Von Enterprise Autovermietung Deutschland beantwortete Beschwerde. | 1046 Views | 13.03.2013 | 16:20 Uhr
geschrieben von Waldemar Salzen

Enterprise Autovermietung Deutschland GmbH (Eschborn)

Vandalismusschaden am Enterprise-Parkplatz

Bestell-/Kundennummer: DXG203N64

Mitte November 2012 hatte ich einen Mietwagen bei Enterprise für ein Wochenende genommen.

SCHLAGWORTE

Wie ausgemacht, stellte ich das Fahrzeug am Sonntagabend am Enterpriseparkplatz unbeschadet ab. Am nächste Tag schockierte mich der Filialleiter mit der Nachricht, dass das Auto zerkratz sei. Einige Tage darauf konnte ich den Wagen besichtigen und einige Fotos erstellen.
Folgender Unfallbericht wurde paar Tage nach Fahrzeug-Rückgabe bei Enterprise erstellt:
„DER KUNDE HAT EINE SB VON 2.000, 250 WURDEN EINBEHALTEN, PRIVATKUNDE. BEIM EINCHECKEN DES AUTOS WURDEN EIN VANDALISMUSSCHADEN FESTGESTELLT. ÜBER DIE KOMPLETTE HINTERE FAHRERTÜR BIS ZUR KOFFERRAUMÖFFNUNG WURDE DAS AUTO ZERKRATZ. DER KUNDE HAT DIES BEGUTACHTET. DER SCHADEN IST ERST PASSIERT, NACH DEM DER KUNDE DAS AUTO AM SONNTAG ABGESTELLT UND DEN SCHLÜSSEL IN DIE DROPBOX GEWORFEN HAT. DIE 250 EURO KAUTION WURDEN EINBEHALTEN. JE NACH HÖHE DES SCHADENS WÄRE EINE RATENZAHLUNG VORTEILHAFT.
BESCHÄDIGUNGEN AM ENTERPRISE AUTO: VANDALISMUSSCHADEN/KRATZER“

(etwas missverständliche Formulierung oben: „komplette hintere Fahrertür“, das war die hintere Tür auf der Fahrerseite)

Einige Wochen später bekam ich Post von Enterprise mit einer absurden Reparaturaufstellung (ca. 1600 €) :
Ein Vorschaden am vorderen Kotflügel (ebenfalls Vandalismuskratzer), der vor Mietbeginn mir gezeigt und in den Mietvertrag eingetragen wurde, ist auf der Kostenaufstellung aufgelistet. Ich habe bis heute es nicht geschafft Enterprise davon zu überzeugen, dass der Kotflügel-Kratzer schon vorher passiert ist, trotz der Erwähnung des Mietvertrages. Desweiteren taucht nun die Fahrertür in der Reparatur-Kalkulation auf. Einen Schaden der Fahrertür hat es nicht gegeben, ist auch auf keinem Foto vorhanden, und kommt auch nicht im Unfallbericht vor. Im Gegenteil, es gibt sogar ein vollständiges Bild der intakten vorderen Tür.

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Mehrfache Telefonate und einige Briefwechsel mit der Schadensabteilung, mit dem Anliegen, die fehlerhafte Rechnungsaufstellung zu Bereinigen, sind an/wegen der regionalen Schadens-Leiterin gescheitert – erkennt wohl die eigenen Dokumente nicht an (Mietvertrag, Unfallbericht) oder sieht sie gar nicht ein.
Die Forderung wurde erst an ein Inkasso-Büro übergeben, etwas später bekam ich dann eine Mahnung vom Anwalt (beauftragt von Enterprise) mit der Aussage, dass der Wagen mir schadenfrei übergeben wurde und der Forderung der Komplettsumme + Anwaltsgebühren) = ca. 1600€.

Währenddessen nutzte ich die Möglichkeit einen in der Nähe ansässigen Verkehrsrecht-Anwalt zu kontaktieren und bei einem Kurzgespräch wurde mir mitgeteilt, dass ein Vandalismusschaden, der auf dem Vermieterparkplatz entstanden ist, nicht in meinem Verantwortungsbereich liegt.
Ähnlich dazu auch das AG Leipzig:
114 C 7253/09
„Ein Mietwagenunternehmen ist für Schäden am Mietfahrzeug grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig. Gelingt der Beweis, dass das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wurde, wird vermutet, dass die Beschädigung während der Mietzeit eingetreten ist. Dann hat in der Regel der Mieter die Schäden zu verantworten und zu ersetzen. Kann der Mieter jedoch beweisen, dass er das Fahrzeug unbeschädigt auf dem frei zugänglichen Parkplatz des Vermieters abgestellt hat, gilt diese Vermutung nicht. In diesem Fall muss der Mieter keinen Schadensersatz leisten. “
Die Bestätigung, dass der Schaden entstanden ist, nachdem ich den Schlüssel in die DropBox eingeworfen habe, geht aus dem Unfallbericht hervor.
Ursprünglich wollte ich mich bei der Verbraucher-Zentrale beraten lassen, doch leider ist es nicht möglich einen Termin in absehbarer Zeit zu bekommen,
wie sollte ich vorgehen um möglichst die Kaution zurückerstattet zu bekommen?

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Meine Forderung an Enterprise Autovermietung Deutschland GmbH: Rückerstattung der Kaution 250€


Firma hat geantwortet nach 18 Tage nach 18 Tage
08.04.2013 | 15:48
Firmen-Antwort von: Enterprise Autovermietung Deutschland GmbH
Abteilung: Risk Management

Wir stehen bereits in direktem Kontakt mit dem Kunden, um diesen Schadenfall zu klären.

Kristina Grimm

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Kommentare und Trackbacks (7)


14.03.2013 | 22:07
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Warum einen Anwalt?

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Man teilt Enterprise mit, dass man nicht zahlt (Urteil als Begründung anbei) und wartet dann ab.

15.03.2013 | 11:49
von Waldemar Salzen | Regelverstoß melden
Ich danke euch für die Beurteilung dieser verfahrenen Geschichte. Angesichts eurer Einschätzung, werde ich erst mal ein Schreiben an die Schadens-Abteilung verfassen. Mit einer Abschrift des Unfallberichts, Verweis auf das AG Leipzig-Urteil und dem Aufruf eine Rückzahlung der Kaution in die Wege zu leiten. Wenn dort auf mein Anliegen keine Rücksicht genommen wird, versuche ich es noch in Papierform an Enterprise Autovermietung in Eschborn, alternativ noch eine Email auf der Webseite im Kontaktformular. Damit sind alle geeignete Ansprechpartner/Kontaktadressen ausgeschöpft. In der Hoffnung, dass die Kosten einer Beauftragung eines Anwalts, die Kaution nicht überschreitet, würde ich letztendlich auf eine anwaltliche Unterstützung zurückgreifen.

PS: Weiß jemand, wie ich meine Beschwerde in die „firma/854-Enterprise-Autovermietung-Deutschland-GmbH„ –Seite hier unterbekomme? Dann würde sich evtl. auch ein Enterprise-Mitarbeiter dieser Sache annehmen.

15.03.2013 | 19:05
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Warum einen Anwalt? "

Wenn es nur um die Forderung von weiteren Geld ginge, könnte er einfach abwarten, bis was vom Gericht kommt.

Das Problem ist aber, die haben ja noch seine Kaution. Und die bekommt er durch einfaches Abwarten nun mal leider nicht wieder zurück. Dafür muß er leider Notgedrungen selbst Tätig werden. Ansonsten wartet er ewig auf die Rückzahlung.

18.04.2013 | 01:20
von Waldemar Salzen | Regelverstoß melden
Auf eine Kontaktanfrage über das Webseitenformular hat die Schadensabteilung doch noch einmal reagiert, indem sie über einen Anwalt nun 1300€ (angeblich entstandene Kosten bei Enterprise) verlangen. Ferner argumentiert der Anwalt, dass der Schadensbericht lediglich feststellt, was ich vor Ort dem Filialleiter mitgeteilt habe. Aus diesem Grund sieht der Anwalt die Haftung des Schadens bei mir.
Meiner Einschätzung nach, wäre dieser Fall vor Gericht gegenteilig entschieden worden. Zur meiner Entlastung wird die Aussage eines Zeugen (anwesend beim Abstellen), der bestätigen kann, dass das Fahrzeug schadenfrei abgestellt worden ist, beitragen.
Was mich aber langsam sprachlos macht, ist: wieso die Schadensabteilung den Vorschaden in der Reparatur-Kalkulation nicht streichen kann. Des weiteren sollte die Enterprise in Erfahrung bringen, aus welchem Grund ihnen die Vordertür in Rechnung gestellt wurde. Keinerlei Anhaltspunkte deuten auf einen Schaden hin.
Da ich das Risiko, auf Anwaltsgebühren sitzenzubleiben, am liebsten ausräumen würde, wäre ich sogar mit einem Abschluss dieses Falles ohne gegenseitige Forderungen einverstanden.
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18.04.2013 | 01:24
von Waldemar Salzen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gegebenfalls wäre ich auch mit einem Abschluss des Falles ohne gegenseitige Forderungen einverstanden, da ich das Risiko, eigene Anwaltsgebühren selbst zu Tragen, vermeiden möchte.


06.05.2013 | 22:49
von Waldemar Salzen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Tatsache, dass das Fahrzeug nach dem Abstellen auf dem frei zugänglichen Parkplatz beschädigt wurde, führt dazu, dass vor Gericht die Enterprise den Schaden zu tragen hat. Um den Fall abzuschließen muss die Enterprise die Kaution von 250€ endlich erstatten.


07.06.2013 | 16:14
von Waldemar Salzen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Enterprise hat sich bisher nicht neu dazu geäußert, also nehme ich nicht an dass der Fall erledigt ist.
Meine Forderung ist noch die gleiche: Rückzahlung der 250€ Kaution.




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