Durch Telekom Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1918 Views | 03.06.2013 | 21:23 Uhr
geschrieben von Edeltraut Döring

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Telekom berechnet "Standardtelefon" noch nach Vertragskündigung

Bestell-/Kundennummer: 1240320976

SCHLAGWORTE

Aufgrund des Todes meines Vaters und der damit verbundenen kleineren Rente musste meine 80jährige Mutter im März d. J. in eine kleinere Wohnung umziehen. In diesem Zusammenhang wechselte ich auch ihren - meiner Meinung nach - für ihr Nutzerverhalten viel zu teuren Telefonanschluss bei der Telekom zu einem anderen Anbieter.

Der neue Anbieter übernahm, wie in diesen Fällen üblich, auch die Kündigung bei der Telekom. Damit war für mich die Sache Telekom erledigt. Mit Datum vom 16.05.13 erhielt meine Mutter nun eine Rechnung der Telekom über 1,27 Euro. Sehr verwundert überprüfte ich diese und stellte fest, dass mit diesem Betrag ein "Standardtelefon" für den Abrechnungszeitraum 01.05.13 bis 31.05.2013 in Rechnung gestellt wurde. Ich verstand überhaupt nicht, was es damit auf sich haben sollte und recherchierte daher im Internet. Schnell wurde ich fündig, und dann fiel mir auch das uralte, grüne Telefon mit Wählscheibe ein, das seit über 20 Jahren unbenutzt im Keller meiner Eltern stand. Sicherlich vertragsgemäß und juristisch sauber zockt die Telekom ihre Kunden damit ab, dass sie - schön unauffällig auf der Rechnung versteckt - Mieten für in jeder Hinsicht unzeitgemäße Telefone, Wecker usw. kassiert, die von ihren Nutzern schon lange durch andere, im Handel käuflich erworbene ersetzt wurden. Auch ich hatte meinen Eltern vor über 20 Jahren das erste modernere Gerät geschenkt, und danach dachte keiner mehr
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an das "Standardtelefon", das direkt im Keller verschwunden war. Meinen Eltern ist dies all die Jahre (sie waren über 30 Jahre Kunden der Telekom!) nicht aufgefallen, sie haben treu und brav ihre Telekom-Rechnungen bezahlt und wären auch niemals auf die Idee gekommen, den Anbieter zu wechseln, wie wir jüngeren Generationen das tun. Ich möchte nicht wissen, wie vielen alten Menschen es ebenso passiert wie meinen Eltern. Doch ich bin der Meinung, einer solchen Abzocke muss ein Riegel vorgeschoben werden! Lege ich bei meinen Eltern lediglich 20 Jahre (es waren definitiv mehr) zugrunde, die sie unsinnigerweise für ein nicht genutztes Gerät gezahlt haben, so komme ich auf 256,80 Euro! Stolzer Preis für ein altes Telefon. Natürlich könnte man entgegen halten, sie hätten es ja kündigen können. Über die juristische Korrektheit möchte ich hier auch nicht streiten, die moralische allerdings sehr in Frage stellen. Doch was für mich wirklich die unverschämteste Vorgehensweise ist, ist die Tatsache, trotz Vertragskündigung weiterhin dieses Gerät in Rechnung zu stellen. Der neue Anbieter hat wahrscheinlich eine standardmäßige Vertragskündigung vorgenommen, die offenbar die Kündigung für das "Standardtelefon" nicht beinhaltete. Wir haben das Gerät und auch die Lastschrifteinzugsermächtigung jetzt mit sofortiger Wirkung bei der Telekom gekündigt. Ich bin sehr gespannt, ob es womöglich auch noch Kündigungsfristen gibt …
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Kommentare und Trackbacks (4)


04.06.2013 | 00:49
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Was sind denn das für Kommentare, sogar von geschätzten Kommentatoren!

Ich wünsche sicherlich jedem dieser Kommentaroren, dass die Eltern alt werden. Ich habe das erlebt. Und wenn man dann weiter entfernt wohnt, bekommt man einiges nicht mit, bestimmt keinen Kleinposten auf einer Telekomrechnung.

Und nun soll mir doch mal jemand erklären, warum sich jemand in diesem Alter intensiv mit einem Posten "Standardtelefon" auf der Telekomrechnung beschäftigen soll, insbesondere, wenn es um 1,27 Euro geht, vormals vermutlich 2,50 DM. Ich hätte noch nicht einmal gewusst, was das bedeutet und hätte es der Grundgebühr für den Anschluss selbst zugeordnet.

Deswegen sehe ich das genau so, wie der Beschwerdeführer. Juristisch einwandfrei, was die Telekom da macht, moralisch zumindest zweifelhaft. Ich bezweifel auch einmal, dass ein Telefon mit Wählscheibe heute überhaupt noch funktioniert hätte - da kann ich aber auch falsch liegen.

04.06.2013 | 08:09
von ReclaBoxler-4153086 | Regelverstoß melden
Das unmoralische an der ganzen Geschichte ist lediglich das heutzutage die Rechnungen von Maschinen erstellt, kuvertiert und verdsandt werden.
Die "Menschen" werden nur noch zur Ersteingabe und bei Änderungen benötigt.
Kein Computer wird von alleine auf die Idee kommen die Posten auf der Rechnung zu prüfen und ggf. zu änderen.
Hier ist der Mensch gefragt!
Und ja, es liegt beim Kunden auf Fehler und unklare Posten hinzuweisen und nicht bei der Telekom.

256,80€ in 20 Jahren sind ein stolzer Preis? Dafür hätten Sie aber auch bei einem Defekt des Gerätes kostenlos ein neues, aktuelles Telefon bekommen.

25.06.2013 | 18:10
von Edeltraut Döring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie eigentlich schon erwartet, hat die Telekom sich in keiner Weise zu der Angelegenheit geäußert. Es gab lediglich zwei Reaktionen: 1. Ein Bestätigungsschreiben zur Kündigung. 2. Eine letzte Rechnung über Miete für das Standardtelefon über 0,25 Euro für den Zeitraum 01. bis 06.06.2013.
Ich möchte hier nochmals betonen, dass der "Fehler" sicherlich in der Unachtsamkeit meiner Eltern lag, jahrelang für ein nicht mehr genutztes Telefon zu zahlen. Mir ging es bei meiner Beschwerde hauptsächlich darum, dass über eine ordentliche Vertragskündigung hinaus weiterhin Leistungen berechnet wurden. Nun kann man natürlich auch hier haarspalterisch werden und sagen, ok, wenn die nicht explizit auch noch den Mietvertrag für das Standardtelefon kündigen. Und die Telekom musste natürlich annehmen, dass man mit dem modernen Wählscheibentelefon ja auch noch bei dem neuen Anbieter hätte telefonieren können. Nun gut, ich möchte das hier nicht vertiefen.
Für mich persönlich ist die o. a. letzte Rechnung über 25 Cent (!) aber eigentlich die aussagekräftigste Reaktion dieses "Weltkonzerns". Sicherlich nicht nur juristisch und rechnerisch korrekt, sondern in der Außenwirkung um einiges effektiver als jeder teure Werbespot.


16.07.2013 | 18:45
von Edeltraut Döring endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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