Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 383 Views | 15.01.2013 | 22:27 Uhr
geschrieben von A. F.

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Fairplay: Fremdwort bei Vodafone

Habe meinen DSL-Vertrag bei Vodafone nach fast 2 Jahren fristgerecht gekündigt. Der Anschalttermin war 19.05.11. Ich habe am 17.12.12 zum 19.05.13 gekündigt. Laut den AGBs von Vodafone beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

SCHLAGWORTE

Vodafone hat mir den 03.03.2014 (!) bestätigt. Bei denen fangen Verträge laut dem Kundendienst mit der Vertragsannahme an und in meinem Fall wurde der Auftrag am 04.03.11 im EDV-System aufgenommen. „Am 1. März 2011 haben Sie uns Ihren Vertrag zukommen lassen, der am 4. März 2011 bei uns im System vermerkt wurde. Ab diesem Datum beginnt Ihre Vertragslaufzeit“.

Ich habe mir die mir vorliegenden Vertragsunterlagen genau angeschaut.

In der Auftragsbestätigung steht „Mit dem Brief, in dem wir Ihnen den genauen Anschalttermin für ihren Anschluss mitteilen, beginnt Ihr Vertragsverhältnis…“.

Den Brief „Ihr Vodafone-Anschalttermin“ ist mit dem 25.03.2011 datiert.
Somit läuft mein Vertrag vom 25.03.11 und wurde von mir fristgerecht gekündigt.

Der Kundendienst weiß selbst nicht, was vertraglich geregelt ist, oder bewusst so handelt. Werden wahrscheinlich prämiert für jede durchgesetzte Kündigungsablehnung.

Beim Ablehnen sind die ganz schnell, Emails kommen gleich am nächsten Tag. Aber für eine korrekte Kündigungsbestätigung lassen sie sich Zeit.

Meine Empfehlung: Alle zugeschickten Dokumente aufbewahren.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Sich an vertragliche Vereinbarungen halten. Kündigung zum 25.03.13 bestätigen


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


23.01.2013 | 12:51
von A. F. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufpassen, der Vertrag fängt nicht mit dem Anschalttermin an, wie üblich, sondern mit der Mitteilung (Brief) des Anschalttermins.
Beispiel: Wenn der Brief ca. 1 Monat vor dem Anschalttermin kommt, z. B. Brief am 01.01.13, mitgeteilter Anschalttermin 01.02.13 -> Vertrag läuft ab dem 01.01.13 bis 31.12.14
Die Vertragslaufzeit somit kürzer als 24 Monate.

-> Kündigung spätestens 3 Monate vor dem 31.12.14

Verloren ginge dem Anbieter 1 Monat, wenn man fristgerecht gekündigt hat. Aber, weil der Start der Laufzeit ungewöhnlich ist, kommt bestimmt eine größere Menge der Kündigungen zu spät und somit verlängert sich die Vertragslaufzeit um 1 Jahr. Und wieder Mal hat der Anbieter was gewonnen.




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