Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 366 Views | 17.12.2012 | 12:55 Uhr
geschrieben von Cornelia Becker

Hermes Germany GmbH (Kraichtal)

Weihnachtsgeschenke abhanden gekommen

Ich habe meiner Mutti am 11.12.2012 ein Weihnachtspaket mit Hermes geschickt. Meine Mutti ist dieses Jahr alleine, da ihr Lebensgefährte gestorben ist, und ich dachte, sie hat am 24.12. was zum Auspacken. Leider kam es nicht dazu, denn am 14.12. kam ein Anruf von meiner Mutti, ob ich ihr ein Päckchen geschickt hätte, da alles bei ihr im Haus ausgepackt lag.

Weder von der Verpackung noch von dem Weihnachtspapier, worin die Geschenke eingepackt waren, ist was da. Auch haben drei Geschenke gefehlt.

Nun frage ich mich, wo der Fahrer das Paket abgegeben hat, oder hat er es selbst geöffnet? Ich hätte gern von Hermes dazu eine Stellungnahme, denn ich habe auch einen Schaden von 50 Euro und die Weihnachtsstimmung ist im Keller.

Nun bin ich mal gespannt, ob Antwort kommt.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Ersatz von 50 Euro, das sind die Geschenke, die fehlen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.12.2012 | 13:57
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo Frau Becker,

gerne prüfen wir den geschilderten Fall. Bitte lassen Sie uns hierfür die Paketnummer an socialmedia spider monkey hermes-europe.de mit Betreff "ReclaBox ID 57081" zukommen.

Bitte schildern Sie uns detailliert, was vorgefallen ist.

Vielen Dank!

Herzliche Grüße

- Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.12.2012 | 13:09
von ReclaBoxler-7418135 | Regelverstoß melden
Eine Antwort werden sie so bestimmt nicht bekommen, wenn die dieses Formular noch nicht mal ausfüllen können.
Was soll denn das Familienmitglied dazu sagen?

17.12.2012 | 13:22
von Frage | Regelverstoß melden
Wäre es da nicht angebrachter Mutti persönlich zu besuchen oder einzuladen, das sie nicht allein ist. Wenn es nur irgendwie möglich ist?

Sie haben doch eine Einlieferungsquittung? Nachforschungsantrag stellen, Originalquittung nicht aus der Hand geben, nur Kopie. Die Entgegennahme durch den Nachbar, etc. gilt nicht als zugestellt!



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