eis.de GmbH (Bielefeld)
Rückporto zugesichert und jetzt verweigert
Ich hatte vor einiger Zeit bei eis.de etwas bestellt.
Die Webseite wirbt groß damit 10 Jahre Garantie auf alle Produkte. Nach einem halben Jahr ging meine Ware allerdings kaputt. Ich hab also den Service kontaktiert und gefragt, ob sie mir möglicherweise einen Retourenschein zukommen lassen könnten oder ob ich das Porto alleine zahlen muss. Ich hatte auch meine Rechnungsnummer angegeben, so dass kein Problem bestand in meine Bestellung rein zuschauen und zu sehen "20,-- € Warenwert"
Die Antwort vom Service war, dass ich mein Porto erst mal alleine zahlen muss, aber es mir im Nachhinein zurück überwiesen wird. Das Geld von der reklamierten Ware kam, einige Wochen später als die gesetzliche Regelung ist, und erst bei Nachfrage wurde mir gesagt, wann ich es kriege, aber nun gut, es ist da. Aber das Geld für das Porto blieb aus.
Nun schlage ich mich seit Tagen mit dem Kundenservice rum, die mir sagen:
"Grundsätzlich erstatten wir die Rücksendeportokosten lediglich in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, sowie nach den Rücksendebedingungen in unseren AGB. Somit kommt eine Portoerstattung lediglich dann in Betracht, wenn Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einen wirksamen und fristgemäßen Widerruf erklärt haben und der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 € übersteigt. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entsprach. Im Übrigen erstatten wir selbstverständlich das Porto, wenn Sie einen Austausch im Rahmen des Sachmängelgewährleistungsrechts oder unserer Garantie wünschen. Letztlich dann, wenn Sie eine Erstattung wünschen und wir zuvor zwei Nacherfüllungsversuche fruchtlos unternommen haben. Dies setzt voraus, dass wir die defekte Ware zweimal entsprechend austauschen dürfen. Erst wenn Sie dann die Erstattung wünschen, bekommen Sie selbstverständlich auch das Rücksendeporto für die letztmalige Einsendung der Ware ersetzt. Leider können wir in Ihrem Fall keine Portoerstattung gewähren, da Sie eine Erstattung wünschten und somit leider - gemäß unseren von Ihnen akzeptierten AGB - die Rücksendekosten selbst tragen müssen."
26.03.2013 | 07:08
Abteilung: Second-Level-Support
Die Portokosten können wir Ihnen in diesem Fall nicht erstatten. Im Falle eines Mangels ist laut Gewährleistungsrecht dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Der Rücktritt von einem Kauf ist erst möglich, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos waren.
Wir kamen Ihnen in diesem Fall entgegen, indem wir wunschgemäß anstelle einer Nachbesserung (Austauschlieferung) eine Erstattung des Warenwertes veranlasst haben. Die Portokosten sind hierbei jedoch, wie auch im Rahmen einer normalen Rückgabe gemäß unseres Geld-zurück-Versprechens, von einer Erstattung ausgeschlossen. Nähere Informationen zu einer Rückgabe finden Sie in unserem Online-Shop auch unter "Service" -> "Fragen & Antworten".