Durch AXA Versicherung endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2057 Views | 15.03.2013 | 17:16 Uhr
geschrieben von Elisabeth Recker

AXA Versicherung AG (Köln)

4 Monate warte ich a. d. Regulierung des Unfalls durch die AXA

Bestell-/Kundennummer: Schadensnummer: 94 12 80 17802 0

Am 10.11.2012 hatte ich einen Unfall mit Totalschaden meines 9 Wochen alten Focus. Außerdem wurde meine rechte Hand gebrochen. Da ich Rechtshänderin bin, kann ich bis heute die rechte Hand noch immer nicht gut gebrauchen. Die Ärzte befürchten, dass die Hand eventuell in Teilen steif bleibt.

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Bis heute warte ich auf die Regulierung durch die gegnerische AXA. Laut Polizeibericht wurde mir die Vorfahrt genommen. Zeugen stellten sich 3 zur Verfügung, die alle genauso aussagten.

Bis heute hat die AXA ca. 9000€ gezahlt, der Schaden liegt aber bei inzwischem 22.000€

Vor 2 Tagen erhielt ich die 2. Mahnung von der Dekra, die ein Gutachten schon Mitte November erstellt hatte.

Meine Vermutung, die AXA zögert aus Verzinsungsgründen die Zahlungen hinaus, denn sie beruft sich auf die fehlende Ermittlungsakte der zuständigen Staatsanwaltschaft. Wenn sie ernsthafte Zweifel an dem Unfallhergang hätte, wäre die bisher geleistete Zahlung von 9000€ nicht erfolgt.

Diese Verzögerungstaktik scheint mir Programm zu sein

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.03.2013 | 18:27
von Gerhard | Regelverstoß melden
Ich glaube in Ihrem Falle geht es der Versicherung weniger um Zinsen.

Eher vermute ich, das die Versicherung versuchen will, Ihnen eine Teilschuld am Unfall zu geben. Somit muß Sie nicht mehr alles bezahlen.

Und Teilschuld bekommt man von der Versicherung schon eingeräumt, wenn man etwas zu Schnell war, selbst unaufmerksam oder auf die Vorfahrt bestanden hat, obwohl man schon hätte sehen können, das der andere Fahrer, gleich einen Fehler macht.

15.03.2013 | 19:39
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Wissen Sie eigentlich, ob der Unfallgegner der AXA eine Schadenanzeige zur Verfügung gestellt hat? Hat er bei dem Unfall, trotz der Zeugen, die Schuld bestritten?

Ich frage deswegen, weil, wenn der Unfallgegner in der Schadenanzeige die Schuld bestreitet, die AXA natürlich auf die polizeiliche Ermittlungsakte angewiesen ist. Monate ist aber schon ein arg lange Zeit.

Haben Sie den Gutachter der Dekra selbst beauftragt? Falls ja, sind Sie erst einmal deren Ansprechpartner.

Es geht der AXA sicherlich nicht, wie auch kommentiert, um Zinsen. Das funktioniert nicht, weil jeder Versicherer weiß, dass eine Verzögerung erheblich mehr kostet als die Verzinsung (Anwalt, etc.).

Wenn es ein Totalschaden ist, erhalten Sie natürlich auch nur den Wiederbeschaffungswert. /. Restwert. Das können natürlich auch 22.000. - Euro sein, je nach Restwert.

Was ich nicht verstehe, ist, dass nach 4 Monaten, bei doch nach Ihrer Ansicht eindeutiger Schuldfrage, Sie noch ohne Anwalt agieren. Das ist schon mehr als ungewöhnlich.

06.04.2013 | 14:22
von Elisabeth Recker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen hat sich die AXA bei meiner Rechtsanwältin über meine Beschwerde hier mokiert. Angeblich wartet sie mit der Regulierung immer noch auf die Ermittlungsakte. Diese hat meine RAin vorliegen und der AXA zugesendet. Daraus geht klar hervor, dass der Unfallgegner den Unfall verursacht hat und auch einen Bußgeldbescheid erhalten hat. Jetzt bin ich gespannt wie lange die AXA noch bis zur Regulierung braucht. Da ich bereits ein neues Auto bekommen habe und durch den Wertverlust von 2562,00 € mein neues Auto höher finanzieren mußte habe ich außerdem einen Finanzierungsschaden von 50,00€ im Monat für die nächsten 4 Jahre. Ich bin gespannt wie sich die AXA dazu stellt. Ich habe immer geglaubt dass eine angeblich so renomierte Versicherung keine Schwierigkeiten über so lange Zeit macht. Bin aber inzwischen eines Besseren belehrt worden. Rate jedem die Axa zu meiden zumal Sie eine der teuren Versicherungen ist.
Ich werde jedenfalls alle in meinem Familien und Freundeskreis vor dieser Versicherung warnen und keinesfalls je wieder irgendeine Versicherung bei ihr abschließen


14.04.2013 | 00:39
von Elisabeth Recker endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen hat die AXA alles reguliert. Allerdings ist meine Hand immer noch nicht in Ordnung und ich brauche weiterhin Ergotherapie in den nächsten Wochen. Ob meine Hand einen bleibenden Schaden erlitten hat ist noch unklar.
Eine Mitarbeiterin hat sich für die lange Regulierung entschuldigt aber eingeräumt dass sie vielleicht den Zeugen des Unfalls eher befragt und dadurch den Regulierungszeitraum deutlich hätten verkürzen können




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