CineStar (Lübeck)
Kinogutschein nicht für 3D akzeptiert
Gestern wollte ich mir den neuen Iron Man 3 anschauen, natürlich in 3D. Gut dacht ich mir, ich habe ja noch passende Gutscheine, da lohnt sich das ja. Angekommen wurden diese nur leider nicht (auch nicht mit 3D-Zuschlag) akzeptiert, so dass ich die 12,50 pro Ticket im Cinestar Potsdamer Platz in Berlin voll bezahlen dürfte.
Diskussion zwecklos: Auch nach ewigem Hinundher mit der zugegebernermaßen freundlichen Ticketverkäuferin, dass auf diesen Gutscheinen, 3D-Vorstellungen nicht ausgeschlossen sind, gab es kein Einsehen.
Dabei besagt der genaue Wortlaut auf den Tickets nur folgendes: "Kinogutschein: Freuen Sie sich auch große Gefühle - Cinestar. Große Filme. Großes Kino. Dieser Kinogutschein berechtigt zu einem Kinobesuch und kann in allen unter www.cinestar.de aufgeführten Kinos der Cinestar Unternehmensgruppe eingelöst werden. Der Gutschein ist gültig für alle Platzkategorien. Es besteht kein Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen sowie bei Sonderveranstaltungen. "
Hier ist kein Wort davon zu lesen, dass die Gültigkeit für 3D-Filme (hierbei ist ja nun nicht von Sonderveranstaltungen asuzugehen) eingeschränkt wird. Ich hatte bereits Tickets auf denen dies explizit vermerkt war, wodurch ich mich entsprechend informiert sah. Hierbei komme ich mir allerdings betrogen vor und zweifle auch sehr die Rechtmäßigkeit der Verweigerung an.
Daher erwarte ich eine schriftliche Bestätigung der Cinestar Unternehmensgruppe, dass meine Gutscheine uneingeschränkt auch für 3D-Filme gültig sind oder einen Umtausch aller noch vorhandenen Gutscheine in entsprechend genau formulierte 3D-Gutscheine.
Ich sehe 3D-Veranstaltungen nun einfach nicht mehr als Sonderverantstaltung, mindestens ein Drittel aller Filme laufen dort in 3D. Oder sind für Sie alle Filme, die mehr als Mono-Ton bieten, auch bereits Sonderveranstaltungen?
Danke für das Themen-relevante Korrigieren meines Textes. Sie haben da wohl ein Komma vor dem "dass" vergessen.
Ich poste meine Ärger nicht irgendwo im WWW, sondern auf einer spezialisierten Plattform. Ich habe den Sachverhalt per E-Mail persönlich an Cinestar weitergeleitet und ebenso hat das Reclabox getan. Bitte lesen Sie zuerst den Sachverhalt bevor Sie kommentieren.
Es ist eben keine Sonderveranstaltung bzw. die Definition einer solchen fehlt gänzlich!
Nichts ist hier verjährt, zum einen, weil Cinestar davon in Kenntnis gesetzt wurde und sie reagiert hatten. Außerdem kann ich den Sachverhalt ja nach Belieben reproduzieren, da ich ja noch Gutscheine besitze.
Bitte beschränken Sie sich doch auf konstruktive Kommentare. Vielen Dank.
shop.cinestar.de/gutscheine-1/5-sterne-ticket-2.html
Ich habe seinen Kommentar deswegen auch einmal beanstandet. Der Support kann das ja relativ einfach feststellen.
Und wahrscheinlich sind die Kommentare, bei denen ich und RB 7594982 anderer Meinung waren, alle gefaked. Ich und RB 7597882 IST schon richtig klug!
Mit dem kopieren haben Sies auch nicht so!
Intellektuell hat er das natürlich nicht verstehen können. Hatte ich auch nicht anders erwartet :-))
Sies = wie AGBs
Gleich verbessert er auf "Gröhlen"!
Fazit: In einer Stadt wie Berlin mit dutzenden Kino such ich mich eben ein anderes. Cinestar scheint es ja nicht nötig zu haben.
wie Sie an die Gutscheine gekommen sind und welchen Gegenwert Sie haben.
Wenn Sie gratis (Zeitungsanzeige e. c.t.) waren, dann haben Sie keinerlei Handhabe auf einen rechtlichen Anspruch.
Es wäre schön wenn Sie kurz beschreiben, um welche Gutscheine es sich hzandelt.
Auf dem Foto ist leider Nichts zu erkennen.
Lg. Alex