1202 Views | 06.04.2009 | 02:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7757601

Saturn (Hamburg)

Verweigert nach wiederholter Reparatur Neulieferung der Ware!

Ich habe einen Laptop von Sony bei Saturn gekauft im November 2008. Kurz vor Weinachten verursachte das Gerät komische Geräusche. Ich bin zu Saturn´s Pc Service gegangen mit meinem Notebook, nach 1 std. Wartezeit kam ich endlich an die Reihe. Ich versuchte das Problem, dem sehr schlecht deutsch sprechendem Mitarbeiter von Saturn zu erläutern! eine kurze Aussage von mir war " auch wenn der Lüfter aus ist, macht mein Laptop diese geräusche"!

SCHLAGWORTE

2 Wochen später ist mein Laptop wieder zurück, ohne repariert worden zu sein! Begründung von Sony " der Lüfter muss laufen, weil das Gerät sonst überhitzen würde"! Aber das Geräusch? Haben sie wohl überlesen! Aber es ist immer noch alles gut, denn ich habe ein neues Gerät erhalten am 14.1.09!

So heute (Sonntag hat Saturn aufgehabt in der Innenstadt Hamburg) war ich erneut bei Saturn, weil ich wieder einen Defekt feststellen musste. Wie der zufall es will ist es der Gleiche wie beim ersten Laptop. Ich wollte darauf hin, wieder ein neues Gerät oder mein Geld zurück, weil ich einfach kein Vertrauen mehr in die Serie des Laptops habe.

Jetzt kommt der Beschwerdegrund: Ich darf nach §439 Abs. 1 BGB mir die Nacherfüllungsweise aussuchen!

Der Abteilungsleiter sagt zu mir:" Ich kann es einschicken und mehr werde ich nicht für sie tun, wenn sie das nicht wollen dann können sie nach Hause gehen!"

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Ich sagte darauf hin:" Es ist nicht das erste mal das ich mit der Serie Probleme habe, desswegen möchte ich keine Reparatur mehr!"

Der Abteilungsleiter:" Sie haben garkeine Wahl, ich entscheide was gemacht wird und ich sage ich schicke es ein und mehr werde ich nicht tun!"

Auf eine sehr unfreundliche weise ging dieses Gespräch so weiter!

Ich blieb sachlich und meinte darauf, das ich keine Wahl habe und zur Verbraucherzentrale gehen werde und eine Zivilrechtliche Klage über meine Rechtschutzvers. einreichen werde.

Darauf er: "Verschwende nicht meine Zeit, sonst ruf ich den Sicherheitsdienst"!

Darauf er: "Verschwende nicht meine Zeit, sonst ruf ich den Sicherheitsdienst"! Es wurde mir auch durch ungeschulte Mitarbeiter von Saturn, so viel erzählt was mein Laptop alles kann und wie gut er ist, was auch in einigen Fällen zutrifft, aber in den Fällen die mir wichtig waren nicht zutreffen. Wie z.B. die Lautstärke des Betriebs oder angeblich unzerkratzbare Lack! Ich habe den Laptop immer in einer speziellen Laptoptasche transportiert und trozdem sind Kratzer drauf.

Das ist dere stand der dinge! Morgen werde ich zum Anwalt und zur Verbraucherzentrale! Es ist eine Zumutung für jeden Kunden sein Receht bei Saturn geltend zu machen, aber ich mache es, vllt. wird es für meine Nachfolger dann einfacher!

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Meine Forderung an Saturn: Ich möchte lediglich vom Vertrag zurücktreten oder ein gleichwertiges neues Gerät haben!


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Kommentare und Trackbacks (4)


06.04.2009 | 10:25
von Cappo | Regelverstoß melden
Hallo Reclaboxler.
Ihre Forderung wird Saturn auch mit Anwaltlicher Unterstützung nicht erfüllen. Das mit dem Rücktrittsrecht gilt meines wissens nur für 14 Tage. Dannach tritt dann der Garantiefall ein und da muß man eine Nachbesserung hinnehmen und zwar bis zu 3x.
Aber ob mit oder ohne Umtausch, so kann man nicht mit Kunden umgehen und ich persönlich hätte schon den Geschäftsführer verlangt und einen schönen Brief an die Saturnzentrale geschickt und mich über diesen Mitarbeiter beschwert.

06.04.2009 | 15:01
von ReclaBoxler | Regelverstoß melden
Also ich habe mit meinem Anwalt geredet und der meinte, das nach §§ 434 Abs. 2 Nr.2 BGB ein Sachmangel vorliegt und nach 437 Nr.1 BGB ich ein Recht auf § 439 BGB habe ($439 Abs. 1 BGB "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen")
Und da ich schon eine erfolglose Nachbesserung und eine Neulieferung bekommen habe, könnte auch § 440 BGB in betracht kommen. Ich habe Saturn jetzt erstmal eine e-mail geschickt!

07.04.2009 | 10:24
von ReclaBoxler-1523421 | Regelverstoß melden
Hallo,

nach aktueller Rechtsprechung haben Sie zwar die Wahl, ob nachbesserung oder nachlieferung, es muss jedoch immer eine verhältnismäßigkeit gegen sein. Da hier die nachbesserung deutlich kostengünstiger ist kan der verkäufer aus diesem grund eine nachlieferung mit diesem verweis verweigern und bis zu zwei mal nachbessern. Hierzu hat das BGH geurteil, dass der käufer erst nach zweimaliger, natürlich erfolgloser, nachbesserung vom verkauf zurücktreten darf.

07.04.2009 | 23:22
von ReclaBoxler | Regelverstoß melden
Also war die Neulieferung beim ersten mal Kulanz? Aber eine erfolglose reparatur kam zustande und als 2. nacherfüllung sehe ich die darauf folgende neulieferung! Zählt das in meinem Fall als ein Vorfall?



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