Durch goldgas SL gelöste Beschwerde. | 655 Views | 15.12.2012 | 14:56 Uhr
geschrieben von Klaus Haupenthal

goldgas SL GmbH (Großhabersdorf)

Kündigung nicht anerkannt und Mahngebühren vor Zahlungsdatum

Bestell-/Kundennummer: 1061876

Goldgas hat meine fristgerechte Kündigung (im Jan. 2012) nicht anerkannt, da ich auf eine frühere Preiserhöhung (2011) nicht reagiert hatte und dadurch wäre ein neuer Vertrag zu stande gekommen. Bei einer Änderung ihrer AGB´s (was eine Vertragsänderung ist und dadurch eien fristlose Kündigung möglich) haben sie die fristlose Kündigung auch nicht akzeptiert. Die Frechheit von Goldgas gipfelt darin, dass sie nun schon gebührenpflichtige Mahnungenvor dem Fälligkeitsdatum verschicken!Muss dieser Abzockerbetrieb es nötig haben. Bin froh wenn ich Ende 2012 von Goldgas wegkomme! NIE WIEDER GOLDGAS

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Meine Forderung an goldgas SL GmbH: Streichung aller Mahngebühren die wegen Überschneidungen unrechtmäßig sind


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2012 | 10:48
Firmen-Antwort von: goldgas SL GmbH
Abteilung: null

Sehr geehrter Kunde,

Goldgas hat Ihre Kündigung am 04.02.2012 zum 31.03.2012 abgelehnt, da Sie auf unser Preiserhöhungsschreiben aus 2011 für das Jahr 2012 nicht reagiert haben. Aus diesem Grund, hat sich der aktuelle Vertrag um ein weiteres Jahr für 2012 automatisch verlängert.

Die Mahnkosten sind gerechtfertigt, da Sie die Abschlagszahlungen immer erst im Folgemonat bezahlen und nicht im laufenden Monat.

Unser Kundenservice hat Sie diesbezüglich auch bereits im August 2012 informiert.

Wir werden aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Ihnen angefallenen Mahngebühren in Höhe von € 25,00 erlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Goldgas Service Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


28.12.2012 | 10:01
von Klaus Haupenthal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz versprochenem Rückruf bis heute keine Reaktion von goldgas.


03.01.2013 | 17:04
von Klaus Haupenthal gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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