Durch Segmüller gelöste Beschwerde. | 1538 Views | 05.02.2013 | 11:12 Uhr
geschrieben von Yasmina Riffi

Segmüller (Weiterstadt)

Küche OHNE vorankündigung Lieferterminnum 4 wochen verschoben

Bestell-/Kundennummer: 850158904

Am 3.12.2012 bestellten wir bei Segmüller eine Küche, wir hatten uns mehrerer Möbelhäuser angesehen und waren eigentlich auch von anderen Küchen relativ begeistert. Nach einem Beratungsgespräch im Segmüller entschieden wir uns doch im Segmüller eine Küche zu bestellen. Vorraussetzung für die Bestelleung war die Zusicherung, dass die Küche spätestens in der 7. KW geliefert werde.

SCHLAGWORTE

Heute 6 KW noch keine Nachricht von Segmüller, ich also ans Telefon und die Terminhotline angewählt, hier die Überraschung: Ihre Küche ist frühstens 10 KW lieferbar, eher später. Küche wurde von Frau R. angeblich erst Ende Januar angefordert.

Auf meine Beschwerde hin man müsse mich doch benachrichtigen und Liefertermine einhalten, antwortete mir die Dame: Tja nix zu machen, Ihre Küche kommt allerfrühstens 10 KW.

Ich bin schon seit dem 10.12.12 ohne Küche zu gange und mittlerweile mehr als genervt. In anderen Möbelhäusern wurde uns ein Liefertermin von 2 Wochen zugesichert. Segmüller braucht anscheinend 3 Monate um eine Küche zu liefern.

Auf meine Frage hin nach einer Entschädigung, schliesslich kostet mich das ewige unterwegs Essen und Essen bestellen mittlerweile ein Vermögen, Antwortete die Sachbearbeiterin: Ne auf keinen Fall.

Die woche Urlaub die ich für die 7 KW genommen habe um die Küche zu empfangen, ist für die Katz.

Ich hoffe, dass ich heute noch zurückgerufen werde und Segmüller da eine Lösung findet.

Wenn nicht, mach ich mir hiermit auch keinen weiteren Stress, sondern übergebe das ganze direkt an einen Anwalt, langsam habe ich die Nase voll, mich mit Hotlines rumzuschlagen und unfähigen Hotline-Mitarbeitern zu reden.

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Meine Forderung an Segmüller: Erstattung /Entschädigung für die entstandenen Kosten durch auswärtiges Essen und Urlaubsausfall


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Kommentare und Trackbacks (7)


05.02.2013 | 16:58
von Möbelverkäufer | Regelverstoß melden
Was für ein Liefertermin steht denn auf Ihrem Kaufvertrag? Wie lauten die AGBs zu dem Punkt: "Liefertermine"? In der Regel steht hier nämlich, dass Liefertermine zu a) unverbindlich d. h. keine Fix-Termine sind und zu b) müssten sie erst einmal das Möbelhaus rechtlich korrekt in Verzug setzen um überhaupt Ansprüche geltend machen zu können.
Wenn Sie auf blauen Dunst hin, ohne einen VERBINDLICHEN Liefertermin, einfach so ihre Küche abbauen und weggeben oder ähnliches, dann ist das ihr persönliches Problem und nicht das des Möbelhauses. Schliesslich kann es immer mal Verzögerungen aus den vielfältigsten Gründen geben, zum Beispiel sei hier einfach mal nur das Winterwetter und damit verbundene Transportprobleme oder Krankheit beim Monatgeteam angeführt.

Ich hoffe "ihr Anwalt" (herrlich dieser Ausdruck!) wird sie über die rechtliche Seite ihres Anliegens mal ins rechte Licht rücken!

Und nein, ich bin kein Angestellter von Segmüller o. ä.!

05.02.2013 | 18:31
von Bine Bo | Regelverstoß melden
Wenn der Kunde eine feste Zusage hat - spätestens in der 7. KW. dann hat die Küche bis dahin auch geliefert zu werden, das ist Vertragsbestandteil (auch mündlich!). In Verzug muss die Fa. nicht gesetzt werden, weil ein spätester Termin benannt war. Ich persönlich würde mich an die Geschäftsleitung wenden. Wenn das nicht fruchtet, dann wäre meine Reaktion der Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung. Nur am Rande - meine Beobachtung bei diesem Forum: Inzwischen scheint ReclaBox immer mehr von unqualifizierten Nutzern besucht zu werden, die ihren Frust ablassen wollen. So richtig hilfreiche Kommentare liest man nur selten. Das ist wirklich schade.

06.02.2013 | 10:44
von Möbelverkäufer | Regelverstoß melden
 spider monkey Bine Bo
Wenn Sie meinen Kommentar richtig gelesen hätten, dann hätten Sie auch meine Frage nach dem Liefertermin gesehen. Wenn dort "verbindlicher Liefertermin" oder "Fix-Termin" stehen würde, dann wäre die Sachlage ein wenig anders. Dort steht aber wahrscheinlich einfach nur "7. KW" oder "ca. 7. KW" Den Rest hat sich der Kunde aus dem Verkaufsgespräch zusammengereimt, ich weiss, wie soetwas geht/passiert. Da kommen dann Aussagen vom Kunden "In der 7. KW habe ich Urlaub, klappt das? " oder "Es wäre schön, wenn es in der 7. KW klappen würde" und der Verkäufer reagiert darauf entweder gar nicht oder mit "wir versuchen es" oder "ich bestelle sie für den und den Zeitpunkt". Das sind aber alles keine verbindlichen Zusagen.
Der hilfreiche Kommentar ist -wie schon oben geschrieben-: rechtlich richtig in Verzug setzen und Konsequenzen androhen. Fertig, Ende!

 spider monkey Reclabochsler 4711-WC

Danke, sie sprechen mir aus der Seele!

06.02.2013 | 19:37
von Bine Bo | Regelverstoß melden
Als Anlage und zur Info hier die entsprechende AGB von Segmüller
und zur Erinnerung: Ich habe geschrieben, wenn der Termin abgesprochen war!

§ 3 Lieferung; Lieferfristen; Verzug
(1) Der Beginn und die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Beistellungen, Unterlagen, Genehmigungen, Untersuchungen, Freigaben und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich die Lieferfristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung allein zu vertreten hat.
(2) Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretenden Störungen, z. B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch soche die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen.
(3) Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug, hat der Besteller auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.

06.02.2013 | 23:01
von Bine Bo | Regelverstoß melden
Hallo Reclabochsler- 4711-WC,

Sie schreiben ja richtig nett :-)

Ich denke, wir spekulieren hier nur, weil die Yasmina zu wenig Infos preisgegeben hat (und ich lese wirklich sehr schnell - sorry).

Vielleicht informiert sie uns ja ´mal, wie die Sache ausgegangen ist.

Ach ja, ich habe mir heute bei einer anderen Fa. zwei Küchenschränke bestellt und eine verbindliche (schriftliche) Terminzusage bekommen,
da hab ich aber Glück gehabt.

LG,
Bine Bo

12.02.2013 | 12:33
von Yasmina Riffi gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
150 Euro Gutschein und die Küche wird in der 9ten KW am 28. geliefert. Ich halte euch auf dem laufenden ob es wirklich so ist und ob der Gutschein kommt.


12.02.2013 | 12:39
von Yasmina Riffi | Regelverstoß melden
Auf dem Kaufvertrag steht 7 KW und von der Küchenberaterin wurde uns dies auch zugesagt! es ging mir aber letztenendes nicht um den (Seeehr stark nach hinten, von 7 auf ca 10-11 KW, verschobenen Liefertermin) sondern um die dreiste Behandlung bei der Telefonhotline. Einem Kunden am Telefon zu sagen: tja so ist es halt nehmen Sie es hin. tut mir leid das geht gar nicht! Habe persönlich bei Segmüller vorgesprochen und meinem Ärger Luft gemacht. Die 150 Euro Gutschein sind wirklich dürftig für den ganzen Stress den Segmüller einem durch solch ein Verhalten zumutet.



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