13262 Views | 24.01.2013 | 09:24 Uhr
geschrieben von Andreas Nicht

congstar GmbH (Kronberg)

Unrechtmäßige Abbuchung Drittanbieter Mehrwertdienste congstar

Bestell-/Kundennummer: Vorgang: 130111-002580 Kundennummer: 2102308074

Mein Handyanbieter congstar verweigert die Rückbuchung der unrechtmäßig abgebuchten Mehrwertdienste von Olega Online UG.

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Vorfall Drittanbieter kann nicht nachweisen wann, wo, wie oder ob ich den Dienst kostenpflichtig bestellt habe. congstar bittet um Verständnis, dass congstar den Betrag nicht erstattet. Ich habe kein Verständnis.

Ich habe bereits den Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW benutzt, bekomme natürlich zum zweiten Mal diese Standardantwort (s. u.).

Wie bekomme ich mein Geld zurück? Acht Wochen rückwirkend ist laut Verbraucherschutz Pflicht.

Warum greift nicht das"Urteil des BGH vom 20.10.2005 (Az: III ZR 37/05)
Verbraucher können bei strittigen Dialer- und Mehrwertdienste-Rechnungen ihr Geld von so genannten Verbindungsnetzbetreibern zurückfordern, sofern sie unter Vorbehalt gezahlt haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.10.2005 (AZ III ZR 37/05)."

Jetzt frage ich mich, warum ich diese identische Antwort zwei Mal bekomme? Dieses Verhalten möchte ich nicht interpretieren wollen oder Mutmaßungen aussprechen. Ich möchte nicht mehr bei congstar Vertragnehmer sein, mein Vertrauen ist erschüttert. Muss ich jetzt alle Rechnungen, Posten oder sogar Einzelverbindungen in Frage stellen? Es bleibt nichts anderes übrig!

Gerne würde ich gegen congstar eine Anzeige erstatten. Welches Recht verletzt congstar? Ich würde dies klar und eindeutig bei der Polizei zu Protokoll bringen. Parallel erstatte ich gegen Olega UG Anzeige. Beide Unternehmen erfüllen den gleichen Tatbestand und sind nicht Ihren Handlungen und Wesen, im Sinne einer juristischen Person, unterscheidbar. Bundesnetzagentur/ Verbraucherschutz habe ich heute natürlich auch benachrichtigt und entsprechenden Bericht verfasst und die Lage geschildert.

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Abschließend ist es unfassbar, dass man als Kunde derart schlecht und als Mensch würdelos und als Bundesbürger "gesetzlos" behandelt wird. Betreffende Rechnungen sind hochgeladen.

Die Faxnummer von Olega Online UG ist natürlich nicht erreichbar. Entsprechende Sendungsprotokolle im Original sind selbstverständlich sicher verwahrt.

Schöne Grüße und bitte um Hilfe

AN

Gesendet: Montag, 14. Januar 2013 um 09:50 Uhr
Von: "congstar Kundenservice" An:
Betreff: Ihre Frage an congstar [Vorgang: 130111-002580]
+ Antwort 14.01.2013 09:50 Sehr geehrter Herr xxx

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Januar 2013.

Der von Ihnen geschilderte Fall lässt darauf schließen, dass Sie unter Umständen einen SMS-Vertrag bei einem kostenpflichtigen Dienstanbieter (Jamba, BoBMobile usw.) abonniert haben. Manchmal ist es nicht auf den ersten Blick offensichtlich, ob Sie eine einmalige Dienstleistung in Anspruch nehmen oder ein Abo abschließen.

Folgenden Drittanbieter konnten wir ermitteln:

Olega Online UG
Ritterstraße 3
10969 Berlin

Telefon: 0800 1737 100 543

SCHLAGWORTE

E-Mail: info spider monkey mobile-info.cc

Der kostenpflichtige Dienst muss von Ihnen selbständig beim jeweiligen Drittanbieter gekündigt werden.

Dies ist notwendig, da ein Vertragsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Anbieter der Dienste zustande gekommen ist. congstar hat hier keine Einflussmöglichkeiten und ist weder an den Umsätzen, noch an den Gewinnen dieser Anbieter beteiligt. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diesen Anbietern den Zugang zu Endkunden zu ermöglichen und missbilligen es, wenn unseren Kunden hierdurch Nachteile entstehen.

Wir haben für Sie bereits am 08.01.2013 die Möglichkeit, Drittanbieterverträge abzuschließen, gesperrt. Damit wird jedoch das aktuelle Abo nicht gekündigt, sondern nur verhindert, dass kein weiteres Abo abgeschlossen wird.

Wir freuen uns, Ihnen zu helfen.

Von: "congstar Kundenservice" An:
Betreff: Ihre Frage an congstar [Vorgang: 130108-004928]
+ Antwort 10.01.2013 16:23 Sehr geehrter Herr xxx

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08. Januar 2013.

Die Sperre der Drittanbieter wurde für Sie bereits am 08. Januar 2013. eingerichtet.

Bitte beachten Sie bezüglich der Reklamation der Drittanbietergebühren folgenden Punkt in unseren Leistungsbeschreibungen:
9 Zusatzleistungen Dritter

Werden Zusatzleistungen durch andere Anbieter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter.

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Die Leistung von congstar beschränkt sich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu dem anderen Anbieter.

Für Fehlleistungen der von dem Anbieter eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet congstar nicht.

Bestehende Mehrwertdienste von Drittanbietern müssen leider von Ihnen selbst gekündigt oder storniert werden.

ABO HandyContent ABO Erotik Vi
Olega Online UG (Rückfragen - Tel.: 0800 1737100543 / info spider monkey mobileinfo.cc)

Wir bitten um Ihr Verständnis. + Ihre Anfrage vom 08.01.2013 20:02 Unrechtmäßige Lastschriften:

Ich möchte, dass sie alle Mehrwertdienste für meinen Vertrag sperren, weiterhin veranlassen Sie die Rückbuchung von 24,95 €, Mehrwertdienste von Olega Online UG. Diese Dienste habe ich nicht gebucht, kein Button mit kostenpflichtig bestellen gewählt. Ich prüfe parallel, ob bei dieser Rechtslage eine außerordentliche Kündigung des Vertrags/Leistungen zulässig ist. Anzeige gegen Olega Online UG veranlasse ich morgen. Ich werde die Polizei/Anwalt fragen, ob auch eine Anzeige gegen congstar legitim wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr congstar Kundenservice congstar GmbH, Kundenservice
Postfach 11 65
61466 Kronberg

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Meine Forderung an congstar GmbH: 49,99 (bis 12/2012 - 01/13 Abbuchungen nicht enthalten) UND Vertragsauflösung


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Kommentare und Trackbacks (15)


24.01.2013 | 10:10
von ReclaBoxler-3128123 | Regelverstoß melden
Warum veranlassen Sie nicht die Rückbuchung der Lastschrift und überweisen den unstrittigen Betrag an Congstar? Diesen strittigen Betrag hatten Sie ja bereits widersprochen? Congstar darf Ihnen deswegen nicht den Zugang sperren.

Eventuell Kontoauszüge nicht regelmäßig kontrolliert, so das dies erst zu spät auffiel um bei der Bank rechtzeitig rückbuchen zu lassen?

Der Drittanbieter muss Ihnen den Vertragsabschluss nachweisen, nicht Congstar.

24.01.2013 | 10:19
von Ich begreife es nicht | Regelverstoß melden
Immer das Gleiche, für einen popeligen Prepaid Vertrag dem Netzbetreiber freiwillig seine Kontodaten `rüberreichen, damit fleißig abgebucht werden kann.
Die anschließende Nerverei ist ja zum Glück gratis.

24.01.2013 | 10:24
von ReclaBoxler-3128123 | Regelverstoß melden
 spider monkey Ich begreife es nicht

Ich auch nicht, das manche User hier Dinge lesen, die gar nicht da stehen! Oder wo steht etwas von Prepaid?

Im Gegenteil. er schreibt: "Ich möchte, dass sie alle Mehrwertdienste für meinen Vertrag sperren"!

Un den Unterschied zwischen Prepaid und Vertrag werden sie ja wohl hoffentlich kennen?

24.01.2013 | 10:39
von ReclaBoxler-8125329 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3128123

Es wird ja von einem Handyvertrag gesprochen, dieser kann bei Congstar aber nur ein POSTPAID-Vertrag sein - wozu sollte man diesen abschließen, wenn auch Prepaid ohne Herausgabe der Kontodaten möglich gewesen wäre.
Es bleibt dabei, selber Schuld.

24.01.2013 | 11:10
von Stefan Banse | Regelverstoß melden
Ich erstatte bei solchen Fällen grundsätzlich Anzeige wegen Verdachts auf Untreue und Beihilfe zum Be. trug gegen die Verantwortlichen in der Geschäftsführung des Mobilfunkanbieters.

Schließlich kann der Anbieter sich nicht einfach wissentlich mit be.trügerischen Forderungen an meinem Mobilfunkkonto vergreifen.

24.01.2013 | 11:18
von ??? | Regelverstoß melden
 spider monkey Stefan Banse

Woher soll der Anbieter wissen, ob es sich um betrüge_rische Absicht handelt oder es tatsächlich zum Vertragsabschluss gekommen ist?
Dank Personen wie Ihnen, sind dann Pol_zei und Staat_sanwal_tschaft überlastet!

Vielmehr wird in vielen Fällen überall hin- und angeklickt, ohne sich über Konsequenzen etc. Gedanken zu machen. Nur will dann niemand es gewesen sein.

24.01.2013 | 11:32
von Johann | Regelverstoß melden
Es ist Congstar von vielen Kundenbeschwerden bekannt, dass es sich um Abzocke oder Be_trug handeln muss, weil wissentlich von den Kunden kein Vertrag eingegangen wurde.
www.congstar-forum.de/kundenbereich/fragen-an-den-kundenservice/28447-olega-ue-abo-falle/

Der Anzeigeerstatter kann das gegebenenfalls auch mit einer eidesstattlichen Erklärung dazu gegenüber den Strafverfolgern untermauern.

24.01.2013 | 17:34
von Handynutzer | Regelverstoß melden
So ist es richtig! So, wie Reklaboxler-3128123 es bereits geschrieben hat:

Warum veranlassen Sie nicht die Rückbuchung der Lastschrift und überweisen den unstrittigen Betrag an Congstar? Diesen strittigen Betrag hatten Sie ja bereits widersprochen? Congstar darf Ihnen deswegen nicht den Zugang sperren.

Lesen sie (das erste Posting in den Kommentaren) mal genau durch und arbeiten es genau so ab. Und dann schauen sie mal zusammen mit jemandem, der sich damit auskennt, durch die Anwendungen ihres telefons. ich wette, sie werden fündig!

27.01.2013 | 20:47
von Heinz Hofmann Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Ich habe ebenfalls Abbuchungen von Olega Online UG (2*4,99,-€) im Dezember. Diese wurden mit der Dezemberrechnung abgebucht. Für Januar erfolgt die Abbuchung erst am 6.2.2013 aber lt. Nutzungsdaten Congstar ist für Januar angeblich weitere 3 x obiger Dienst angezeigt. Ich habe weder diese Seite besucht noch einen Vertrag abgeschlossen. Congstar verweist mich ebenso an den "Drittanbieter" wie Sie. Ich werde zum Feb. kündigen, da ich einen Vertrag mit monatlichen Kündigungszeit habe.

MFG
Hofmann

14.02.2013 | 18:10
von Andreas Nicht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich nicht gelöst. Heute kommt die nächste Rechnung. Ich lasse den Betrag zurückbuchen und überweise einen reduzierten Betrag. Das rät der Verbraucherschutz.


14.02.2013 | 19:29
von Andreas Nicht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wieder Mehrwertdienste abgebucht trotz Sperre aller Dienste. WIE FRECH IST DAS? ICH GRÜNDE EINE SHITSTORM SEITE. GEF. T VON CONGSTAR-ANDI


21.02.2013 | 01:27
von Nine Lucic Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Habe die gleichen probleme wie sie. 14:97 wurden abgebucht obwohl mein Vertrag bei congstar zuende ist.

22.02.2013 | 20:56
von BJ Z. Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Ich habe dieselbe Abofalle bei meinem Telekomvertrag erlebt und versuche nun wieder herauszukommen.

21.07.2014 | 19:52
von RB1701 | Regelverstoß melden
Hallo,
Ich habe z Zt. das exakt gleiche Problem mit congstar.
50€ und mehr werden mir von ausländischen Drittanbietern abgezogen.
Den Lastschrifteneinzug habe ich bereits mehrmals schriftlich gekündigt, und das Geld wird weiterhin widerrechtlich abgebucht.
Man antwortet mir mit wirren Textbausteinen. Dabei habe ich eine Drittanbietersperre.
Im Internet wird davon abgeraten, das Geld wieder zurückzubuchen, da Congstar hierdurch Gebphren entstehen, die sie rechtlich zurückfordern können.
Angeblich hätte die Lastschrifteneinzugssperre reichen müssen. Wenn diese ignoriert wird, bleibt nur das zurückbuchen.
Den erfragten Beweis laut Paragraphen 45i des Telekommunikationsgesetzes (Einzelverbindungsnachweis, der fordert dass mir Congstar erstmal nachweisen muss, dass ich zu diesem Zeitpunkt irgend etwas im Internet gemacht habe) wird mir bislang verwehrt.
Momentan drohe ich mit der Bundesnetzagentur.
Haben Sie das Geld bezahlen müssen, bzw jemals wiederbekommen?
Hat Ihnen wirklich ein Inkassounternehmen das Geld eingetrieben?

24.07.2014 | 11:22
von RB1701 Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Ich habe z Zt. das exakt gleiche Problem mit congstar.
50€ und mehr werden mir von ausländischen Drittanbietern abgezogen.
Den Lastschrifteneinzug habe ich bereits mehrmals schriftlich gekündigt, und das Geld wird weiterhin widerrechtlich abgebucht.
Man antwortet mir mit wirren Textbausteinen. Dabei habe ich eine Drittanbietersperre.
Im Internet wird davon abgeraten, das Geld wieder zurückzubuchen, da Congstar hierdurch Gebphren entstehen, die sie rechtlich zurückfordern können.
Angeblich hätte die Lastschrifteneinzugssperre reichen müssen. Wenn diese ignoriert wird, bleibt nur das zurückbuchen.
Den erfragten Beweis laut Paragraphen 45i des Telekommunikationsgesetzes (Einzelverbindungsnachweis, der fordert dass mir Congstar erstmal nachweisen muss, dass ich zu diesem Zeitpunkt irgend etwas im Internet gemacht habe) wird mir bislang verwehrt.



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