja hier geschrieben, dass wir laufend Briefe an KD geschrieben haben, versucht haben, anzurufen (was echt Spass macht), aber weder eine fundierte Antwort erhalten haben, noch tel. was erreicht haben. Nur immer Mahnungen.
Haben die Kunden eigentlich noch irgendwelche Rechte in Deutschland?
9135427
der Reciever ist ja das kleinere Problem, aber man behauptet ja auch,
dass unser Sohn den Vertrag nicht eingehalten hat. Dabei ging die Kündigung ja von KD aus, weil der Empfang in Feucht nicht gegeben war.
Den Verbleib des Pakets könnte nur Ihr Sohn aufdecken, wenn er den Lieferbeleg denn hätte und sich beim Zusteller erkundigen würde. Wie hier bereits geschrieben wurde, ist es durchaus möglich, dass das Paket auf dem Postweg verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder schlicht und ergreifend an die falsche Adresse geschickt wurde. Ein Fehler von KD kann ich hier bei besten Willen nicht erkennen.
Und das KD bei der Kündigung wegen Umzug eine pauschale berechnete weil Vertrag nicht eingehalten wurde ist auch Rechtens. Weil es in so einem Fall nach TKG eine Sonderküdniguingrecht von 3 Monaten gibt. Sprich auch bei Sonderkündigung muss ihr Sohn wegen Nichterfällung des Vertrages zumindest noch 3 Monate den Grundpreis zahlen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Kabel Deutschland hat gekündigt, weil der Vertrag in Feucht nicht bedient werden kann. Weshalb sollte mein Sohn für etwas zahlen, das KD nicht erfüllen kann?
Wirst Du von denen bezahlt oder was?
"Seit dem 10. Mai 2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, steht es dem Kunden zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. "
Quelle: www.dslweb.de/dsl-sonderkuendigungsrecht-ausserordentliche-fristlose-kuendigung.php
Wenn Ihnen das nicht passt, beschweren Sie sich beim Gesetzgeber.
Das mit den 30 Jahren ist urban Legend. Nach drei Jahren ist Schluss, es sei denn, sie haben einen Mahnbescheid erwirkt.
Danke für die Plattform.
Ob Kabel Deutschland merkt, dass ein Reciever bei Ihnen zuviel ist?