Durch CineStar endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2114 Views | 07.05.2013 | 08:37 Uhr
geschrieben von Marcus J.

CineStar (Lübeck)

Kinogutschein nicht für 3D akzeptiert

Gestern wollte ich mir den neuen Iron Man 3 anschauen, natürlich in 3D. Gut dacht ich mir, ich habe ja noch passende Gutscheine, da lohnt sich das ja. Angekommen wurden diese nur leider nicht (auch nicht mit 3D-Zuschlag) akzeptiert, so dass ich die 12,50 pro Ticket im Cinestar Potsdamer Platz in Berlin voll bezahlen dürfte.

SCHLAGWORTE

Diskussion zwecklos: Auch nach ewigem Hinundher mit der zugegebernermaßen freundlichen Ticketverkäuferin, dass auf diesen Gutscheinen, 3D-Vorstellungen nicht ausgeschlossen sind, gab es kein Einsehen.

Dabei besagt der genaue Wortlaut auf den Tickets nur folgendes: "Kinogutschein: Freuen Sie sich auch große Gefühle - Cinestar. Große Filme. Großes Kino. Dieser Kinogutschein berechtigt zu einem Kinobesuch und kann in allen unter www.cinestar.de aufgeführten Kinos der Cinestar Unternehmensgruppe eingelöst werden. Der Gutschein ist gültig für alle Platzkategorien. Es besteht kein Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen sowie bei Sonderveranstaltungen. "

Hier ist kein Wort davon zu lesen, dass die Gültigkeit für 3D-Filme (hierbei ist ja nun nicht von Sonderveranstaltungen asuzugehen) eingeschränkt wird. Ich hatte bereits Tickets auf denen dies explizit vermerkt war, wodurch ich mich entsprechend informiert sah. Hierbei komme ich mir allerdings betrogen vor und zweifle auch sehr die Rechtmäßigkeit der Verweigerung an.

Daher erwarte ich eine schriftliche Bestätigung der Cinestar Unternehmensgruppe, dass meine Gutscheine uneingeschränkt auch für 3D-Filme gültig sind oder einen Umtausch aller noch vorhandenen Gutscheine in entsprechend genau formulierte 3D-Gutscheine.

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Meine Forderung an CineStar: Schriftliche Bestätigung der Cinestar Unternehmensgruppe, dass meine Gutscheine uneingeschränkt auch für 3D-Filme gültig sind o. ein Umtausch aller vorhandenen Gutscheine


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Kommentare und Trackbacks (18)


08.05.2013 | 14:37
von Marcus J. | Regelverstoß melden
Was meinen Sie mit "Was für Gutscheine? " genau? Also welche Merkmale? Gültig sind sie auf jeden Fall, war damit nämlich schon in 2D-Vorstellungen. Bloß vom Ausschluss für 3D ist eben darauf keine Rede.

08.05.2013 | 14:42
von Marcus J. | Regelverstoß melden
Hier noch ein Bild eines Gutscheins, falls das hilft.
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1 reclabox beschwerde de 247824 teaser


14.05.2013 | 08:55
von Marcus J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Cinestar argumentiert, dass 3D-Filme in einem Kino, wo fast die Hälfte aller Filme in 3D in mehreren Saälen parallel laufen, als Sonderveranstaltung zählen würden und damit ausgeschlossen seien. Das hätte man vielleicht noch vor 3-4 Jahren akzeptieren können, heute aber eben nicht mehr. Nicht ohne Grund schreiben Sie ja mittlerweile den 3D-Ausschluss explizit auf die neuen Gutscheine!


14.05.2013 | 08:57
von Marcus J. | Regelverstoß melden
 spider monkey Herr Kater: Den Text vom Gutschein habe ich oben bereits vollständig fleißig abgetippt; )

28.05.2013 | 09:04
von Marcus J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe das Thema interessehalber an den Verbraucherschutz weitergereicht. Mal schauen, was die dazu sagen.


06.06.2013 | 07:39
von Marcus J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider will der "Verbraucherschutz" 30,- EUR für seinen Schutz. Und Cinestar stellt sich weiterhin quer. Da kann also ein Unternehmen machen, was es will und Gutscheine "interpretieren" wie es ihnen passt. In einer Stadtt wie Berlin, wo es massenhaft Konkurrenz gibt, ist so ein kundenunfreundliches Verhalten allerdings mehr als unclever. Ich gebe Ihnen noch ein paar Wochen. Auf die Anfragen von Reclabox hat das Unternehmen übrigens auch nicht reagiert. ebenso clever.


06.06.2013 | 08:13
von Marcus J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nichts spricht dagegen, dass der VS Geld verlangt.

Ich sehe 3D-Veranstaltungen nun einfach nicht mehr als Sonderverantstaltung, mindestens ein Drittel aller Filme laufen dort in 3D. Oder sind für Sie alle Filme, die mehr als Mono-Ton bieten, auch bereits Sonderveranstaltungen?

Danke für das Themen-relevante Korrigieren meines Textes. Sie haben da wohl ein Komma vor dem "dass" vergessen.

Ich poste meine Ärger nicht irgendwo im WWW, sondern auf einer spezialisierten Plattform. Ich habe den Sachverhalt per E-Mail persönlich an Cinestar weitergeleitet und ebenso hat das Reclabox getan. Bitte lesen Sie zuerst den Sachverhalt bevor Sie kommentieren.

Es ist eben keine Sonderveranstaltung bzw. die Definition einer solchen fehlt gänzlich!

Nichts ist hier verjährt, zum einen, weil Cinestar davon in Kenntnis gesetzt wurde und sie reagiert hatten. Außerdem kann ich den Sachverhalt ja nach Belieben reproduzieren, da ich ja noch Gutscheine besitze.

Bitte beschränken Sie sich doch auf konstruktive Kommentare. Vielen Dank.


06.06.2013 | 11:01
von Marcus J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bedanke mich hiermit für Ihre Meinung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


06.06.2013 | 11:45
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Zumindest steht hier der Hinweis, dass 3D in Lübeck nicht gilt:

shop.cinestar.de/gutscheine-1/5-sterne-ticket-2.html

06.06.2013 | 12:33
von Marcus J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ach Leute, bitte erst lesen. Lübeck ist Firmensitz. Es geht hier um die Filiale in Berlin am Potsdamer Platz, die nämlich in dem Link nicht erwähnt wird.


06.06.2013 | 12:35
von Marcus J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Desweiteren geht es eben hier auch nicht um ein 5-Sterne-Ticket, dessen Bedingungen ja öffentlich nachlesbar sind. Dieser hat eben nur die Info, die darauf steht.


06.06.2013 | 13:17
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Der Herr (Profiler) hat echt ein Rad ab. Der leidet nachweislich unter Wahnvorstellungen. Anders kann man das auch nicht bezeichnen.

Ich habe seinen Kommentar deswegen auch einmal beanstandet. Der Support kann das ja relativ einfach feststellen.

Und wahrscheinlich sind die Kommentare, bei denen ich und RB 7594982 anderer Meinung waren, alle gefaked. Ich und RB 7597882 IST schon richtig klug!

06.06.2013 | 14:24
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
"Ich und RB 7597882 IST schon richtig klug! "?

Mit dem kopieren haben Sies auch nicht so!

Intellektuell hat er das natürlich nicht verstehen können. Hatte ich auch nicht anders erwartet :-))

Sies = wie AGBs

06.06.2013 | 14:48
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey 82

Gleich verbessert er auf "Gröhlen"!

06.06.2013 | 14:54
von Marcus J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich würde Sie bitten alle weiteren Themen-fremden Kommentare zu unterlassen. Ihre Diskussion ist in meiner Beschwerde alles andere als an richtiger Stelle. Vielen Dank.


11.06.2013 | 10:16
von Marcus J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, aber Cinestar beschreibt dort bestimmt genau benannte Gutscheine, dieser ist dort eben nicht dabei!


02.07.2013 | 11:41
von Marcus J. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Cinestar steht nicht zu dem, was sie auf Ihren Gutscheinen abdrucken. Zu dem Gutschein gibt es auch im Internet keine anderslautende Beschreibung. 3D-Filme nicht zu gewähren ist daher unbegründet und nicht begründbar. Cinestar verweigert mittlerweile jegliche Kommunikation, ist weder kompromissbereit noch irgendwie einsichtig.

Fazit: In einer Stadt wie Berlin mit dutzenden Kino such ich mich eben ein anderes. Cinestar scheint es ja nicht nötig zu haben.


02.07.2013 | 12:04
von Alex.ander | Regelverstoß melden
Um Ihnen auf dem Rechtsweg weiterzuhelfen, wäre es wichtig zu wissen,
wie Sie an die Gutscheine gekommen sind und welchen Gegenwert Sie haben.

Wenn Sie gratis (Zeitungsanzeige e. c.t.) waren, dann haben Sie keinerlei Handhabe auf einen rechtlichen Anspruch.

Es wäre schön wenn Sie kurz beschreiben, um welche Gutscheine es sich hzandelt.
Auf dem Foto ist leider Nichts zu erkennen.
Lg. Alex



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