Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 6352 Views | 08.02.2013 | 20:05 Uhr
geschrieben von Walter Kolbeck

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

EON stellt Foderungen an beliebige Person

Bestell-/Kundennummer: keinen Stromvertrag mit EON

EON Bayern Regensburg hat ein neues Geschäftsmodell entdeckt. Obwohl kein gültiger Stromliefervertrag zwischen mir und EON besteht, sendet mir EON über Ihre ECOVIS Anwälte eine Forderung von ca. 245 Euro zu, über ein Objekt, dass ich gar nicht bewohne.

Auch bei mehrmaliger Reklamation erkennt EON seine unsaubere Arbeitsweise und Irrtum nicht an. Es kommen immer wieder Forderungen von ECOVIS Anwälten, obwohl diese unbegründet sind. Diese legen nicht einmal den Beweis vor, dass zwischen mir und EON überhaupt ein Vertragsverhältnis exisiert. Diese wurden aber mehrmals von mir aufgefordert diesen Beweis zu erbringen. Ich persönlich wohne ca. 100 km von dem besagten Objekt entfernt.

Da wir in einem Rechtsstaat leben, kann es doch nicht sein, das EON Forderungen erfindet und diese über ECOVIS Anwälte durchsetzten möchte.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Beendigung des ECOVIS Unfuges, streichen der nicht berechtigen Forderung und Entschuldigung, aber bitte schriftlich.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.02.2013 | 11:10
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Lieber Herr Kolbeck,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern. Wir prüfen den Sachverhalt sehr gern, dazu brauchen wir bitte noch mehr Daten von Ihnen. Haben Sie ein Vertragskonto bekommen oder steht auf den Schreiben ein Vertragskonto von uns? Am besten schicken Sie uns die Adresse der Verbrauchsstelle an beschwerde spider monkey eon.de. Vielen Dank.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (9)


09.02.2013 | 03:17
von ReclaBoxler-8118338 | Regelverstoß melden
Wie sieht denn ein ungültiger Vertrag aus, irgendwie muß Eon ja an Ihre Daten gekommen sein, wie wäre es wenn Sie diesen Teil der Geschichte ein bisschen erklären.

09.02.2013 | 12:37
von Martin Mausen | Regelverstoß melden
Ich wundere mich in diesem Staat über nichts mehr.

Diese Masche funktioniert prima bei Leuten die keinen Rechtsschutz haben und lieber zahlen als vor Gericht zu ziehen. So was wird leidenschaftlich von unseriösen Kanzleien und Firmen betrieben, die damit richtig absahnen.

Sind sie sicher das die Zahlungsaufforderung wirklich von EON kommt? Eventuell ist das ja auch ein Fall für den Staatsanwalt.

09.02.2013 | 12:43
von ReclaBoxler-4528338 | Regelverstoß melden
 spider monkey Martin Mausen
Die Geschichte liest sich seltsam und nach meiner Meinung wird wie immer ein wichtiger Teil Unterschlagen um der Geschichte eine bestimmte Richtung zu geben.

11.02.2013 | 09:34
von Walter Kolbeck | Regelverstoß melden
Wie EON an meine Daten gekommen ist, ist mir unbekannt. In mehren Schreiben habe ich die ECOVIS Anwälte aufgefordert mir dies mitzuteieln. Ich warte noch bis heute auf eine Antwort. Die Rechnungsadresse, auf die sich die Forderung bezieht, gibt es gar nicht. Wurde auch von mir nicht im Rechnungszeitraum bewohnt. Hatte aber vor 8 Jahren das Objekt bewohnt, hatte aber eine andere Anschrift als die letzte Rechnung von EON auswies. War auch Eigentümer des Objekts, aber nicht mehr im gestellten Rechnungszeitraum. Trotzdem vermerkte EON auf dieser Rechnung: Abschlussrechnung. Die Zählerstände waren berechnet und nicht abgelesen. Jeder, der z. B. seinen Lieferanten wechselt, liest die Stromzähler ab und meldet diese an seinen Stromlieferanten. Also müßten ja tatsächliche Werte auf der Rechnung stehen. EON wurde aufgefordert, die Person zu benenennen, die hinter der Rechnungsnummer steht. Hier muss ja EON einen gültigen Stromliefervertrag nachweiseisen können, da diese Person mit EON ein Vertragsverhältnis hat. Es scheint, dass es zu viel Mühe für EON darstellt, einen gültigen Stromliefervertrag nachzuweisen, bzw. in diesem Fall können die das gar nicht, da ich von einen ganz anderen Unternehmen mit Strom beliefert werde, und das schon seit Jahren. Außerdem kann man seinen Stromlieferanten frei wählen, auch wenn man wie Herr Mauser anmerkt in der Grundversorgung wäre. Immer muss es einen gültigen Vertrag, der schriftlich von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde geben, sei es auch in der Grundversorgung bzw. es muss eine Mitteilung erfolgen, dass man sich in der Grundversorgung befindet. Die unprofessionelle Vorgehensweise von EON Bayern Regensburg erinnert an windige Abzockfirmen im Internet. Diesen wurde gerade das Handwerk gelegt. Ich hoffe, dass der Verbraucherschutz noch verbessert wird, dass es unmöglich wird, ohne Nachweis eines gültigen Vertragsverhältnisses überhaupt Forderungen zu stellen. Bei den Kommentar von Herrn Mauser, möchte ich anmerken, dass ein Grundversorgungsvertrag rechtsverbindlich unterschrieben werden muss. Noch dazu, wenn mit dem Eigentümer oder Stromkunden kein Vertragsverhältnis besteht. Zumindestens muss das Energieunternehmen rechtsverbindlich mitteilen, dass man sich in der Grundversorgung befindet. Siehe dazu Hinweise im Internet und die AGBs von anderen Firmen.

11.02.2013 | 16:22
von Walter Kolbeck | Regelverstoß melden
Sehr geehrte EON, das ist ja mein Problem. Ich habe kein Vertragskonto bei Ihnen. Wie soll ich Ihnen das dann mitteilen? Habe keinen Stromliefervertrag bei Ihnen unterschrieben. Habe auch kein Schreiben erhalten, dass ich in der Grundversorgung sei. Wäre nur relvant, wenn ich noch durchgängig Eigentümer für den Rechnungszeitraum gewesen wäre. Habe sonst auch nichts von Ihnen bekommen, bis auf die Forderung der ECOVIS Anwälte. Diese teilten mir mit, dass EON Bayern Regensburg die Forderung an die ECOVIS Anwälte abgetreten haben. Also haben Sie über die ECOVIS Anwälte sehr wohl meine aktuelle Anschrift. Mit anderen Daten kann ich ihnen hier nicht dienen. Diesen Anwälten habe ich eine Frist gesetzt, zu beweisen, dass ein gültiges Vertragsverhältnis zwischen mir und EON herrscht. Ich warte noch immer auf Antwort. Ich beziehe aber meinen Strom nicht über EON, sondern über einen anderen Anbieter aus einer Großstadt, der sehr solide arbeitet. Die angebebliche Abschlussrechnung wurde von EON am 15.10.2012 gestellt und am 31.1.2013 bekam ich Post von den ECOVIS Anwälten. Was passierte dazwischen? Hier habe ich keine Info von EON bekommen, konnte auch nicht darauf reagieren. Daraus schließe ich, dass EON keine Vertragdaten von mir hat, sonst würde die Fragestellung anders aussehen. Normalerweise sind den Vertragsparteien die Anschriften bekannt, wenn ein gültiges Vertragsverhältnis besteht. Mit freundlichen GrüßenWalter Kolbeck

12.02.2013 | 08:35
von Walter Kolbeck | Regelverstoß melden
Liebe EON Beschwerdestelle,

gestern Abend haben Sie alle Beweise bekommen. Jetzt sind Sie am Zuge. Bin Mal gespannt, ob Sie es noch diese Woche schaffen, den Sachverhalt zu würdigen. Die Beweise sind eindeutig und werfen kein gutes Licht auf Ihre Arbeitsweise.
Selbstverständlich haben ich Ihnen die Beweise so übermittelt, dass Sie nicht abstreiten können, dass Sie nichts bekommen hätten.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Kolbeck

14.02.2013 | 20:27
von Walter Kolbeck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alle Beweise wurden an die EON Beschwerde Stelle und an die ECOVIS Anwälte gesendet mit Frist zum 14.2.2013. EON und die Anwälte haben die Frist verstreichen lassen. EON und die Anwälte haben bis heute keine gültige Vertragsbeziehung nachgewiesen, obwohl diese schon mehrmals aufgefordert wurden. Der Eingang der Beweise wurde von EON nicht bestätigt. Kann aber gerichtstauglich nachgewiesen werden.Außerdem werden Stromlieferungen in Rechnung gestellt, die nicht stattgefunden haben. Das kann anhand der Zählerstände nachgewiesen werden. Die falsch adressierte Rechnung enthält nur geschätzte Stromverbräuche, die falsch sind. Da können doch keine Foderungen abgeleitet werden?


19.02.2013 | 22:52
von Walter Kolbeck | Regelverstoß melden
Hallo,

habe heute von EON Post bekommen. Meine Reklamation wurde zu meiner Zufriedenheit von EON gelöst.
Vielen Dank an die EON "Beschwerde Abteilung".

Mit freundlichen Grüßen

Walter Kolbeck

21.02.2013 | 21:25
von Walter Kolbeck gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde vom 08.02.2013 wurde von EON gelöst.




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