Möbel Martin GmbH & Co. KG (Saarbrücken)
Keine Kulanz beim Rücktritt von Matratzenkauf
Bestell-/Kundennummer: 8846446/6
Am Samstag dem 16.02 entschieden wir uns dazu, uns ein paar neue Matratzen anzusehen, deshalb fuhren wir zu Möbel Martin in Mainz. Von der Verkäuferin angesprochen, ob Sie uns helfen könnte, fragten wir nach Hukla Matratzen, da mir diese von einem Arbeitkollegen empfohlen wurden. Die Verkäuferin Frau H. sagte uns sofort, dass Möbel Martin derzeit ein Angebot für Hukla Matratzen habe, zeigte uns diese, und beriet uns freundlich.
Nach dem Probeliegen auf verschiedenen Hukla Typen aus dem Angebot fanden wir eine Matratze, die laut Verkaufsgespräch eine Gesamthöhe von 23 cm hätte und uns zusagte. Modell Hukla Nevada Pro, die laut Werbung statt 798. - € nur 399. - € kostet, also 2 zum Preis von einer. Eigentlich wollten wir ja nur mal "gucken", da uns aber suggeriert wurde, dass man nicht wisse wie lange das Angebot noch läuft, ließen wir uns im nachhinein gesehen, quasi zum Kauf überrumpeln, es könnte ja sonst sein, das man den Preis nächste Woche nicht mehr bekommt, und dann für eine Matratze 798. - € bezahlen müsste. Wir haben also 2 Matratzen und 2 Lattenroste mit einem Gesamtwert von 1.278. - € bestellt und 698. - € anbezahlt.
Am Sonntag morgen haben wir uns dann daran gemacht, mal zu sehen, was wir denn da gekauft haben, konnten aber weder beim Hersteller noch bei Preissuchmaschinen irgendwelche Informationen zu einer Hukla Nevada Pro finden. Als wir dann das Innenleben dieser Matratze mit entsprechenden Hukla Typen vergleichen wollten, ist uns erst aufgefallen, das zum einen die gekaufte Matratze nicht eine wie in Gespräch genannte Höhe von 23 cm, sondern nur eine Gesamthöhe von 19 cm hat, und zum anderen Hukla Matratzen mit entsprechndem Innenleben und einer Höhe von 23 cm regulär für 399. - zu haben sind.
Da wir uns somit über den Tisch gezogen gefühlt haben (eine Matratze mit diesem Innenleben und 19 cm kann ja nie den benannten ursprünglichen Preis von 798. - € haben, wenn z. B. das Hukla Topmodell Reflex Micro 4000 mit einem wesentlich komplexeren Innenleben und einer Höhe von 26 cm für 738. - € zu bekommen ist). Also haben wir am Sonntag dem 17.02 einen Widerruf per Email an die auf der Rechnung angegebene Serviceemail Service.BXmoebel-martin.de geschickt, mit der Bitte um Bestätigung. Als wir am Montag Nachmittag noch keine Bestätigung erhalten hatten, haben wir bei der Servicerufnummer angerufen, hier wurde uns der Erhalt der Mail bestätigt, und das diese an die hier zuständige Verkäuferin weitergeleitet sei, und wir uns 2-3 Tage gedulden sollen, bis sich jemand mit uns in Verbindung setzt.
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Da sich bis Freitag dem 22.02 Nachmittags noch niemand gemeldet hatte, versuchten wir die Verkäuferin Frau H. telefonisch zu erreichen, die dann nach einiger Zeit zurückrief. In diesem Telefonat wurde uns dann gesagt, das wir nicht von dem Vertrag zurücktreten können (was ja leider stimmt, da die AGB des Verkäufers ja alles andere als klar verständlich und kundenfreundlich sind) bzw. das uns bei Stornierung 25% des Auftragswertes berechnet werden. Das im Verkaufsgespräch von einer 23 cm Matratze gesprochen wurde intressiert natürlich auch nicht, wir haben ja das unterschrieben was auf der Rechnung steht, und nicht was besprochen wurde. Bei der Verkäuferin war hier kein weiterkommen, weshalb wir den Abteilungleiter Herr L. sprechen wollten, der jedoch nicht erreichbar war.
Also fuhren wir am 23.02 erneut zu Möbel Martin, verlangten nach Frau H., die sich gerade in einem Verkaufsgespräch befand. Nach ca. 30 Minuten warten erschien dann Herr L., lies sich den Vorgang schildern, und versuchte uns mit einer überheblich arroganten Art beizubringen, das wir entweder Waren im Wert von 1.278. - € kaufen können, oder uns die 25% "Stornogebühr" berechnet werden. Anhand des bisherigen Verhaltens von Möbel Martin haben wir jedoch kein Interesse entweder Waren im Wert von 1.278. - € dort zu kaufen, noch eine Stornogebühr von 25% zu bezahlen (Die bei den meisten Konkurenten aus Kulanz zumindest als Gutschrift erfolgt, was ja noch einigermaßen akzeptabel wäre)
Von kundenorientiertem Verhalten kann man hier keinstenfalls sprechen, im Gegenteil es wurde uns eigentlich klar gesagt, man wolle hier Geschäfte machen und lieber einmalig die 25% abkassieren, statt kulant zu sein und ggf. einen Stammkunden zu gewinnen.
Ein Schaden ist Moebel Martin hier ja wohl nicht entstanden, und einen Gewinnverlust hat sich Moebel Martin selbst zuzuschreiben, denn jetzt muss er nicht nur auf den Gewinn aus diesem Geschäft verzichten, sondern auch auf den Gewinn aus weiteren Geschäften die wir in Zukunft, bei einem gewissen Entgegenkommen, sicherlich getätigt hätten.
Respekt, so macht man sich einen Namen
05.03.2013 | 20:05
Abteilung: Abteilungsleitung
Guten Tag Herr Boecklen,
ich bedaure, dass Sie die gemachten Vorschläge nicht als Kulanz werten zumal wir einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen haben zu dessen Einhaltung sich beide Vertragsparteien per Unterschrift verpflichtet haben.
In unseren Gesprächen haben wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht angeboten andere Waren in etwa gleichem Wert bei uns zu erwerben, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen würden.
Dass Sie keine Matratzen mehr benötigen haben Sie damit argumentiert, dass Sie sich nun welche im Internet bestellt haben obgleich Sie bereits einen Vertag über Matratzen mit uns geschlossen hatten.
Wir bedauern, dass Sie unser Angebot des Alternativkaufs nicht annehmen wollten.
Ihre Forderung der Gutschrift der 25% Abstandsumme ist uns nicht verständlich, da Sie beim Ersatzkauf keine weiteren Kosten hätten und damit auch die Abstandsumme hinfällig wäre.
Wir möchten Sie bitten uns Ihre Entscheidung mitzuteilen da diese leider noch aussteht.
Mit freundlichen Grüßen
Möbel Martin Mainz
Abteilungsleitung
Beschwerde ist noch nicht gelöst