Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 1900 Views | 20.03.2013 | 09:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1514772

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Sonderkündigungsrecht/Erhöhung Abschlagsrechnungen/Umzug

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 00 72 00 48

Zur Ausgangslage: abgeschlossen haben wir zum 01.09.2011 einen Vertrag über das Paket HitStrom Pur 3200 zum Paketpreis von 666,00 (3200 kWh) mit einer monatlichen Abschlagszahlung von 61,00 Euro (Laufzeit 12 Monate).

SCHLAGWORTE

Am 18.09.2012 haben wir unsere Jahresabrechnung erhalten.

Von dem vereinbarten Kontingent über 3200 kWh haben wir lediglich 1343 kWh verbraucht, unverständlicherweise wurde uns trotzdem die monatliche Abschlagszahlung von ursprünglich 61,00 € auf 94,67 € erhöht.

Daraufhin haben wir am 20.09.2012 von unserem Sonderkündigungsrecht gem. Punkt 7.13 der AGB der Firma ExtraEnergie GmbH, HitEnergie, Gebrauch gemacht und den Vertrag schriftlich gekündigt.

In Punkt 7.13 heißt es wie folgt: "Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat der das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen."

Erst über einen Monat später, am 22.10.2012, haben wir eine Antwort der Firma ExtraEnergie GmbH, HitEnergie erhalten. HitEnergie hat die Abschlagszahlungen nachträglich wieder "korrigiert" und unserem Sonderkündigungsrecht widersprochen.

Wir haben am 22.10.2012 der nachträglichen "Korrektur" widersprochen und mit gleichem Schreiben zusätzlich unsere Kündigung wegen Umzuges zum 30.11.2012 gemäß Punkt 11.2 der AGB angehängt.

Am 01.01.2013 haben wir die Schlussrechnung erhalten. Gemäß Schlussaufstellung wurde für den Belieferungszeitraum von 01.09.2012 - 30.11.2012 ein Betrag von 285,72 € für 291 kWh berechnet. Abzüglich der bereits geleisteten Abschlagszahlungen für September - Dezember (61,00 €/Monat) in Höhe von 183,00 € sollen wir noch einmal 102,72 € nach zahlen. Gemäß Punkt 7.13 war bereits die Kündigung aufgrund der erhöhten Abschlagszahlungen berechtigt, unabhängig von der nachträglichen Überarbeitung der Vorauszahlungen.

Spätestens jedoch die Schlussabrechnung nach Umzug kann nicht korrekt sein.

Gemäß Punkt 12.2 beendet der Umzug des Kunden den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mit geteilten Umzugsdatums.

Wie sich der Betrag von 285,72 € für den Belieferungszeitraum von 01.09.2012 - 30.11.2012 zusammensetzt, konnte/wollte uns HitEnergie trotz mehrmaliger telefonischen und schriftlichen Nachfragen nicht beantworten.

Zusammenfassend wurden für drei Monate 285,72 € für 291 kWh berechnet.

Ursprünglich vereinbart wurde ein Paketpreis von 666,00 € für zwölf Monate und 3200 kWh berechnet (was bei einem Abschlag von 61,00 €/Monat ein Kontingent von 266 kWh/Monat inkludiert).

Die Abschlagszahlungen vom 01.09.2012 - 30.11.2012 wurden anstandslos gezahlt, wir sind jedoch nicht bereit, ohne eine genaue Erklärung den Wucherpreis von 285,72 € zzgl. Mwst für 291 kWh zu bezahlen.

Alle bisherigen Anfragen (Telefonisch, per E-Mail, per Einschreiben) sind erfolglos geblieben, wir erwarten eine umgehende Stellungnahme, wie sich der Betrag von 285,72 €zusammensetzt und warum nicht bereits unserem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung der Abschlagszahlungen stattgegeben wurde.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Umgehende Bearbeitung/ Klärung der Rechnungsreklamation und Korrektur der Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.03.2013 | 09:22
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (9)


28.03.2013 | 09:51
von ReclaBoxler-1514772 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich bisher keine Rückmeldung von ExtraEnergie erhalten, scheint leider üblich bei ExtraEnergie sein.

Ich werde die Sache an den Anwalt übergeben.


04.04.2013 | 14:32
von ReclaBoxler-1514772 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ExtraEnergie wollte sich Ende der Woche melden, wir sind gespannt ob ExtraEnergie
einmal Wort hält, erwarten aber aufgrund der bisherigen sehr negativen Erfahrungen nicht viel!


21.04.2013 | 12:53
von ReclaBoxler-1514772 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unmögliches Verhalten von ExtraEnergie!
Wir stehen in Kontakt mit der Schlichtungsstelle Energie, es sind mehrere ähnliche Fälle bereits bekannt.

Wir können nur jedem abraten mit diesen Versorger einen Vertrag abzuschließen. Mittlerweile sind wir wieder beim Grundversorger und weitaus günstiger!

Wir werden allerdings nicht aufgeben, die Kostenübernahme unserer Rechtsschutzversicherung liegt vor, notfalls klären wir das Ganze vor Gericht!


10.05.2013 | 07:28
von ReclaBoxler-9165392 | Regelverstoß melden
Hallo,
auch wir haben nun dieses Problem mit ExtraEnergie.
Wir haben auch einen Pakettarif (18000) abgeschlossen. Nun wurde ich durch meine Arbeit nach Rom (Italien) versetzt. Wir haben unser Haus in Deutschland verkauft und vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Nun hat ExtraEnergie die Abschlussrechnung geschickt und wir müssen den Differenzbetrag der bisher gezahlten Abschlagszahlungen bis zum vollen Paketpreis bezahlen, hier 476,- €.
Das kann nach meinem Empfinden in keinem Fall rechtmäßig sein. Anfragen bei ExtraEnergie blieben jedoch erfolglos und wurden nur mit dem Satz "Das ist so bei Pakettarifen! " und dem Hinweis auf Punkt 7.1 des Vertrages abgeschmettert.
Für mich ist dieses Vorgehen alles andere als kundenfreundlich.

25.07.2013 | 11:02
von Andre Müller | Regelverstoß melden
Laut AGB 11 von extraenergie (Stand Nov 2012) hat man ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug.

Der Liefervertrag wird eingestellt und es wäre unzumutbar für den Kunden, wenn der Paketpreis durch weitere Abschlagszahlungen fertig bezahlt werden müsste, obwohl der Verbrauch des Stroms nicht mehr möglich ist und die Mitnahme des Vertrags an einen anderen Zähler auch nicht erlaubt sei.

Zitat:
"Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des Kunden mitgeteilten Umzugsdatums. "

28.07.2013 | 22:35
von Denise Klütsch | Regelverstoß melden
Ich hab ein sehr ähnliches Problem mit der ExtraEnergie GmbH bzw. Priostrom. Ich bin im April 2013 umgezogen und bin ebenfalls davon ausgegangen, ein Sonderkündigungsrecht zu haben. Nach langem Hin und Her kam dann im Mai 2013 die Jahresabrechnung von priostrom mit dem noch zu zahlenden Betrag von 230€. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass dies der restliche Betrag des kompletten Paketpreises sei, den ich auch nach Beendigung des Vertrags noch zu zahlen habe. Da ich das Geld allerdings bei der Bank zurückbuchen lassen habe, nachdem es trotz entzogener Einzugsermächtigung dennoch einfach abgebucht wurde, hab ich am 17.07.2013 ebenfalls eine Mahnung erhalten. Eine Unverschämtheit! Mit priostrom kann man einfach nur sehr schwer Kontakt aufnehmen und jeder Mitarbeiter erzählt einem was Anderes, dadurch ist bei mir erst dieses irreführende Chaos entstanden. Nun habe ich Widerspruch eingelegt und zusätzlich einen Anwalt eingeschaltet, um gegen solch eine Abzockerei vorzugehen. Als Studentin stehen mir leider nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung, da bin ich nicht in der Lage mal eben die Rechnungen zweier Stromanbieter zu begleichen. Denn ich bin seit dem 01.04.2013 bei den Stadtwerken angemeldet, da priostrom mich ja nicht mehr beliefert hat - trotz anderer Aussagen der Mitarbeiter am Telefon, auf die ich mich dummerweise verlassen habe.

Daher würde mich nun interessieren, wo ich diese AGBs finde, worin steht, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt! In den aktuellen AGBs sowohl von ExtraEnergie als auch von priostrom steht diese Klausel nämlich nicht mehr. Würde mich über eine schnelle Rückmeldung sehr freuen, da es im Moment wirklich wichtig für mich ist! LG

28.07.2013 | 23:34
von Andre Müller | Regelverstoß melden
Die AGB wurden mir per Mail zu Beginn des Vertragsabschlusses zugesandt. Siehe screenshot
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 255259 teaser


29.07.2013 | 23:05
von Denise Klütsch | Regelverstoß melden
Danke für die schnelle Antwort!
Genau, so steht es auch in meinen AGBs (Stand: Juni 2012). Allerdings besagt diese Klausel ja nicht, dass man den vorherigen Paketpreis nicht trotzdem bezahlen muss. Priostrom oder ExtraEnergie würde wahrscheinlich auch mit Abschluss eines neuen Vertrages den vorherigen vollständigen Paketpreis verlangen. Das ist eben die Geldmacher-Masche von denen. Ich finde es aber auch unzumutbar, solche Forderungen zu stellen! Es kann doch nicht rechtens sein, dass ein Stromanbieter einem theoretisch somit verbietet umzuziehen oder wenn man dieses "Verbot" dann bricht, indem man umzieht, dann dafür büßen und bezahlen muss!

05.01.2016 | 08:08
von ReclaBoxler-1514772 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bin der Ersteller der Reklamation,
leider hat Extraenergie bis heute keine Stellung bezogen wie sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt.
Anstelle einer Rückmeldung haben wir heute über 2 Jahre später einen Mahnbescheid erhalten! Der Umgang mit Kundenreklamation und Rückfragen ist schon sehr befremdlich und sagt einiges über den Kundenumgang aus. Unsere Hoffnung auf einen direkten Kontakt mit Extraenergie ist erloschen und wir werden leider die Angelegenheit unseren Anwalt übergeben müssen, traurig womit sich unsere Gerichte beschäftigen müssen!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!