Segmüller (Weiterstadt)
Küche OHNE vorankündigung Lieferterminnum 4 wochen verschoben
Bestell-/Kundennummer: 850158904
Am 3.12.2012 bestellten wir bei Segmüller eine Küche, wir hatten uns mehrerer Möbelhäuser angesehen und waren eigentlich auch von anderen Küchen relativ begeistert. Nach einem Beratungsgespräch im Segmüller entschieden wir uns doch im Segmüller eine Küche zu bestellen. Vorraussetzung für die Bestelleung war die Zusicherung, dass die Küche spätestens in der 7. KW geliefert werde.
Heute 6 KW noch keine Nachricht von Segmüller, ich also ans Telefon und die Terminhotline angewählt, hier die Überraschung: Ihre Küche ist frühstens 10 KW lieferbar, eher später. Küche wurde von Frau R. angeblich erst Ende Januar angefordert.
Auf meine Beschwerde hin man müsse mich doch benachrichtigen und Liefertermine einhalten, antwortete mir die Dame: Tja nix zu machen, Ihre Küche kommt allerfrühstens 10 KW.
Ich bin schon seit dem 10.12.12 ohne Küche zu gange und mittlerweile mehr als genervt. In anderen Möbelhäusern wurde uns ein Liefertermin von 2 Wochen zugesichert. Segmüller braucht anscheinend 3 Monate um eine Küche zu liefern.
Auf meine Frage hin nach einer Entschädigung, schliesslich kostet mich das ewige unterwegs Essen und Essen bestellen mittlerweile ein Vermögen, Antwortete die Sachbearbeiterin: Ne auf keinen Fall.
Die woche Urlaub die ich für die 7 KW genommen habe um die Küche zu empfangen, ist für die Katz.
Ich hoffe, dass ich heute noch zurückgerufen werde und Segmüller da eine Lösung findet.
Wenn nicht, mach ich mir hiermit auch keinen weiteren Stress, sondern übergebe das ganze direkt an einen Anwalt, langsam habe ich die Nase voll, mich mit Hotlines rumzuschlagen und unfähigen Hotline-Mitarbeitern zu reden.
Wenn Sie auf blauen Dunst hin, ohne einen VERBINDLICHEN Liefertermin, einfach so ihre Küche abbauen und weggeben oder ähnliches, dann ist das ihr persönliches Problem und nicht das des Möbelhauses. Schliesslich kann es immer mal Verzögerungen aus den vielfältigsten Gründen geben, zum Beispiel sei hier einfach mal nur das Winterwetter und damit verbundene Transportprobleme oder Krankheit beim Monatgeteam angeführt.
Ich hoffe "ihr Anwalt" (herrlich dieser Ausdruck!) wird sie über die rechtliche Seite ihres Anliegens mal ins rechte Licht rücken!
Und nein, ich bin kein Angestellter von Segmüller o. ä.!
Wenn Sie meinen Kommentar richtig gelesen hätten, dann hätten Sie auch meine Frage nach dem Liefertermin gesehen. Wenn dort "verbindlicher Liefertermin" oder "Fix-Termin" stehen würde, dann wäre die Sachlage ein wenig anders. Dort steht aber wahrscheinlich einfach nur "7. KW" oder "ca. 7. KW" Den Rest hat sich der Kunde aus dem Verkaufsgespräch zusammengereimt, ich weiss, wie soetwas geht/passiert. Da kommen dann Aussagen vom Kunden "In der 7. KW habe ich Urlaub, klappt das? " oder "Es wäre schön, wenn es in der 7. KW klappen würde" und der Verkäufer reagiert darauf entweder gar nicht oder mit "wir versuchen es" oder "ich bestelle sie für den und den Zeitpunkt". Das sind aber alles keine verbindlichen Zusagen.
Der hilfreiche Kommentar ist -wie schon oben geschrieben-: rechtlich richtig in Verzug setzen und Konsequenzen androhen. Fertig, Ende!
Reclabochsler 4711-WC
Danke, sie sprechen mir aus der Seele!
und zur Erinnerung: Ich habe geschrieben, wenn der Termin abgesprochen war!
§ 3 Lieferung; Lieferfristen; Verzug
(1) Der Beginn und die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Beistellungen, Unterlagen, Genehmigungen, Untersuchungen, Freigaben und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich die Lieferfristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung allein zu vertreten hat.
(2) Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretenden Störungen, z. B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch soche die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen.
(3) Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug, hat der Besteller auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.
Sie schreiben ja richtig nett :-)
Ich denke, wir spekulieren hier nur, weil die Yasmina zu wenig Infos preisgegeben hat (und ich lese wirklich sehr schnell - sorry).
Vielleicht informiert sie uns ja ´mal, wie die Sache ausgegangen ist.
Ach ja, ich habe mir heute bei einer anderen Fa. zwei Küchenschränke bestellt und eine verbindliche (schriftliche) Terminzusage bekommen,
da hab ich aber Glück gehabt.
LG,
Bine Bo