Durch Saturn gelöste Beschwerde. | 4437 Views | 07.03.2013 | 16:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1701372

Saturn (Ingolstadt)

"Umtausch ohne Wenn und Aber" - Grosse Sprüche nix dahinter

Bestell-/Kundennummer: Art. Nr. 1533016 New iPad Cell 32G Ser.: DMPJ6HGEDVGH

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ein vor 8 Tagen, am 26.02.2013, im Saturn Markt Karlsruhe gekauftes iPad Art. Nr. 1533016 New iPad Cell 32G Ser.: DMPJ6HGEDVGH, wurde unter fadenscheinigen Ausreden und unkonstruktiven Diskutionen am 6.3.2013 ca. 16:15 nicht zurückgenommen. Sowohl ein Verkaufsmitarbeiter, als auch der dann hinzugeholte Abteilungsleiter verweigerte die Rücknahme.

Das iPad war / ist unbenutzt, in original Verpackung und selbst die Folie um das iPad ist noch vorhanden

Als Begründung hiess es bei Apple Produkten nur wenn Verpackung nicht geöffnet. Hierzu wurde ein Zusatzzettel zur Quittung zitiert auf dem in kleineren Druck dieser Zusatzvermerk aufgeführt wird. Auf diese Zusatzbedingung wurde bei Kauf weder vom Verkäufer noch später von der Kassiererin hingewiesen. Im Gegenteil wurde mit einem grossflächigen Zusatz-Stempel "Kunde wünscht keine erweiterte Garantie" suggeriert dies wäre der Grund für den zusätzlichen Beleg.

Ich weise nochmals ausdrücklich daraufhin, dass das Gerät in unbeschädigter Originalverpackung, Schutzfolie am iPad selbst noch vorhanden, Kabel etc. noch in Originalverpackung, vorliegt. Wobei ich 2 mal die Saturn Mitarbeiter daran hindern musste die Schutzfolie am iPad zu entfernen, solange sie nicht der Rücknahme entsprechen. Die leichten Einrisse in der Folie sind daher durch Ihre Mitarbeiter zu verantworten. Der Grund warum sie das Gerät aus der Folie nehmen wollten entzieht sich mir zudem immer noch.

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Ich erwarte weiterhin dass die Fa. Saturn bzw. die Mediamarkt Saturn Holding ihre verbindlichen Serviceaussagen und Leistungen, "Umtausch ohne wenn und aber. Geben Sie uns einfach die komplette und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen zurück. Kassenbon reicht! ", erfüllt und das iPad ohne weitere Bedingungen zurücknimmt.

Ein ähnliches Schreiben wird zeitnahe auch an die Service und Kundenabteilung der Firma Apple geschickt um zu prüfen inwieweit die Fa. Saturn (Karlsruhe) Ihren Verpflichtungen als autorisierter Apple Partner nachkommt, da auch Apple bei Kauf in autorisierten Apple Partner Shops ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumt. Zu erwähnen ist vielleicht auch dass ich seit Jahrzehnten Produkte von Apple nutze und noch nie solche Probleme mit Apple Partnern hatte.

Ich gehe deswegen weiterhin davon aus dass die Mitarbeiter in Karlsruhe nicht korrekt geschult oder aufgeklärt waren und hoffe dass das Problem unverzüglich gelöst wird und die Ware "ohne wenn und aber" zurückgenommen wird. Ich räume hierzu eine Frist von 10 Werktagen, bis zum 21.3.2013 ein.

Sollte die Rücknahme und Erstattung weiterhin verweigert werden behalte ich mir weitergehende rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüssen,
R. Jung

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Meine Forderung an Saturn: 100% Erstattung des Kaufpreises wie durch Werbung Umtausch ohne Wenn und Aber suggeriert.


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Kommentare und Trackbacks (8)


07.03.2013 | 18:01
von Rudi Ratlos | Regelverstoß melden
Wie Sie ja schon selber geschrieben haben:
"Als Begründung hiess es bei Apple Produkten nur wenn Verpackung nicht geöffnet. Hierzu wurde ein Zusatzzettel zur Quittung zitiert auf dem in kleineren Druck dieser Zusatzvermerk aufgeführt wird. "

Das ist ähnlich wie bei deren Baumarkt-Werbung
"20% auf alles - - - - - - - - - - - - - - - AUßER. ... "

Was lernen wir daraus?
Richtig: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"

Sie können also nicht lesen? Dann fragen Sie doch gefälligst was auf dem Zusatzzettel steht. Woher soll der VK wissen das Legastheniker sind?

Warum kaufen Sie ein EiTopf wenn das Umtauschen wollen und warum eigentlich, ist das defekt oder gefällt ihnen nur die Farbe nicht mehr?

07.03.2013 | 19:04
von ReclaBoxler-1701372 | Regelverstoß melden
Interessante Kommentare, durchaus rechtlich als beleidigend zu werten. Vor allem sollte man wenn man im Glashaus sitzt nicht mit Steinen werfen. Oder Herr Ratlos was halten Sie denn von Ihrer Rechtschreibung? Aber geschenkt, manche Mitmenschen können halt nicht anders. Fakt ist dass das als verbindlich zu wertende Serviceversprechen der Fa. Saturn www.saturn.de/mcs/shop/service-weitere-serviceleistungen.htmlganz klar ein Umtauschen innerhalb vom 14 Tagen, bei vollständiger und unbenutzter Ware verspricht. Irgendwelche zusätzlichen Einschränkungen, im Zusatz oder Kleingedruckten von Zusatzanhängen, ohne dass auf diese hingewiesen wird, sind sicherlich als unzulässig zu werten. Auch werben die Märkte und Anzeigen mit diesem Service.
Mittlerweile ist auch schon die Zentrale von Saturn angeschrieben, positiv zu vermerken, hat diese doch innerhalb von ca. 1 Stunde reagiert. Nun wird sich zeigen wie sich die Fa. Saturn dazu verhält. Wenn nicht wird die Verbraucherzentrale und ggf. juristisch überprüft werden ob hier ein Fall von Täuschung und ggf. irreführender Werbung stattfindet. Wäre wohl auch nicht das Erste Mal. MfG.

08.03.2013 | 12:27
von H. Schmitt | Regelverstoß melden
Fakt ist, dass Saturn mit dieser Serviceleistung "Umtausch ohne wenn und aber" weiterhin auf der Homepage und auch im Laden wirbt.

Irgendwelche an den Kassenbeleg angeheftete Zettel können nicht wirksam sein. Wenn ich den Beleg bekomme, habe ich schon gezahlt, der Kauf wurde getätigt.
Wenn überhaupt, muss der Käufer vorher auf einen Umstand der gegen die Umtauschregelung bei Saturn spricht hingewiesen werden.

Dies wäre dann auch durch den Verkäufer zu beweisen.

Jedes Geschäft muss sich halt an den Werbeaussagen messen lassen.

Freundliche Grüße

08.03.2013 | 15:27
von Rudi Ratlos | Regelverstoß melden
"Wenn überhaupt, muss der Käufer vorher auf einen Umstand der gegen die Umtauschregelung bei Saturn spricht hingewiesen werden. "

Nur mal hypothetisch.
Das hat der VK doch auch, 2 Kollegen, und sein Vorgesetzter haben das zufällig gehört.

Was sagen Sie dann?

PS:
Wir haben einen Verkäufer aus dem Saturn Iserlohn in der Kundschaft, wenn ich heute Abend dran denke werde ich Ihn mal auf diese "RB-Beschwerde" ansprechen und Fragen wie das das dort gehandhabt wird.

09.03.2013 | 12:23
von Rudi Ratlos | Regelverstoß melden
So, habe den Kunden erst heute früh fragen können.

Seine Antwort.
Der Ausschluss stimmt.
Das liegt schlicht und und einfach daran, das jedes iPad bei Apple auf den Käufer registriert wird.
Es wird (Saturn Dienstanweisung) jeder Käufer darauf hingewiesen.

Soweit die Zusammenfassung seiner Antwort

10.03.2013 | 12:52
von ReclaBoxler-1701372 | Regelverstoß melden
Korrekt wäre, wenn überhaupt so möglich, dass vor dem Kauf das Serviceversprechen bei bestimmten Produkten, z. B. hier iPad, ausgeschlossen wird und der Kunde explizit diese Aufklärung und Vereinbarung mit seiner Unterschrift als gelesen und akzeptiert bestätigt.
Alles andere wird so als nicht gültig gelten.

Da anscheinend der Link falsch war, hier nochmal die klare Serviceaussage.
www.saturn.de/mcs/shop/service-weitere-serviceleistungen.html
Da steht nichts von ungeöffnet.

Ich werde allerdings diese Diskussion schliessen, es war mir nicht bewusst dass sich hier auch sogenannte Internet Trolle befinden.

10.03.2013 | 12:52
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


13.03.2013 | 11:47
von ReclaBoxler-1701372 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vereinbarung mit Abteilungsleiter dass iPad gegen einen Gutschein umgetauscht werden kann. Werde dass im Laufe der Woche angehen.


17.03.2013 | 17:20
von ReclaBoxler-1701372 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kompromiss auf volle Gutschrift mit Gutscheinen akzeptiert, Aufwand für Rechtsstreit erscheint mir zu hoch. Dennoch bleibt ein fader Geschmack zurück, da irreführende Werbung und Serviceleistungen versprochen werden. Allerdings wird dies durch die Saturn Konzernzentrale verursacht, nicht durch einzelne Filialen.




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