Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)
Gepäckschaden von 04.02.2013 Regulierung 0 Euro
Am 04.02.2013 vom Flug Palma nach Paderborn wurde unser Rimowa Koffer beschädigt. Reparatur nicht möglich. Neuwert 299 Euro. Schaden sofort gemeldet. Endloses hin und her per E-mail.
Heute folgende Mail:
Sehr geehrter Herr Gehring,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.02.2013 und Ihre erneute Rückmeldung vom 28.06.2013. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie unser Angebot zur Regulierung in der Form leider nicht annehmen möchten. (Das Angebot war 75 Euro) Wir haben Ihr Anliegen daher gerne individuell geprüft. Bitte berücksichtigen Sie, dass das zuvor erteilte Angebot keine Gültigkeit mehr besitzt.
Wir bedauern, dass Sie Anlass zu einer Reklamation an Ihrem Gepäck haben. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung und veranlassen eine Erstattung wie folgt:
Das beschädigte Gepäckstück war zum Schadenzeitpunkt 5 Jahre alt und kostete bei Neuanschaffung 299,00 €.
Unter Berücksichtigung einer jährlichen Zeitwertminderung von 20% (lineare Wertabschreibung) ergibt sich ein Restwert von 0 EUR. Aus kundendienstlichen Gründen erstatten wir Ihnen jedoch den Mindestrestwert (10%) in Höhe von insgesamt 29,90 EUR, den wir in den nächsten Tagen auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung überweisen.
Bitte betrachten Sie die Gepäckreklamation als einen Einzelfall. Gern möchten wir Sie bei nächster Gelegenheit von unserer Zuverlässigkeit überzeugen und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord von airberlin und NIKI begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau C.
Kundenservice Telefon: 030/34341919
Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Saatwinkler Damm 42-43
13627 Berlin
Das ist doch mal ein Service. Abgesehen davon, dass das ganze jetzt schon fünf Monate gedauert hat, wohl eine Unverschämtheit, die seines Gleichen sucht. Werde die Sache jetzt meinem Rechtsanwalt übergeben.
Dass Air Berlin hier einfach 20% ansetzt, entspricht dem dort praktiziertem Umgang mit Kunden bei Reklamationen. Die gehen davon aus, dass der Kunden resigniert.
Ich würde denen eine Frist zur Abrechnung nach gültiger Rechtsprechung setzen, z. B.
reise-recht-wiki.de/ag-frankfurt-kofferverlust-gepaeckverlust-diebstahl-flughafen-flugrecht-schadensersatz-gepaeckbeschaedigung.html
Die Kosten der Inanspruchnahme eines Anwalts danach gehen dann zu Lasten von Air Berlin.
Das Urteil ist zwar schon älter, wurde aber bisher nicht kassiert.