AXA Versicherung AG (Köln)
4 Monate warte ich a. d. Regulierung des Unfalls durch die AXA
Bestell-/Kundennummer: Schadensnummer: 94 12 80 17802 0
Am 10.11.2012 hatte ich einen Unfall mit Totalschaden meines 9 Wochen alten Focus. Außerdem wurde meine rechte Hand gebrochen. Da ich Rechtshänderin bin, kann ich bis heute die rechte Hand noch immer nicht gut gebrauchen. Die Ärzte befürchten, dass die Hand eventuell in Teilen steif bleibt.
Bis heute warte ich auf die Regulierung durch die gegnerische AXA. Laut Polizeibericht wurde mir die Vorfahrt genommen. Zeugen stellten sich 3 zur Verfügung, die alle genauso aussagten.
Bis heute hat die AXA ca. 9000€ gezahlt, der Schaden liegt aber bei inzwischem 22.000€
Vor 2 Tagen erhielt ich die 2. Mahnung von der Dekra, die ein Gutachten schon Mitte November erstellt hatte.
Meine Vermutung, die AXA zögert aus Verzinsungsgründen die Zahlungen hinaus, denn sie beruft sich auf die fehlende Ermittlungsakte der zuständigen Staatsanwaltschaft. Wenn sie ernsthafte Zweifel an dem Unfallhergang hätte, wäre die bisher geleistete Zahlung von 9000€ nicht erfolgt.
Diese Verzögerungstaktik scheint mir Programm zu sein
Eher vermute ich, das die Versicherung versuchen will, Ihnen eine Teilschuld am Unfall zu geben. Somit muß Sie nicht mehr alles bezahlen.
Und Teilschuld bekommt man von der Versicherung schon eingeräumt, wenn man etwas zu Schnell war, selbst unaufmerksam oder auf die Vorfahrt bestanden hat, obwohl man schon hätte sehen können, das der andere Fahrer, gleich einen Fehler macht.
Ich frage deswegen, weil, wenn der Unfallgegner in der Schadenanzeige die Schuld bestreitet, die AXA natürlich auf die polizeiliche Ermittlungsakte angewiesen ist. Monate ist aber schon ein arg lange Zeit.
Haben Sie den Gutachter der Dekra selbst beauftragt? Falls ja, sind Sie erst einmal deren Ansprechpartner.
Es geht der AXA sicherlich nicht, wie auch kommentiert, um Zinsen. Das funktioniert nicht, weil jeder Versicherer weiß, dass eine Verzögerung erheblich mehr kostet als die Verzinsung (Anwalt, etc.).
Wenn es ein Totalschaden ist, erhalten Sie natürlich auch nur den Wiederbeschaffungswert. /. Restwert. Das können natürlich auch 22.000. - Euro sein, je nach Restwert.
Was ich nicht verstehe, ist, dass nach 4 Monaten, bei doch nach Ihrer Ansicht eindeutiger Schuldfrage, Sie noch ohne Anwalt agieren. Das ist schon mehr als ungewöhnlich.
Ich werde jedenfalls alle in meinem Familien und Freundeskreis vor dieser Versicherung warnen und keinesfalls je wieder irgendeine Versicherung bei ihr abschließen
Eine Mitarbeiterin hat sich für die lange Regulierung entschuldigt aber eingeräumt dass sie vielleicht den Zeugen des Unfalls eher befragt und dadurch den Regulierungszeitraum deutlich hätten verkürzen können