Durch Vodafone Kabel Deutschland gelöste Beschwerde. | 742 Views | 19.01.2013 | 12:27 Uhr
geschrieben von Anton Flegar

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Zornheim)

Vertragserfüllung trotz Umzug und Satellitenempfang?

Ich bin aus beruflichen Gründen umgezogen. In der neuen Anliegerwohnung stellt der Vermieter eine Satellitenanlage für Fernsehen und Internet zur Verfügung. Der Vermieter verweigert verständlicherweise eine Verlegung von Telefon- und Fernsehkabel quer durch sein Haus und die Montage von Verteilerdosen. Trotzdem besteht Kabel Deutschland auf Erfüllung der restlichen 6 Monate Vertragszeit der Internet- und Fernsehversorgung aus der alten Wohnung.

Ich kann generell nicht verstehen, dass Internetprovider bei einem Wohnungsumzug auf Fortsetzung eines Versorgungsvertrags bestehen können. Als ob man einen teuren Umzug deshalb durchführt, um aus einem Vertrag herauszukommen...

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Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Verzicht auf Vertragserfüllung


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Kommentare und Trackbacks (14)


19.01.2013 | 13:37
von ReclaBoxler-7491641 | Regelverstoß melden
Betrachten Sie es mal von der Seite des Anbieters. Sie haben einen Vertag mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen und wollen nun diesen Vertrag einseitig kündigen. Und das nur, weil Sie umziehen.

Warum soll der Anbieter Ihnen hier entgegenkommen? Sie hätten ja den Vertrag auch nur bis zum Umzugszeitpunkt abschließen können.

19.01.2013 | 13:43
von Alles Seltsam | Regelverstoß melden
Ich habe den selben Ärger mit Mercedes, ich hab mir da so einen PKW auf Raten gekauft und bin jetzt beruflich Umgezogen und am neuen Wohnort hält der Werksbus direkt vor meiner Wohnung, Mercedes weigert sich auch meine Kündigung des Vertrag's zu akzeptieren. Ich versteht das nicht, da muß es doch ein Sonderkündigungsrecht geben, ich brauch doch den Wagen nicht mehr, zumal zu meiner neuen Wohnung keine Garage gehört.

19.01.2013 | 13:46
von ReclaBoxler-5461234 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7491641

"Sie hätten ja den Vertrag auch nur bis zum Umzugszeitpunkt abschließen können. "
Sorry, aber das ist Unfug, was Sie schreiben! Versuchen Sie mal mit einen TK-Anbieter einen Vertrag z. Bsp. bis zum 11.08.2013 abzuschließen? Es gibt nun mal in dieser Branche nur Laufzeitverträge. Die gehen entweder 12 oder 24 Monate und verlängern sich automatisch, wenn nicht gekündigt wird.

Wenn KDG an Ihren neuen Wohnort die gleichen Leistungen anbietet, werden Sie wohl zahlen müssen. Werden diese Leistungen, nicht am neuen Wohnort angeboten, können Sie vorzeitig kündigen. Mit Wohnort meine ich den Ort/ Straße, wo Sie hingezogen sind, nicht das Haus.

19.01.2013 | 16:09
von ReclaBoxler-3618018 | Regelverstoß melden
Vertragstreue sollte nie für die Kunden gelten müssen, immer nur für die Anbieter

20.01.2013 | 05:43
von Apachen | Regelverstoß melden
How, das WC hat gesprochen! Der Häuptling der Oberlehren und Superschlauen!

1. Der Häuptling WC hat immer Recht!
2. Und wenn der Häuptling WC doch nicht Recht hat, gilt Punkt 1!

20.01.2013 | 13:30
von ReclaBoxler-4715118 | Regelverstoß melden
 spider monkey WC: Selten so einen Quatsch gelesen. Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man nicht anderen falsche Ratschläge geben.

Der Beschwerdeführer ist in eine Region gezogen in der Kabel Deutschland weiterhin versorgen kann. Wenn hierfür noch Baumaßnahmen erforderlich sind und sich hier der Vermieter querstellt, ist dies alleine ein Problem zwischen Mieter und Vermieter. Hier kann sich der Mieter nicht hinter dem Vermieter verstecken und sich so aus einem Vertrag herauswinden.

Außerdem stimmt es nicht, dass es nur noch Laufzeitverträge mit 24 Monaten im Festnetzbereich gibt. Jeder Anbieter bietet auch separate Festnetz und DSL Verträge mit kurzer Laufzeit z. B. von einem Monat. Diese Verträge werden natürlich weniger von den Kunden gewünscht, da Sie deutlich teurer sind wie Komplettpakete mit langer Vertragsbindung.

20.01.2013 | 16:26
von ReclaBoxler-3513234 | Regelverstoß melden
"Diesem Problem wurde (verbraucherfreundlich) "

Das ist nicht Verbraucher freundlich, sondern im Gegenteil zu 100 % Verbraucher unfreundlich.

Denn alle Kunden die sich an Verträge halten, die dürfen die Kosten derjenigen mit tragen, welche zu blöd sind Ihre Telekombinationsverträge an Ihre Mietverträge an zu passen.

20.01.2013 | 18:21
von ReclaBoxler-3513234_ | Regelverstoß melden
Falsch, meine Verträge für Telefon und Internet sind täglich Kündbar. Gibt genügend Anbieter die so was auch anbieten.

20.01.2013 | 19:10
von ReclaBoxler-3513234_ | Regelverstoß melden
Die Kündigung wird im Grunde immer sofort wirksam, ab dem Zeitpunkt wo ich die Dienstleistung nicht mehr nutzen will. Ab dem Zeitpunkt muß man zum Beispiel, wie bei mir, bei allen "echten" Prepaid Verträgen nichts mehr bezahlen.

Wobei man dies bei einem Umzug, zumindest innerhalb Deutschland, nicht muß. Denn ohne Unterbrechung funktionieren Sie am neuen Wohnort sofort. Und sogar auf dem Weg zur neuen Wohnung kann man den Vertrag nutzen, wenn man möchte. Ist kein Problem.

Aber so was Praktisches kennen Sie vermutlich noch nicht.

20.01.2013 | 23:21
von ReclaBoxler-3513234_ | Regelverstoß melden
Im rechnen sind sie nicht gerade ein Ass.

Aufladekarten gibt es schon ab 5 Euro. Selbst wenn ich mir also eine Karte Kaufe und nicht nutze, sind es gerade mal ein Verlust von 5 Euro. Und bei einer 15 Euro Karte 15 Euro. Immer noch erheblich weniger als bei einem Vertrag. Die fangen bei 19,95 Euro an. Macht also schon in einen Monat nicht Nutzung fast 20 Euro. Da aber nach den von Ihnen Zitierten Telekommunikationsgesetz (TKG) §46 Abs. 8 bei Umzug die Mindestfrist sogar 3 Monate beträgt, macht das sogar einen Verlust von mindestens 60 Euro aus.

Nach Adam Riese sind das gegenüber einer 15 Euro Aufladekarte der vierfache Verlust, bei einer nicht genutzten 5 Euro Aufladekarte sogar der 12-fache Verlust.

Und ob es sich um Festnetz oder Mobilnetz handelt, spielt heute im Grunde keine Rolle. Zumindest wenn man kein Gewerbetreibender ist. Denn alles was im Festnetz möglich ist, das gibt es auch Mobil. Sogar mit einen kostenlosen Zusatznutzen, man muß für die Nutzung nicht unbedingt zu Hause sein.

Und kommen Sie mir nicht mit DSL 16.000 oder 50.000. So was bekommen ehe nur wenige. Bei der Mehrheit die ich kenne sind bei Festnetz DSL 2000 das höchste der Gefühle. Etliche davon haben sogar nur DSL light. Und gegenüber DSL light ist Mobil, selbst bei schlechten Empfang, im Grunde noch schneller.

"Und nein - ich kenne solche "praktischen", aber leider auch teuren Verträge. "

Wie kommen Sie denn darauf, das Prepaid teuer sein soll. Bei richtiger Nutzung ist es erheblich billiger. Der Vorteil ist da nun mal, das man von heute auf morgen zum billigsten wechseln kann. Und wenn man einen Festnetzanschluss hat, dann darf man auch nicht vergessen, das man meist noch, um Mobil erreichbar zu sein, oder fürs Smartphone, zusätzlich einen Mobilvertrag braucht. Und dieser Verursacht zusätzliche Kosten. Wogegen man bei Mobil, wie oben schon geschrieben, für zu Hause nicht unbedingt zusätzlich noch einen Festnetzanschluss braucht, um auch da erreichbar zu sein.

Im übrigen, meine monatlichen Durchschnittskosten betrugen für Telefon und Internet im letzten Jahr gerade mal 16 Euro. Mein Nachbar, mit Festnetzvertrag und DSL1000 bezahlt bei seinen Anbieter, angeblich der billigste im August 2012 der auch liefern wollte, im Monat 24,98 Euro. Also 9 Euro mehr als ich im Durchschnitt. Vorher hatte er, sogar für weniger Leistung, 34,95 Euro bezahlt.

24.01.2013 | 15:51
von Melanie Flegar | Regelverstoß melden
Ich bedanke mich für die eifrigen Kommentare. Würde mir leid tun, wenn bei dem ein oder anderen der Puls zu hoch gegangen ist.

Normalerweise weiß man nicht im Voraus, wann man einen Wohnungswechsel vornimmt. Bei mir ist der Umzug kurzfristig aus beruflichen Gründen erfolgt. Es ist auch kein böser Wille, wenn ich Kabel Deutschland vorzeitig gekündigt habe (die haben mir nur einen 2-Jahresvetrag angeboten).
Aber es macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn, wenn ein Vermieter Fernsehen und Internet kostenfrei anbietet, weil er die entprechenden technischen Voraussetzungen bereits hat.

Von einem RA habe ich mir mittlerweile sagen lassen, dass ein Vermieter keine Leitungen in sein Haus verlegen lassen muss. Das deckt sich mit der Meinung einiger Kommentare.

27.01.2013 | 13:18
von Anton Flegar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.02.2013 | 15:50
von Anton Flegar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich gehe davon aus, dass Kabel Deutschland nicht auf diese Reklamation reagieren wird,


23.07.2016 | 15:14
von Anton Flegar gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kommen keine Mahnbescheide mehr


01.01.2019 | 17:05
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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