Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 1001 Views | 24.01.2013 | 10:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9470952

Höffner (Schönefeld)

Probleme bei der Reklamationsbearbeitung

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Vor einigen Monaten habe ich von jemandem einen hochwertigen Tisch erworben, der Anfang 2012 bei Höffner in Rösrath gekauft worden war. Ich erhielt zum Tisch die passende Rechnung aus dem Hause Höffner, da ja noch Garantiezeit besteht. Leider ist nun tatsächlich ein Garantiefall aufgetreten, den ich dann auch beim Kundenservice angegeben habe, mit der Bitte um Klärung. Erst bat man mich darum, Schadensbilder zu schicken. Dann hörte ich länger nichts mehr. Auf meine Nachfrage hin hieß es dann, ich sei ja nicht Vertragspartner, sondern nur der Herr, von dem ich den Tisch erworben hatte. Man würde das mit ihm klären. Auf meinen erneuten Hinweis, dass der Tisch aber nun bei mir stehen würde, bekam ich eine genervte und unfreundliche Mail zurück. Man hat mich nun aufgefordert, den Kauf zu beweisen, duch einen von beiden Seiten unterschriebenen Beleg und nur damit könne ich den Tisch dann abholen kommen! Aber leider habe ich keinen Kontakt zu dem Verkäufer des Tisches und kann damit den geforderten Beleg nicht bekommen. Die Tatsache, das ich die Rechnung vom Kauf im Möbelhaus habe und das der Tisch hier steht, scheint wohl nicht zu zählen. Leider wohne ich in der Eifel und versinke momentan im Schnee, so das ich auch nicht einfach so mal dahin fahren kann. Und in meinen kleinen Twingo passt so ein Tisch außerdem auch nicht. Ich finde es wirklich sehr unverschämt, wie man da behandelt wird. Jetzt bin ich es auch noch Schuld, dass ich den Tisch gekauft habe und er nun woanders steht. Also Kundenfreundlichkeit ist echt was anderes! Unmöglich so was!

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Kommentare und Trackbacks (9)


24.01.2013 | 11:11
von Will's Wissen | Regelverstoß melden
Können Sie mal erklären welcher Garantiefall auf dem Bild zu sehen sein soll?

24.01.2013 | 12:27
von Tischbenutzer | Regelverstoß melden
Ich kann das Möbelhaus durchaus verstehen, denn alleine die Tatsache, dass sie eine Rechnung haben, beweist leider rein gar nicht, dass es sich um den Tisch aus diesem Möbelhaus handelt. Warum haben sie von dem damaligen Verkäufer des Tisches keinen Kaufvertrag oder einen ähnlichen Beleg bekommen, aus dem ersichtlich ist, dass er als Verkäufer (Name), ihnen als Käufer (Name) den Tisch aus dem Kaufvertrag A123 der Firma ABC zum Preis von x € verkauft. Dann wäre vieles einfacher.
In der heutigen Zeit bekommen sie die Möbel eines Herstellers in vielen Verkaufsstellen, wie z. B. Möbelhäusern und auch Restpostenmärkten, die z. B. zweite oder dritte Wahl mit entsprechenden Preisabschlägen verkaufen. Und es gibt Leute, die finden irgendwo Rechnungen (z. B. Mülltonnen) oder verkaufen ihre Rechnungen an Dritte. ein Schelm, der aus dieser Kombination nun böses denkt. was ich ihnen mal in diesem Fall nicht unsterstellen will!

24.01.2013 | 12:37
von ReclaBoxler-5015410 | Regelverstoß melden
Hallöchen,

SIE haben die (Original) Rechnung vom Möbelhaus.

WENN da aber der Name, Anschrift, etc. des (ursprünglichen)
Käufers draufsteht, ist es "wirklich schwierig" (für SIE), da
einen "Service" zu bekommen. Egal, ob nun über den Händler, oder über
den Hersteller. "Service" an "Zweitbesitzer" wird regelmäßig
ausgeschlossen.

Gruss

24.01.2013 | 13:05
von ReclaBoxler-4519716 | Regelverstoß melden
Nehmen Sie doch den Zollstock einfach vom Tisch runter - Fall erledigt.

24.01.2013 | 13:05
von ReclaBoxler-4515252 | Regelverstoß melden
Den Schaden kann man doch sehen! Das Zentimetermaß ist vom Schreiner mit eingearbeitet worden und hat da nichts zu suchen!

Alternativ könnte man jetzt einen Schaber für ein Ceranfeld verwenden um ggf. vorsichtig das Zentimetermaß zu lösen. Aber vorsichtig!

31.01.2013 | 11:20
von ReclaBoxler-9470952 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man hat mir mitgeteilt, dass ich persönlich mit Tisch und Rechnung als Beweis vorbeikommen soll und dann könne man ihn wohl austauschen. Allerdings muss ich dafür nen Transporter mieten und aus der Eifel nach Köln fahren. Die Kosten dafür soll ich alleine tragen!


31.01.2013 | 11:25
von ReclaBoxler-7022514 | Regelverstoß melden
Für alle gerne zur Erklärung: dies ist ein Massivholztisch und die Tischplatte wirft mehrere größere Blasen (kein Wasserschaden).
Es geht hier nicht um den Zollstock!
Aber danke für die ganz schlauen Kommentare!

02.02.2013 | 08:35
von ReclaBoxler-3741228 | Regelverstoß melden
Holz arbeitet eben immer. Vielleicht sollte der BF sich an seinen „Verkäufer" (dem Erstkäufer und Kunden von Höffner) halten und Gewährleistung einfordern.

07.03.2013 | 15:38
von ReclaBoxler-9470952 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nun einen neuen Tisch!
Mußte ihn aber selber abholen, auf meine Kosten und das Angebot war auch noch zeitlich begrenzt!
Streß pur!
Danke, aber nie wieder was aus dem Hause Höffner!




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