Santander Consumer Bank AG (Mönchengladbach)
Gebühren für Anfrage bei Meldebehörde
Meine Raten betragen 20,90 € im Monat, die ich ein Jahr lang vom Konto einziehen ließ. Am 3. Jan. wurden 46 €ur abgebucht. habe ich sofort zurückbuchen lassen.
Die S-Bank rief mich daraufhin an, es wäre ein Brief an mich nicht zustellbar gewesen, deshalb hat die S- Bank eine Anfrage an die Meldebehörde gestellt, mit dem Ergebnis, daß ich immer noch an der selben Stelle wohne und auch gemeldet bin. Nun verlangt die S-Bank von mir die Gebühren für die Anfrage und die Rücklastschriftgebühren. Durch meine Rückbuchung ist zum Glück auch die Einzugsermächtigung erloschen, deshalb habe ich die Januar- Rate in gleicher Höhe wie immer überwiesen und für die restlichen 300 €ur einen Dauerauftrag in monatlichen Raten von 20,90 €ur eingerichtet. ich denke nicht daran, die Gebühren zu bezahlen, weil ich keinen Fehler gemacht habe. Übrigens konnte mir keiner bei dieser S- Bank sagen, was denn nun in diesem besagten Brief, der nicht zustellbar gewesen sein sollte, drin stand. ich frage mich, warum die S- Bank eine Anfrage an die Meldebehörde stellt, da sie ja meine Telefonnummer hatten und auch jetzt nach der Rückbuchung bei mir angefufen hat.
Nie wieder diese Bank! Miarbeiterin, Fr. S. am Telefon schnippisch und dumm!
Auch wenn Sie im Recht sein sollten, der Schuss kann nach hinten losgehen!
Nur Reagiert man auf einen Fehler, nicht mit einem anderen. Da eine gültige Einzugsermächtigung vor lag, hätten Sie der Bank erst einmal Gelegenheit geben müssen, den Betrag selbst zurück zu buchen. Erst wenn dies Fruchtlos war, nach Fristsetzung, hätten Sie selbst zurück buchen dürfen.
Die Bank hatte nämlich dann für diese Abbuchung keine Vollmacht. Meiner Meinung nach ist die Abbuchungserlaubnis nicht erloschen, da der unmittelbare Bezug zu der Ratenzahlung ja nicht besteht.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass man mir dann nach einem persönlichem Gespräch am Schalter die Gebühren erlassen und zurückerstattet hat.
Trotzdem bin ich aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei der Deutschen Bank, empfehlen kann ich sie also trotzdem nicht. :)
bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/schlichtungsstelle/index_html
Und wieso sollte man denen fristen setzen wenn sie einem doch Geld "klauen"?
Und in dem Fall hat Sie, da diese Ermächtigungen sehr Allgemein gehalten sind, und meist auch die Erlaubnis enthalten, außer der Rate, auch sonstige Kosten ein zu ziehen, dürfte Sie auch dafür Gültig gewesen sein. Unabhängig davon, das die Forderung der Bank möglicher weise unberechtigt ist.
Das heißt letztendlich, das Sie der Bank erst eine Frist für die Rückbuchung hätte setzten müssen. Und hätte erst danach zurück buchen dürfen. Ansonsten kann die Bank sehr wahrscheinlich Kostenerstattung verlangen.
Die Einzugsermächtigung bezieht sich gemäß schriftlichem Vertrag nur auf die monatliche Rate.
Unberechtigte Abbuchungen kann ich jederzeit zurückbuchen lassen.
Es fehlt eine Mitteilung der Bank, daß eventuell weitere Kosten entstanden sind. Hätte ich diesen Hinweis erhalten,
wäre es nach Richtigstellung durch mich, gar nicht erst zu der unberechtigten Belastung meines Kontos gekommen.
Es wurde anvisiert, daß die Gebühren für die Rücklastschrift möglicherweise aus Kulanzgründen auch storniert werden.
ich soll dazu ein endgültiges Schreiben von der Bank erhalten auf dem Postwege erhalten.
Ich hoffe, daß die Post es nun auch zustellt.