Durch Vodafone Kabel Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1353 Views | 18.11.2012 | 17:39 Uhr
geschrieben von Jürgen Lewerenz

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)

Mieser Service bei Kabel Deutschland

Bestell-/Kundennummer: 932357101

Unser Sohn zog nach Nürnberg um. Kabel Deutschland schrieb ihm, in N habe er keinen Empfang, deshalb wäre der Vertrag nichtig und er solle den Reciever zurückschicken. Wir haben das für ihn gemacht. Nach Wochen kam eine Rechnung von einem Inkassobüro, unser Sohn müsse 360 € für die Nichterfüllung des Vertrages und das Nichteinschicken des Receivers bezahlen.

Nun folgte ein Maraton: Briefe über Briefe - nicht beantwortet, Anrufe stundenlang, weil nie jemanden erreicht, sehr oft hat uns jemand vom Callcenter aus der Leitung geworfen, weil sie keinen Plan hatten, aber immer wieder Mahnungen vom Inkassobüro, mit immer höheren Forderungen.

Nun soll unser Sohn nachweisen, dass er den Reciever verschickt hat, aber der Postschein ging beim Umzug verloren. Dass wir (seine Eltern) das Gerät eigenhändig verschickt haben, interessiert keinen Menschen. Dieses Gerät muss ja wo sein.

SCHLAGWORTE

Auch bei uns gab und gibt es jede Menge Schwierigkeiten. Bei unserer Vertragsbeendigung schickten wir den Reciever ebenfalls zurück. Auch wir hatten jede Menge Ärger, auch mit Inkassobüros, konnten aber zum Glück den Paketschein vorweisen.

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Es scheint immer so gemacht zu werden, dass einfach behauptet wird, der Reciever ist nicht angekommen. Und jemanden zu erreichen auch postalisch, ist absolut problematisch.

Wir haben jetzt ein letztes Mal an Kabel geschrieben wegen der Angelegenheit meines Sohnes. Bei der Antwort ging man auf den Sachverhalt garnicht ein, sondern teilte lapidar mit, dass das Inkassobüro zuständig sei. Jetzt reichts, wir gehen zum Anwalt.

Wir haben einen Kabel Reciever, bei dem das elektronische Programmheft plötzlich nicht mehr ging. Wir telefonieren seit Freitag ohne Erfolg. Heute rief uns ein Mitarbeiter an, der uns sagte, wir hätten bei meinem Vertrag keine Freischaltung für das EPG dabei.

Die Call-Center-Mitarbeiterin hat uns aber ganz klar gesagt, dass es dabei ist.

Ich versuche jetzt, über die Bild-Zeitung Hilfe zu bekommen, denn so gehts ja nu wirklich nicht.

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Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Sofortige Rückstellung des Inkassobüros, Klärung des Sachverhalts durch KD.


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Kommentare und Trackbacks (18)


18.11.2012 | 18:10
von ReclaBoxler-9817338 | Regelverstoß melden
Und Sie sind sich sicher das Gerät an die richtige Adresse geschickt zu haben? Haben Sie schon versucht von der Post einen Ersatzbeleg zu bekommen?

18.11.2012 | 18:20
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9817338

Die Frage ist doch jetzt echt nicht ihr ernst oder?
Die Masche mit den nicht erhaltenen Receivern und Smartcards ist doch nun schon sooooooooooo alt!
Es ist doch mittlerweile schon ein FAKT, dass man die Receiver per Gerichtsvollzieher zurückschicken muss, weil sonst Sky, Kabel Deutschland und Co. IMMER behaupten es sei nichts angekommen.

18.11.2012 | 18:21
von ReclaBoxler-2029990 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9817338

Wie? Wenn er nicht die Sendungsnummer hat!

Auch wenn der Sohn im Umzugsstress war, ist es Schlam_perei. So wird er wohl den Receiver bezahlen müssen. Auch wenn hier eine gewisse Masche vermutet wird.

Vielleicht helfen Ihnen zum Thema Inkasso folgende Links weiter:
www.verbraucherrechtliches.de/2006/04/10/erstattungsfahigkeit-von-inkassokosten/

www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeber/faq/faqinkasso.htm

www.inkassokosten.com/inkassokosten-fragen-antworten.html#c65

www.inkassokosten.com/inkassokosten-fragen-antworten.html#c59

sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

18.11.2012 | 18:26
von ReclaBoxler-2029990 | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99

Der Gerichtsvollzieher als Logistikunternehmen? Wenn es, sicherlich, die sicherste Rücksendung ist, aber nachweisbar als Paket reicht eigentlich aus.

18.11.2012 | 19:48
von ReclaBoxler-5020928 | Regelverstoß melden
Wenn Sie als Eltern schon einmal Probleme mit IHREM Reciever hatten (der ja auch angeblich nicht angekommen sein soll) und sie den Reciever Ihres Sohnes eigenhändig zurückgeschickt haben, dann müssten Sie doch auch den Postbeleg haben bzw haben SIE ihn dann ja auch verbaselt. Ich finde, bei solchen wichtigen Sachen ist es schon sehr fahrlässig, wenn man so einen Beleg verliert, Umzug hin oder her. Sowas verstaut man ja nicht in irgendeinem Umzugskarton oder einer Plastiktüt, sondern in der Geldbörse bzw dort wo man zb auch seinen Personalausweis hat. Zumal Sie ja bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben, sollten Sie sich für die Zukunft vielleicht mal Gedanken machen, wie Sie mit solchen Belegen umgehen. Anwalt hin oder her. Ohne Nachweis gibt es eben keinen Beweis. Und das Paket könnten Sie theoretisch sonst wohin geschickt haben, solche Firmen haben diverse Zweigstellen, Lager und sonstiges.

19.11.2012 | 07:35
von ReclaBoxler-4415967 | Regelverstoß melden
Kann mich dem Vorredner nur anschließen. Sie bzw Ihr sohn müssen nachweisen, dass der Receiver korrekt zurückgeschickt wurde. Wenn Sie das nicht können, wird Ihnen auch der beste Anwalt nicht helfen können.

Im übrigen bevor ein Inkassobüro involviert ist vergeht einige Zeit in der sich Kabel Deutschland sicherlich mehrfach bei Ihrem Sohn gemeldet hat und den fehlenden Rückversand des Endgeräts angemaht hat. Es ist logisch das Kabel Deutschland irgendwann die Forderung an ein Inkassobüro abgibt.

19.11.2012 | 08:03
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2029990

Nein, tut es nicht. In dem Paket hätten ja auch Ziegelsteine drin sein können. Wäre ja nicht das erste mal, dass Kabel Deutschland trotz Paketschein und sogar Bestätigung von Ihnen selbst vor Gericht zieht und sogar gewinnt!

19.11.2012 | 08:30
von ReclaBoxler-4415967 | Regelverstoß melden
Und sie würden damit zu recht gewinnen. Es kann doch nicht ernsthaft angehen, dass man sich mit einer reinen Behauptung vor der Zahlung einer Rechnung drücken kann. Dann würde niemand mehr seine Rechnung zahlen.

19.11.2012 | 08:59
von ReclaBoxler-2029990 | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99

Nun gut, Sie haben ja immer Recht.

Bei mir ist immer alles angekommen, und mit den richtigen Inhalt! Egal ob Sky, KD oder Telekom usw.

19.11.2012 | 10:42
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Ich finds übrigens sehr genial das der Beschwerdeführer offenbar komplett ausschließen kann das Kabel Deutschland im Recht ist.

Das Paket könnte ja zum Beispiel auch durch das beauftragte Transportunternehmen verloren gegangen sein.
Wegen sowas bewahrt man Abliefernachweise auch auf. Geht ja nicht nur um nachzuweisen das sie ein Paket abgegeben haben, sondern auch um zu prüfen ob es angekommen ist.

Bei den meisten ist es aber so das man erst zu Vertragsende erschrocken feststellt das man keinen receiver geschenkt bekommen hat sondern dieser gemietet wurde. Und da ist das Teil dann auch schon längst bei eBay vertickt worden.

19.11.2012 | 12:01
von ReclaBoxler-3523710 | Regelverstoß melden
 spider monkey 4415967

Unser Sohn war zu dem genannten Zeitpunkt sehr unter Druck, Beziehung beendet, neue Wohnung, neue Firma. Wir haben ihm den Postschein gegeben, aber während des Umzugs ging er verloren.
Kann man eigentlich von Firmen nicht erwarten, dass sie Eingänge überprüfen können? Wenn nicht, sollte man da schnellstens was ändern.
Wir haben ja hier geschrieben, dass wir laufend Briefe an KD geschrieben haben, versucht haben, anzurufen (was echt Spass macht), aber weder eine fundierte Antwort erhalten haben, noch tel. was erreicht haben. Nur immer Mahnungen.
Haben die Kunden eigentlich noch irgendwelche Rechte in Deutschland?

 spider monkey 9135427
der Reciever ist ja das kleinere Problem, aber man behauptet ja auch,
dass unser Sohn den Vertrag nicht eingehalten hat. Dabei ging die Kündigung ja von KD aus, weil der Empfang in Feucht nicht gegeben war.

19.11.2012 | 12:39
von ReclaBoxler-4415967 | Regelverstoß melden
Wie soll denn Ihrer Meinung KD nachvollziehen wo das Paket ist? Es ist bei KD nicht angekommen. Das hat KD ja bereits nachgeprüft sonst würde man ja nicht einfach so aus Spass eine Mahnung und Aufforderung der Zusendung zuschicken.

Den Verbleib des Pakets könnte nur Ihr Sohn aufdecken, wenn er den Lieferbeleg denn hätte und sich beim Zusteller erkundigen würde. Wie hier bereits geschrieben wurde, ist es durchaus möglich, dass das Paket auf dem Postweg verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder schlicht und ergreifend an die falsche Adresse geschickt wurde. Ein Fehler von KD kann ich hier bei besten Willen nicht erkennen.

Und das KD bei der Kündigung wegen Umzug eine pauschale berechnete weil Vertrag nicht eingehalten wurde ist auch Rechtens. Weil es in so einem Fall nach TKG eine Sonderküdniguingrecht von 3 Monaten gibt. Sprich auch bei Sonderkündigung muss ihr Sohn wegen Nichterfällung des Vertrages zumindest noch 3 Monate den Grundpreis zahlen.

19.11.2012 | 12:59
von ReclaBoxler-3523710 | Regelverstoß melden
 spider monkey 4415967

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Kabel Deutschland hat gekündigt, weil der Vertrag in Feucht nicht bedient werden kann. Weshalb sollte mein Sohn für etwas zahlen, das KD nicht erfüllen kann?

Wirst Du von denen bezahlt oder was?

19.11.2012 | 13:10
von ReclaBoxler-3650128 | Regelverstoß melden
Klar kann man von Firmen erwarten, dass sie Eingänge überprüfen, aber darauf können Sie sich eben nicht verlassen und wenns drauf ankommt und so ein Gerät verschwindet, sind Sie nun einmal in der Beweispflicht, was ja auch richtig ist. Es gibt ja auch viele Kunden, die ihren Reciever eben nicht wieder zurückschicken, dennoch das Gegenteil behaupten, aus welchen Gründen auch immer- wenn Ihr Sohn soviel Stress hatte, ist das Pech, nächstesmal sollten Sie solche Belege dann vielleicht lieber bei sich zu Hause aufbewahren, für den Fall der Fälle. Stress hin oder her- bei solch wichtigen Sachen sollte man wirklich die Belege sicher aufheben, vielleicht auch mal ein stückweit die zu naive (?) Brille abnehmen, man sollte sich merken, dass man im Leben immer alles nachweisen können muss, wenns drauf ankommt. Wenn die Inkasso Forderung also irgendwann bezahlt sein wird, heben Sie für Ihren Sohn alle Belege auf und lassen Sie sich vom Inkassobüro am Schluss bestätigen(!) dass die Forderung bezahlt wurde! Sonst können die nämlich bis zu 30 Jahre lang behaupten, dass noch ne Summe von zb 20 Euro plus Zinsen offen sei, die noch bezahlt werden muss. Und wenn die sich nach 29 Jahren melden (was viele Büros tatsächlich machen, da sie solche Forderungen auch von verschiedenen Firmen aufkaufen und da meist auch eine schlampige Buchführung herrscht bzw eine Hand nicht weiß was die andere tut) - wird Ihr Sohn ganz sicher keine Belege mehr haben, nach dieser ganzen Zeit. Außerdem versuchen einige Inkassobüros auch zu unrecht Rechnungen einzufordern, viele zahlen dann einfach, eben weil sie nicht mehr wissen, was mal war. -

19.11.2012 | 13:36
von ReclaBoxler-4415967 | Regelverstoß melden
Richtig, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Nein, ich werde nicht von KD bezahlt, kenne aber im Gegensatz zu Ihnen die gesetzlichen Regelungen.

"Seit dem 10. Mai 2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, steht es dem Kunden zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. "

Quelle: www.dslweb.de/dsl-sonderkuendigungsrecht-ausserordentliche-fristlose-kuendigung.php

Wenn Ihnen das nicht passt, beschweren Sie sich beim Gesetzgeber.

19.11.2012 | 14:52
von Ein Kunde (der alte) | Regelverstoß melden
 spider monkey 3650128
Das mit den 30 Jahren ist urban Legend. Nach drei Jahren ist Schluss, es sei denn, sie haben einen Mahnbescheid erwirkt.

26.11.2012 | 08:20
von Jürgen Lewerenz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe das auch nicht erwartet. Die habens einfach nicht nötig.
Danke für die Plattform.


10.12.2012 | 09:21
von Jürgen Lewerenz endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir werden zahlen müssen, da unser Sohn den Versandschein verloren hat.
Ob Kabel Deutschland merkt, dass ein Reciever bei Ihnen zuviel ist?




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