Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 359 Views | 18.12.2012 | 19:11 Uhr
geschrieben von Thomas Kasimirat

Stromio GmbH (Düsseldorf)

EEG-Umlage AGB-Klauseln ungültig

Bestell-/Kundennummer: 121652019

Stromio stützt sich auf Ihre ungültige AGB Klausel und erkennt meine Sonderkündigung nicht an, zudem wurde die Preiserhöhung nicht rechtzeitig bekannt gegeben.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Aufhebung des Belieferungsvertrags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.01.2013 | 12:57
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kasimirat,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


20.12.2012 | 21:30
von Stromi Oh | Regelverstoß melden
Ja, leider nichts Neues bei Stromio. Das geht wohl so weiter, bis sie das Teldafax-Schicksal erleiden, die Kunden wegbleiben oder angeblich unabhängige Portale wie Verivox solche Unternehmen nicht mehr als Partner bezeichnen, sondern davor warnen.

05.01.2013 | 13:14
von Thomas Kasimirat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio beharrt auf seine ungültigen Agbs ich werde auf jedenfalls kündigen und nie wieder zu diesem Anbieter gehen.


12.01.2013 | 15:36
von Thomas Kasimirat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Werde wohl nie wieder zu Strömung wechseln und bleiben werde ich nicht.


27.01.2013 | 23:32
von Thomas Kasimirat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von stromio für die scheint der Fall gelöst




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