Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 296 Views | 10.04.2013 | 08:29 Uhr
geschrieben von Birgit Bestmann

E.ON Energie Deutschland GmbH (Quickborn)

Abrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr.232007039857

Anfang Januar las eon Hanse unseren Normalstrom und den Stromzähler für die Wärmepumpe ab.

SCHLAGWORTE

Am 18.01.2013 bekam ich die Abrechnung für den normalen Strom.

Nachdem ich keine Abrechnung für die Wärmepumpe bekam, rief ich am 22.01.2013 bei eon an und man sagte mir, ich müsse mich noch etwas gedulden.

Am 12.02.2013 versuchte ich mein Glück erneut. Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Abrechnungssperre auf dem Konto besteht und man mir keine weiteren Auskünfte geben könne. Man würde alles an die Fachabteilung weiterleiten. Am 01.03.2013 versuchte ich mein Glück erneut, aber ich bekam die gleiche Auskunft wie die Male zuvor. Man kann nichts machen und wird alles an die Fachabteilung schicken. Auf meine Nachfrage, ob ich den Abteilungsleiter sprechen könne, sage man mir es gäbe keinen. Auch meine Bitte, mich mit der Fachabteilung zu verbinden, konnte nicht entsprochen werden, weil es keine Möglichkeit gibt, telefonisch mit dieser Fachabteilung verbunden zu werden.

Nachdem ich nun telefonisch nichts wurde, schrieb ich am 09.03.2013 einen Brief mit genau diesen Angaben per Einschreiben mit Rückschein. Den Rückschein bekam ich am 12.03. unterschrieben zurück.

Am 21.03.2013 erhielt ich ein Computerausdruch mit der Bitte doch noch etwas Geduld zu haben. Es wurde mit keinem Wort auf mein Schreiben eingegangen.

Am 25.03.2013 versuchte ich mein Glück nochmal telefonisch. Ich hatte einen sehr netten Mitarbeiter, der mir verspach sich zu kümmern und mich zurückzurufen, aber auch Herr W. (Name des Mitarbeiters) meldete sich leider nicht mehr.

Am 09.04.2013 sprach ich mit Frau K. von eon hanse, erklärte nochmals den Sachverhalt und sagte, dass ich mir dann wohl doch einen Anwalt nehmen müßte, Frau Kuhnert sagte nur, dass sollten sie dann wohl tun.

Mittlerweile kenne ich vom Telefon Frau U., Frau P., Frau D., Herrn W. und Frau K., aber nicht einer war in der Lage mir weiterzuhelfen. Was für ein Chaos.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Unverzügliche Abrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.04.2013 | 17:37
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag Frau Bestmann,

es tut uns leid, dass Sie auf Ihre Rechnung warten mussten und sich deshalb über uns geärgert haben. Inzwischen konnten wir die Rechnung erstellen und versenden.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie noch Fragen haben.

Beste Grüße,

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.04.2013 | 11:19
von Konrad Zuse | Regelverstoß melden
Tach

"Am 12.02.2013 versuchte ich mein Glück erneut. Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Abrechnungssperre auf dem Konto besteht und man mir keine weiteren Auskünfte geben könne. Man würde alles an die Fachabteilung weiterleiten. Am 01.03.2013 versuchte ich mein Glück erneut, aber ich bekam die gleiche Auskunft wie die Male zuvor. Man kann nichts machen und wird alles an die Fachabteilung schicken. Auf meine Nachfrage, ob ich den Abteilungsleiter sprechen könne, sage man mir es gäbe keinen. "

Eine Abrechnungssperre bedeutet: der WP-Vertrag kann nicht abgerechnet werden, weil zB EDV-seitig diverse Programmierungen fehlen. Somit wartet man auf die Zuarbeit der EDV-Spezialisten

Da kann auch ein Abteilungsleiter nichts beschleunigen, es betrifft zB durchaus alle WP-Verträge und nicht nur den Vertrag von Privatkunden Herrn Meyer-Müller geb Schulze
EON ist ja keine kleine Klitsche bzw Kuhdorffirma :-)

MfG

17.04.2013 | 07:25
von Birgit Bestmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Woche nach der Beschwerde bekam ich die Abrechnung.




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