1058 Views | 16.02.2013 | 19:49 Uhr
geschrieben von Margot Kumsteller

Esso Deutschland GmbH (Hamburg)

Guthabenschwund auf ESSO Geschenkkarten

Ich bin im Besitz von zwei ESSO Geschenk-Gutscheinkarten, deren Wert sich auf je 30,- Euro belief. Die eine wurde am 03.01.2011 gekauft und noch nie benutzt. Sie klebt noch auf dem Original-Pappträger und ist gültig bis zum 03.01.2014. Die andere wurde gekauft am 02.11.2010 und einmal benutzt, um 9,88 Euro zu bezahlen, Restguthaben also 20,12 Euro.

SCHLAGWORTE

Beide Karten hatte ich für sozusagen Notzeiten verwahrt, da ich sonst Barzahler bin. Heute durfte ich bei einer Abfrage feststellen, dass sich auf Karte 1 statt der 30,-Euro nur noch 16,00 Euro! befinden und auf Karte 2 statt der noch übrigen 20,12 Euro lediglich 2,12 Euro! Erklärung dafür soll sein, dass Verwaltungsgebühren für die Karten erhoben werden. Meine Frage ist, welche Form von Verwaltung findet denn statt, wenn die Karten bei mir zu Hause oder im Portemonnaie liegen?

32,- Euro Gebühr von 50,12 Euro Guthaben? Was ist denn das für eine Art von Bereicherung? Über 60 % Wertverlust in zwei Jahren!

Interessanterweise besitze ich noch eine Geschenkkarte von 2011, diese hatte ein Anfangsguthaben von 25,- Euro. Nach einmaliger Benutzung im Februar 2011 blieb ein Betrag von 11,67 Euro. Und dieser befindet sich dort auch am heutigen Tage, dem 16.02.2013, noch!

Diese Karte ist allerdings von ARAL! Die können anscheinend Geschenkkarten, die nichts tun, als beim Kunden zu Hause zu liegen, kundenfreundlich "verwalten".

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Meine Forderung an Esso Deutschland GmbH: Erstattung der 32,00 Euro Guthaben, die ungerechtfertigt abgebucht wurden


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Kommentare und Trackbacks (4)


16.02.2013 | 22:33
von ReclaBoxler-9016398 | Regelverstoß melden
Den AGB des Herausgebers (Prepaid Services Company Limited) der Esso-Gutscheinkarte ist zu entnehmen, dass Gebühren nur bei Rücktausch oder Missbrauch der Karte erhoben werden.

Ziff. 9 der AGB regelt Beschwerden:
"Sollten Sie in irgendeiner Weise unzufrieden mit Ihrem Gutschein sein oder mit der Art und Weise, wie wir unseren Service gestalten, so teilen Sie uns dies telefonisch unter der deutschen Telefonnummer 00800 3776 8265 telefonisch mit, damit wir den Sachverhalt für Sie untersuchen können. Jede Ihrer Beschwerden wird zügig und angemessen bearbeitet werden. Sie können Ihre Beschwerden auch beim Financial Ombudsman Service, South Quay Plaza, 183 Marsh Wall, London E14 9SR, Großbritannien vortragen (Telefon: +44 207 964 0500 (Achtung: Telefon-Auslandstarife anwendbar) und E-Mail: enquiries spider monkey financial-ombudsman.org.uk). "

16.02.2013 | 23:05
von ReclaBoxler-7342101 | Regelverstoß melden
"Erklärung dafür soll sein, dass Verwaltungsgebühren für die Karten erhoben werden. Meine Frage ist, welche Form von Verwaltung findet denn statt, wenn die Karten bei mir zu Hause oder im Portemonnaie liegen? "

Da Ihr Geld nicht auf Ihrer Karte gespeichert wird, sondern im Computersystem von Esso, muß natürlich dafür gesorgt werden, das diese Daten auch im System bleiben. Das macht Arbeit, z. B. für Sicherheitskopien, und kostet natürlich Strom und Speicherplatz auf den EDV-Systemen.

Aber jetzt mal ernst. Handelt es sich um ganz normal gekaufte Gutscheine, dann gilt das was ReclaBoxler-9016398 geschrieben hat. Also dort nach haken.

Anders sieht es aus, wenn es von Esso als Werbung oder Kundenbonus verschenkte Gutscheine handelt. Hier können leider andere Spielrgeln gelten, als für gekaufte Gutscheine.

17.02.2013 | 10:47
von Gabi | Regelverstoß melden
Was sagt denn Esso dazu? Sie werden sich sicher erst dort direkt erkundigt haben. Das macht man ja in der Regel zuerst bevor man sich hier beschwert.

18.02.2013 | 11:34
von Frank Nellert | Regelverstoß melden
Nennt man derartige unberechtigte Selbstbedienung nicht auch Untreue?



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