Durch Bonus Strom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 239 Views | 24.04.2013 | 13:27 Uhr
geschrieben von M. Eichhorst

Bonus Strom GmbH (Fahrdorf)

Keine Verbrauchsrechnung für 2012

Bestell-/Kundennummer: 98180

Bonusstrom schickt auch die Verbrauchsrechnungen für den Abrechnungszeitraum

01.01-31.12.2012 nicht. Der Zählerstand wurde von mir Anfang Dezember 2012

Bonusstron mitgeteilt

Im Januar kam lediglich eine Mitteilung, das der monatliche Abschlag gesengt wurde.

Also kann ich davon ausgehen, das ich in 2012 weniger verbraucht habe als ich voraus-

gezahlt habe.

Auch nach mehreren Telefonaten mit dem "Kundenservice" bekam ich jedesmal die

Auskunft -die Abrechnung kommt nächste Woche-. Nächste Woche war jetzt schon

mindestens 10 mal

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Meine Forderung an Bonus Strom GmbH: Sofortige zusendung der Verbrauchsrechnung 2012


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


24.04.2013 | 17:59
von T. Jäger | Regelverstoß melden
Hier ist wohl ein eindeutiges Muster zu erkennen. Auch ich bekomme keine Abrechnung aber erhöhte Abschlagsberechnungen und unerlaubte Abbuchungen. Was kann man hier noch tun?

24.04.2013 | 18:41
von Heinz Watter | Regelverstoß melden
Ich habe meine Forderungen nur über einen Anwalt erhalten. Die Firma
kennt nur Harte Bandagen!

02.05.2013 | 11:42
von M. Eichhorst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher hat Bonus Strom nicht reagiert. Habe den Vertrag gekündigt und für die austehende Rechnung eine Frist gesetzt bis zum 07.05.2013. Sollte bis dahin die Abrechnung nicht erfolgt sein, werde ich die Bundesnetzagentur einschalten.


07.05.2013 | 14:17
von M. Eichhorst endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Abrechnung 2012 ist jetzt eingetroffen. Nun habe ich über meinen neuen Stromanbieter gekündigt und schon wieder macht Bonus-Strom Schwierigkeiten. Ich habe erstmal den Bankeinzug widerrufen und schaue mal wie´s nun weiter geht.


07.05.2013 | 14:38
von T. Jäger | Regelverstoß melden
Bonusstrom verlangt in diesem Fall 0,50 cent für "Selbstüberweiser" und schlüsselt die angemahnten Beträge auch nicht auf, reine Abschläge sind es jedenfalls nicht. zu wann wurde die Kündigung bestätigt? Hatten Sie eine Preiserhöhung?



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