real,- SB-Warenhaus GmbH (Wesel)
Gebühr bezahlen, um defekten Laptop zurückzubekommen
Bestell-/Kundennummer: real-Serviceauftrag 8647121140
Mein Anschreiben an real:
"Meine Reklamation ASUS Notebook X54 H-SO164V
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Ihrem Serviceauftrag 8647121140 läuft die Reklamation meines ASUS Laptops.
Ich habe es bei Ihnen am 20.01.2012 gekauft und durfte mich von Anfang an über den wackeligen Netzteil-Anschluss ärgern. Laut diversen ASUS-Foreneinträgen ist dies eine bekannte Schwachstelle der X54 Modellreihe. Bis Oktober hat sich die Funktion des Stromsteckers gegen Null entwickelt. Die Reklamation meinerseits an Ihrer real-Servicestelle im Eingangsbereich erfolgte am 30.10.2012.
Nun wurde mir nach zwei Monaten durch einen Mitarbeiter an ihrer Servicestelle mitgeteilt, dass ASUS den Mangel als Garantiefall ablehnt und einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur über 218,60 € abgegeben hat. Dies würde mir in Rechnung gestellt. Falls von mir die Reparatur zu den genannten Kosten nicht erwünscht ist, solle ich laut Aussage Ihres Mitarbeiters die Bearbeitungsgebühr von 86,87 € entrichten, um den unreparierten Laptop zurück zu bekommen. Die interne Korrespondenz zwischen real und ASUS liegt mir in Kopie vor (ausgehändigt durch ihr Servicepersonal mit dem Hinweis: „Ich könne es ja selber mal beim ASUS-Service probieren“). Im Falle der Ablehnung der Kostenübernahme wurde mir „angeboten“, den Laptop beim Hersteller kostenfrei entsorgen zu lassen. (Frechheit!)
Abgesehen davon, dass ich der festen Überzeugung bin, dass dies ein Gewährleistungsfall ist, muss ich Sie anscheinend über die rechtliche Lage aufklären: Zunächst ist alleinig real mein Vertragspartner und zur Einhaltung der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung verpflichtet. Gemäß §434 und §439 BGB steht mir daher eine kostenlose Reparatur des Geräts oder Lieferung eines Ersatzgeräts durch real zu. Nach Beratung durch die Verbraucherzentrale fühle ich mich in meiner rechtlichen Position gestärkt, dass dies eindeutig ein Gewährleistungsfall ist, insbesondere da es ein bekanntes Problem ist. Im Falle der Gewährleistungsablehnung dürfen dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Auch ein Kostenvoranschlag muss kostenlos sein (§632 BGB)!
Ich bitte um Stellungnahme bis zum 28.01.2013 und um kostenfreie Reparatur oder Austausch des Laptops. Für den Fall einer unbefriedigenden Antwort Ihrerseits werde ich mir weitere rechtliche Schritte offen halten."
Das Schreiben wurde erforderlich, nachdem mir das Personal an der Servicestelle nach Ablehnung des Gewährleistungsfalles in keinster Weise entgegen kommen konnte (/durfte) und eine Entscheidung innerhalb von fünf Tagen forderte (reparieren & bezahlen -oder- nicht reparieren & bezahlen -oder- "Verschrotten" des Geräts). Auf mein Verlangen hin wurde der Filialleiter dazu gerufen, welcher mir leider recht schroff und unverständnisvoll das selbe erzählte.
Die im Schreiben genannte Frist ist nun vor 10 Tagen abgelaufen, ohne eine Reaktion seitens real zu erhalten. Das ist sehr enttäuschend und nicht in Ordnung. Ich hoffe, auf diesem Wege zu einer gerechten und genügenden Lösung zu kommen.
Danke!
07.02.2013 | 16:15
Abteilung: Kundenorientierung
Guten Tag,
es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Wir werden den Vorgang umgehend prüfen und Ihnen dann schnellstmöglich eine Rückmeldung dazu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Schrank
Abteilungsleiterin real,- Kundenorientierung
Da ist es egal ob der Artikel erst 4 Monatre oder ähnliches alt ist.
Bei Real kauft man ganz einfach keine Notebooks, keine Fernseher, keine Waschmaschine, keinen Trockner. Das weiß eigentlich jeder. Die Waschmaschinen sind billigster no name Ramsch, die Fernseher laufen schon mal viele Monate als Austellungsstück und werden den Kunden als Neuware untergejubelt und bei Notebooks ist es eben wie bei Ihnen, Service null, Kompetenz gleich null. Das ist halt der Preis, den man zahlt, wenn man sich den Laden danach aussucht, der am billigsten ist, anstatt auf einen guten Service Wert zu legen und sich einen Händler seines Vertrauens mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis zu suchen.
Geld bezahlen und Laptop zurück bekommen.
Damit zum Gutachter und bescheinigen lassen, das der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war. Wenn der Gewährleistungsfall wirklich so Eindeutig ist, doch kein Problem.
Damit dann zurück zum Händler und Reparatur und Geld für Rücksendung und Gutachter einfordern.
Wenn nicht, alles per Gericht und dann Gerichtsvollzieher einfordern. Zusatzkosten trägt der Händler.
Ansonsten wäre es vom Händler sicher besser gewesen, damit dem Kunden keine Unnötigen Kosten einstehen, die Annahme des Gerätes gleich zu verweigern. Glück für den Kunden, wenn der Hersteller Reparatur verweigert, Pech wenn der Hersteller und damit Händler, doch kostenfrei reparieren hätte.
Einfach mal Fehler googeln und sobald man auch nur einen findet der auch bei einem ähnlichen Gerät mal einen ähnlichen Fehler hatte ist sofort erwiesen das es ein Serienfehler ist.
Wenn sie meinen das es trotz allem ein Gewährleistungsfall ist bitteschön, dann sind sie jetzt erstmal in der Pflicht.
Sie müssen beweisen das der Fehler an ihrem Gerät bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes durch den Händler bestanden hat.
Es hat sich etwas getan. real Wesel hat mir eine Teilübernahme der Reparaturkosten angeboten. Ich habe mich einverstanden erklärt und hoffe darauf, das Gerät bald repariert zurück zu bekommen. Vielen Dank dafür! F. Anker