Durch Santander Consumer Bank gelöste Beschwerde. | 947 Views | 06.01.2013 | 10:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7615252

Santander Consumer Bank AG (Mönchengladbach)

Gebühren für Anfrage bei Meldebehörde

Meine Raten betragen 20,90 € im Monat, die ich ein Jahr lang vom Konto einziehen ließ. Am 3. Jan. wurden 46 €ur abgebucht. habe ich sofort zurückbuchen lassen.

SCHLAGWORTE

Die S-Bank rief mich daraufhin an, es wäre ein Brief an mich nicht zustellbar gewesen, deshalb hat die S- Bank eine Anfrage an die Meldebehörde gestellt, mit dem Ergebnis, daß ich immer noch an der selben Stelle wohne und auch gemeldet bin. Nun verlangt die S-Bank von mir die Gebühren für die Anfrage und die Rücklastschriftgebühren. Durch meine Rückbuchung ist zum Glück auch die Einzugsermächtigung erloschen, deshalb habe ich die Januar- Rate in gleicher Höhe wie immer überwiesen und für die restlichen 300 €ur einen Dauerauftrag in monatlichen Raten von 20,90 €ur eingerichtet. ich denke nicht daran, die Gebühren zu bezahlen, weil ich keinen Fehler gemacht habe. Übrigens konnte mir keiner bei dieser S- Bank sagen, was denn nun in diesem besagten Brief, der nicht zustellbar gewesen sein sollte, drin stand. ich frage mich, warum die S- Bank eine Anfrage an die Meldebehörde stellt, da sie ja meine Telefonnummer hatten und auch jetzt nach der Rückbuchung bei mir angefufen hat.

Nie wieder diese Bank! Miarbeiterin, Fr. S. am Telefon schnippisch und dumm!

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Kommentare und Trackbacks (10)


06.01.2013 | 10:17
von ReclaBoxler-1520970 | Regelverstoß melden
An Ihrer Stelle würde ich den Namen und die Beleidi-gungen schnellstmöglich entfernen!
Auch wenn Sie im Recht sein sollten, der Schuss kann nach hinten losgehen!

06.01.2013 | 12:13
von Gerhard_ | Regelverstoß melden
Das die Bank einfach ohne wichtigen Grund Gebühren in Rechnung gestellt hat, das war sicher ein Fehler.

Nur Reagiert man auf einen Fehler, nicht mit einem anderen. Da eine gültige Einzugsermächtigung vor lag, hätten Sie der Bank erst einmal Gelegenheit geben müssen, den Betrag selbst zurück zu buchen. Erst wenn dies Fruchtlos war, nach Fristsetzung, hätten Sie selbst zurück buchen dürfen.

06.01.2013 | 18:26
von ReclaBoxler-6313041 | Regelverstoß melden
Bis auf die Namensnennung - das sollte man sich verkneifen - haben Sie das schon richtig gemacht, mit der Anmerkung, dass der von Ihnen geschilderte Ablauf genau so war.

Die Bank hatte nämlich dann für diese Abbuchung keine Vollmacht. Meiner Meinung nach ist die Abbuchungserlaubnis nicht erloschen, da der unmittelbare Bezug zu der Ratenzahlung ja nicht besteht.

07.01.2013 | 06:15
von Stefan Müller | Regelverstoß melden
Hatte mal das gleiche Ereignis bei der Deutschen Bank. Auch hier ist ein Brief nicht angekommen und es wurden Gebühren für eine Meldeauskunft erhoben. Obwohl ich da nicht mal einen Kredit hatte, sondern ein ganz normales, ausgeglichenes Girokonto.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass man mir dann nach einem persönlichem Gespräch am Schalter die Gebühren erlassen und zurückerstattet hat.

Trotzdem bin ich aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei der Deutschen Bank, empfehlen kann ich sie also trotzdem nicht. :)

07.01.2013 | 07:44
von ReclaBoxler-1310943 | Regelverstoß melden
Wenden Sie sich hierhin:

bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/schlichtungsstelle/index_html

07.01.2013 | 08:18
von X. 99 | Regelverstoß melden
Seh ich genau so. Für diese Abbuchung hat keine Erlaubnis vorgelegen.
Und wieso sollte man denen fristen setzen wenn sie einem doch Geld "klauen"?

07.01.2013 | 14:34
von ReclaBoxler-6424110 | Regelverstoß melden
Zu 99% gehe ich mal davon aus, das Sie Ihrer Bank keine selbst Geschriebene, oder abgeänderte Einzugsermächtigung, zukommen hat lassen.

Und in dem Fall hat Sie, da diese Ermächtigungen sehr Allgemein gehalten sind, und meist auch die Erlaubnis enthalten, außer der Rate, auch sonstige Kosten ein zu ziehen, dürfte Sie auch dafür Gültig gewesen sein. Unabhängig davon, das die Forderung der Bank möglicher weise unberechtigt ist.

Das heißt letztendlich, das Sie der Bank erst eine Frist für die Rückbuchung hätte setzten müssen. Und hätte erst danach zurück buchen dürfen. Ansonsten kann die Bank sehr wahrscheinlich Kostenerstattung verlangen.

08.01.2013 | 09:27
von ReclaBoxler-7615252 | Regelverstoß melden
In eigener Sache:

Die Einzugsermächtigung bezieht sich gemäß schriftlichem Vertrag nur auf die monatliche Rate.
Unberechtigte Abbuchungen kann ich jederzeit zurückbuchen lassen.
Es fehlt eine Mitteilung der Bank, daß eventuell weitere Kosten entstanden sind. Hätte ich diesen Hinweis erhalten,
wäre es nach Richtigstellung durch mich, gar nicht erst zu der unberechtigten Belastung meines Kontos gekommen.

11.01.2013 | 08:45
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


13.01.2013 | 11:56
von ReclaBoxler-7615252 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich niemand von der Bank gemeldet.


24.01.2013 | 09:00
von ReclaBoxler-7615252 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine freundliche Dame der Santander Bank hat mich angerufen. Die Gebühren für die Anfrage bei der Meldbehörde muß ich nicht bezahlen.
Es wurde anvisiert, daß die Gebühren für die Rücklastschrift möglicherweise aus Kulanzgründen auch storniert werden.
ich soll dazu ein endgültiges Schreiben von der Bank erhalten auf dem Postwege erhalten.
Ich hoffe, daß die Post es nun auch zustellt.




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