Durch Bonus Strom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 19344 Views | 11.07.2013 | 16:13 Uhr
geschrieben von Tzetzo Petrov

Bonus Strom GmbH (Fahrdorf)

Falsche Rechnungen - vereinbarter Bonus nicht bezahlt

Bestell-/Kundennummer: 65494

So wie viele andere auch wurde ich mit Versprechungen von Bonusstrom über einen angeblichen Bonus auf dem Strompreis verblendet. Bei der erste Werbeaktion im April 2007 wurden 10% Bonus angeboten, ich hab's abgelehnt.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 65175 thumb
4 Bilder

Drei Monate später, im Juli wurde das doppelte - 20% Bonus versprochen und dann habe ich an den Haken gebissen. Erst Monate später habe ich begriffen, dass die versprochenen 10% nur etwa 3.6 % waren und bzw. die vereinbarten 20% nur etwa 7.15 % ergeben.

Na ja, das Kleingedrückte entpuppte sich (üblicherweise), als weit entfernt von der Werbetrommel der Werbeagenten.

Dass auch ein weiterer, sehr gut getarnter Trick in allen Verträge mit % Bonusklausel verankert wurde, habe ich erst einige Jahre später entdeckt - das werde ich aber in eine Fernsehsendung publik machen.

Dieses Schreiben zeigt nur einen Teil meiner Erfahrungen mit Bonusstrom.

Im Juli 2007 habe ich einen Vertrag mit Bonus Strom GmbH für die Belieferung mit Elektroenergie (Strom) abgeschlossen - Kunde 65494 a. D.

Laut des Vertrages verpflichtete sich Bonusstrom GmbH auf Dauer einen 20% "Bonusgutschrift" auf den Energieanteil für die, von mir verbrauchten KWh in der Rechnung zu berücksichtigen und zu meinen Gunsten abzuziehen.

Ein weiterer "Freundschaftsbonus" in Höhe von 10% steht mir zusätzlich für einen, von mir geworbenen Kunden zu.

Also – insgesamt sind es 30% mir zu gewähren!

Bonusstrom hat mich mehrmals ausgetrickst. Zuerst wurde versucht, den Vertrag zu meinem Nachteil zu ändern und die vertraglich vereinbarten 20% Bonusgutschrift auf 10% zu mindern. Danach, ab Oktober 2010 ausgestellten Rechnungen wurden in Punkto –„Ihre Bonusgutschrift falsch berechnet – anstatt 20% nur 10%!

SACHVERHALLT:

Am 06.10.2010 präsentierte Bonusstrom seine dritte Abrechnung in Folge (mit fast einem Jahr Verspätung).

Eine Kopie dieser falsch berechneten Rechnung füge ich hier bei

Im vorherigen Abrechnungszeitraum bzw. in der Abrechnung, hatte ich einen Stromverbrauch von 5300 KWh (für 11 Monate) und ich zahlte einem monatlichen Pauschalbetrag von 73,00 €

In der besagten Rechnung vom 06.10.2010 reduzierte sich nun mein Verbrauch von 5300 für 11 Monate auf 5277 Kwh für 12 Monate, und ich besaß bei Bonusstrom ein, aus Vorauszahlungen entstandenes Gutshaben von 1661,00 €. Der KWh-Preis ist weiterhin unverändert bei 18,19 ct/KWh netto konstant geblieben.

Normalerweise hat ein REDUZIERTER VERBRAUCH zur Folge, dass die Abschläge, wenn schon nicht reduziert, dann doch wenigstens gleich bleiben sollten.

(.) (§ 41 Abs. 2 EnWG) - Einen geringeren Verbrauch muss der Versorger angemessen berücksichtigen.

Aber wie ich schon sagte – NORMALERWEISE und bei normalen Firmen - nicht aber bei Bonusstrom.

Die Tatsache, dass ich weniger Strom verbraucht hatte, wurde von Bonusstrom in der Rechnung vom 06.10.2010 so interpretiert - Zitat: - „Die Verbrauchswerte für Ihre Stromabnahmestelle haben sich ERHEBLICH(?) geändert. Dies hat zur Folge, dass der monatliche Abschlag auf Grund der übermittelten Verbrauchs- und Prognosewerte entsprechend angepasst wird. “

Mit der Feststellung -"ERHEBLICH" bin ich einverstanden -GEÄNDERT hatte ich aber meinen Verbrauch NACH UNTEN und nicht nach oben!

„Entsprechend angepasst“ heißt bei Bonusstrom aber, dass die Abschläge von 73,00 € auf 102,00 € erhöht wurden?

Ich erinnere noch mal – ich habe WENIGER VERBRAUCHT!

Dann wurden 1.122,00 € als -"Abschläge nach Abrechnungszeitraum"-? zu der selben Rechnung beigefügt und verrechnet.

Zu dem Zeitpunkt hatte ich aber die "Abschläge nach Abrechnungszeitraum" schon bezahlt - jeweils 73,00 € für alle zukünftige Monate.

KURZE AUFKLÄRUNG: - Ab 01.06.2009 war der Strompreis auf 18,19 ct/KWh gestiegen. Dem entsprechend hat Bonusstrom meinen monatlichen Abschlag ab dann von 60,00 € auf 73,00 € angepasst. Nachdem aber dieser Preis weiterhin unverändert, konstant gebliebenen ist, oder besser gesagt - weil der Preis unverändert gebliebenen ist, haben die Herren von Bonusstrom mein Abschlag von 73,00 € auf satte 175.00 €"ANGEPASST"? - (siehe Rechnungsfoto)

(Wie viele Bürger mit diese Masche schon ausgetrickst worden sind, weiß nur Bonusstrom.)

Wenn das rechtmäßig ist, dann bin ich Cindy aus Marzahn und Mickey Mouse zusammen.

Dazu wurden diese 102,00 € für zukünftige, noch nicht abgelesene 11 Monate berechnet. Mit dem, von mir schon für die selben 11 Monate bezahlten Abschlag von 73,00 € entpuppt sich ein effektiver Abschlag von 175,00 € monatlich bei weiterhin unverändertem, konstant gebliebenen Strompreis von 18,19 ct/KWh!

Effektiv bedeutet dies, dass in dieser (einen)Jahresrechnung 23 monatliche Abschläge berechnet und verlangt wurden.

(Für die Wenigen, die es nicht wissen - ein Jahr hat höchstens etwa 12 Monate)

BONUSSTROM missachtete seine eigenen AGB: – Punkt 3.1 – "Innerhalb eines Abrechnungszeitraums, in der Regel 12 Monate, berechnet Bonusstrom monatliche Abschlagszahlungen. "

Eigentlich waren diese zukünftigen 11 Monate noch nicht mal abgelesen. Sie gehören auch nicht zu dem berechneten Zeitraum, sondern sollten mit der nächsten Rechnung abgelesen, berechnet und erst dann bezahlt werden!

SCHLAGWORTE

BONUSSTROM missachtete wieder seine eigenen AGB: – Punkt 3.1 – Die Abrechnung erfolgt auf Basis der jeweiligen Zählerstände der Abnahmestelle.

Die zweite falsche Sache in derselben Rechnung:

Der eigentliche Betrag, der laut diese Rechnung bezahlt werden sollte, war 1048,84 €. Mein Guthabenkonto war 1661,00 €. Nach abziehen des Rechnungsbetrages von 1048,84 € verbleibt immer noch ein Guthaben von 612,16 €.

Aber durch Bonusstroms Manipulation ist dieses Guthaben verschwunden und es wurde zusätzlich noch die Summe von 416,96 € verlangt.

Dies ist eine falsche Forderung in Höhe von 1029,12 €

Meine sofortigen, mehrmaligen Widersprüche wurden NICHT beantwortet, stattdessen wurden nur Mahnungen mit Drohungen geschickt und Mahngebühren berechnet. - (2 Mahnungen mit jeweils 5,00 € = insgesamt 10,00 €)

Die dritte falsche Sache mit derselben Rechnung: – vor dem Gericht wurden diese unrechtliche 10,00 € "Mahngebühren" von Bonusstrom als angebliche INTERNE GUTSCHRIFFT. präsentiert! (10 Tonnen Arroganz)

Die vierte falsche Sache mit derselben Rechnung: - Der berechneten Preis von 19,18 ct/KWh in der dritte Verbrauch Spalte für 1578,4 KWh in der Rechnung vom 06.10. ist falsch- der ist nur zur Hälfte berechnet!

Anstatt meine Widersprüche zu beantworten, hat Bonusstrom mich noch schikaniert. Am 27.10.2010 wurde eine Zählerstandmitteilung geschickt mit den "Bitte" um meine "Unterstützung". Eine drohende "Bitte" weil, Zitat: - „Sollte uns kein Zählerstand von Ihnen mitgeteilt werden, so schätzen wir die Verbrauchswerte….Eine nachträgliche Abrechnungskorrektur ist dann allerdings nicht mehr möglich“.(Das letzte ist wieder eine glatte Unwahrheit).

Nachdem ich diese "Bitte" mit Fax am 15.11.2010 erfüllt habe, kam prompt das Schreiben vom 25.11 mit der bombastischen Klärung - Zitat: - „Grundlage für eine Abrechnung zwischen Versorger und Kunden ist die zeitnahe elektronische Übermittlung von Zählerständen und Verbrauch von jeweiligen Netzbetreiber an Bonusstrom.“

So, so! Wusste Bonusstrom all dies vor drei Wochen noch nicht? Wofür zum Teufel sollte ich dann so eilig den Zählerstand ablesen und mitteilen, und im Falle eventueller Passivität meinerseits, was genau geschehen - hätte, könnte, müsste, sollte, wäre.?

Nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen meinerseits, die Sache mit der falschen Rechnung vom 06.10.2010 zu klären, habe ich am 15.11.2010 wegen Vertragsbruch seitens Bonusstroms und gemäß Punkt 5, Satz 3 des AGB - der Vertrag fristlos gekündigt.

Den Zählerstand habe ich abgelesen zu Bonusstrom gefaxt und für den restlichen Verbrauch eine sofortige Rechnung verlangt.

Seitens Bonusstroms gab es wieder keine Reaktion – weiterhin wurden nur Mahnungen und Drohungen mit Stromsperre geschickt.

Erst nachdem ich Bonusstrom am 22.11.10 schriftlich ermahnt und darauf hingewiesen habe, dass - rechtlich gesehen-, Mahnungen und Drohungen von Bonusstrom nichtig und gegenstandlos sind, da meine Widersprüche schlicht nicht beantwortet wurden, erst dann – am 25.11. 2010 hat Bonusstrom „mit Bedauern“ meine Fristlose Kündigung ausgebuddelt.

Die Sturheit von Bonusstrom liefen aber weiter.

Um die Sache auf ein Jahr zu vereiteln wurde meine fristlose Kündigung als eine angeblich fristgemäße Kündigung dargestellt und mit Kündigungsdatum erst ein Jahr später - zum 01.10.2011 (?) versehen.

Gleichzeitig wurden, für die angeblich „vorzeitige Vertragsbeendigung“, auch weiteren „Gebühren“ verrechnet und eine Inkasso Firma eingeschaltet.

Außerdem wurden von Bonusstroms Herren verdrehte Sachverhalte behauptet, die wiederum mir unterstellt wurden, anscheinend mit der Absicht zusätzlichen Gebühren zu berechnen - u. A:

Nach meiner fristlosen Kündigung haben sich die 'Teams' von Bonusstrom einen dubiosen angeblichen 'Umzug meinerseits' ausgedacht und dementsprechend eine Aktion gestartet.

Mit einem Schreiben vom 21.12.2010 - tituliert als „Ihr Umzug“ wurde dieser mysteriöse angebliche „Umzug“ mir unterstellt.

In diesem Schreiben hat Bonusstrom mich gebrieft, dass - Zitat:

a) - Laut unseren AGB Ziffer 5 endet der Vertrag bei einem Umzug nicht automatisch.

b) - Es bedarf schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Auszugsdatum.

c) -Diese Frist haben Sie leider verstreichen lassen.(woher wissen die das?)

d) - So dass wir Ihrem Kündigungswunsch nicht entsprechen können.

Weder so ein "Wunsch" noch so ein Umzugsgedanke oder gar eine Umzugsabsicht hatte ich, geschweige denn dieses geäußert oder mitgeteilt - alles war von Bonusstroms fantasievoll erfunden.

Gleich darauf wurde aber das ganze sofort wieder vergessen - (Typische Bonusstroms Demenz.?), und nach nur einem Satz sang Bonusstrom ein völlig anderes Lied. Zitat:

Wir erledigen alles für Sie:

. Kündigung Ihrer alten Abnahmestelle

. Einrichtung Ihrer neuen Abnahmestelle

. Umziehen ohne Stress.

. Der Wechsel der Abnahmestelle ist für Sie komplett kostenfrei

Zu Erinnerung: - alles dies nach meiner fristlosen Kündigung vom 15.11.2010!

Gleichzeitig dazu, mit dem selben Brief, wurde aber verlangt, ein beigelegtes „Umzugs Formular“ auszufüllen - (mit meinen Personaldaten) und innerhalb 5 Tagen von mir unterschrieben zurück zu schicken. (Wofür eigentlich?)

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Unterzeichnet wurde dieses Schreiben mit: - Ihr Bonusstrom Umzugsservice.

Offensichtlich arbeitete dieser- (sofern es wirklich einen " Bonusstrom Umzugsservice" gab) mit schon längst abgelaufen TÜV Siegel

Das Schreiben soll von Psychologen bewertet werden.

Kopie des Schreibens füge ich hier bei

Ich kann mir aber vorstellen, was für eine Absicht dahinter steckte und was passiert wäre, wenn man so ein Formular unterschrieben hätte.

Um noch mehr Geld von mir auszuquetschen, wurde als nächstes - mit dem Schreiben vom 04.01.2011 – wieder als „Ihr Umzug“ tituliert, 75,35 € Gebühren berechnet und dabei auf irgendeinem „Umzugsnachweis (Amtsummeldung) “ sensibilisiert.?

Anschließend mit Schreiben vom 10.01.2011 wurde ich gut unterrichtet, dass der von Bonusstroms Herren ausgedachte und mir unterstellte "Zwangsauszug" nicht stattgefunden hat; dass ich weiterhin in derselben "Versorgungsstelle“ wohnhaft bin; dass Bonusstrom sich vorbehält - die Sachlage zu prüfen usw.?

Ach ja, nicht zuletzt und zwar ohne jeglichen Grund oder Befragung meinerseits, urplötzlich stand da noch, dass -die erwähnten Gebühren rechtens seien?

Einige Monate später, womöglich aus dem Gedanken geführt, dass so eine dummeBlödheiteiner gerichtlichen Prüfung nicht stand hält, wurde am 27.04.2011 diese Bonusstromaktion ausgemistet, und zwar mit der bombastischen Begründung - Zitat: - „. aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. insgesamt 86,35 €interngutgeschrieben worden sind. “

Übrigens - bei dem Kochen dieser Bonussuppe auf dem Bonusherd in der Bonusküche, versorgt natürlich mit teurem Bonusstrom, sind alle diese -"INTERNE GUTSCHRIFTEN"aus dem Bonustopf zusammen mit dem bestialisch stinkenden Bonusdampf verdampft und spurlos verschwunden.

(Der Begriff - "Bonustopf" ist übrigens nicht von mir - es stammt von Bonusstrom selbst)

Ich bin kein Jurist, von Beruf war ich Altenpfleger, aber ich setze hier für die Köche aus der Bonusstrom Küche (Rechtsabteilung) einen juristischen Bonbon:

Nachdem Bonusstrom zwei "Interne Gutschriften" für insgesamt 96,35 € schriftlich zugegeben hat, sollte dann diese Summe in der Abrechnung auch verrechnet und abgezogen werden! Dies ist nie geschehen!

Die Krönung aller Tricksereien ist die Endabrechnung vom 17.12.2010, die mit meiner Kündigungsschrift vom 15.11.2010 von mir verlangt wurde.

Wie ich schon im Anfang dieses Schreibens erwähnt habe, stehen mir zwei Boni zu - ein 20%-tiger, die in der Rechnungals "Ihre Bonusgutschrift"ausgewiesen wurde und eine 10%-tiger, die als "Freundschaftsbonus"dargestellt wurde - also insgesamt sind es 30% Bonus zu gewähren!

Liebe Leser - bitte vergessen Sie alles, was Sie in der Schule in Mathematik gelernt haben - nach Bonusstroms "eigener Mathematischer Regel" sind erstaunliche Mathewunder möglich!

Nun ein Löffel voller "Bonusstromsuppe": - Rechnung vom 17.12.2010

Als 10% Bonus = "Freundschaftsbonus" -wurde die Summe von 67,85 € verrechnet und abgezogen.

Als 20% Bonus ="Ihre Bonusgutschrift"- tauchtdieselbeSumme von 67,85 € auf und wurde als verrechnet abgezogen.

Es ist kein Scherz und kein Schreibfehler!

In ein und der selben Rechnung entpuppt sich ein und die selbe Summe gleichzeitig als 10% und noch mal als 20%.

Meine berechtigten Widersprüche wurden NICHT beantwortet

Laut Bonusstrom: - Zitat: -"Die Berechnung. ist somit insgesamt korrekt! (gez. – Hr.A. R. - Rechtsabteilung)

So eine dämliche Berechnung beleidigt meine Intelligenz.

Weder ein halb-, noch ein Vollidiot wird so eine Berechnung glauben!

Nach meiner Auffassung ist die Rechnung in dieser Form ein einziger Missstand und ist falsch! Deswegen habe ich ihr widersprochen. Es folgte keine Antwort.

Eine Kopie dieser Rechnung füge ich hier bei

Dann habe ich selbst, entsprechend des Vertrages alles neu berechnet und die zu zahlende Differenz an Bonusstrom überwiesen.

Angesichts all dieser Fakten sehe ich mich verpflichtet, bevor noch weitere Opfer reinfallen, die Bürger vor Bonusstrom zu warnen und zu raten: - überlegt Euch gut, ob ihr zu Bonusstromm wechseln möchtet.

Nachdem die schriftlichen Beträge mit "Rechtsabteilung" versehen wurden, ist es zu vermuten, dass es sich um Bonusstroms Mitarbeiter mit juristischen Kenntnissen handelt.

Da diese Fach-Kenntnisse aber benutzt wurden, um die Kunden auszutricksen und bei Bedarf auch noch der Richter und das Gericht - (wie im meinem Fall – 51 C 485/11 – Amtsgericht Paderborn) - sind all dies schwerwiegende Umstände für eine Straffverfolgung nach § 263 StGB.

Meine Forderung - Selbststraffanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Paderborn wegen Betruges und Prozessbetruges nach § 263 StGB in der Gerichtssache 51 C 485/11 bei dem Amtsgericht Paderborn

Weiteren rechtlichen Schritte wegen Betruges und Prozessbetruges und Veröffentlichungen in anderen Medien und Internetportale bleiben davon unberührt!

T. Petrov - Ex Kunde 65494 A. d.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Bonus Strom GmbH: Selbststraffanzeige bei der Staatsanwaltschaft Paderborn wegen Prozessbetrug nach § 263 StGB in der Gerichtssache 51 C 485/11 bei dem Amtsgericht Paderborn


Firma hat geantwortet nach 20 Tage nach 20 Tage
01.08.2013 | 16:33
Firmen-Antwort von: Bonus Strom GmbH
Abteilung: Kundenservice / Rechnungsteam

Sehr geehrter Herr Petrov,

der gesamte Vorgang ist bereits rechtskräftig durch Urteil des Amtsgericht Paderborn im Mai 2012 entschieden worden. Ihr Vortrag, so wie er von Ihnen jetzt erneut wiederholt wurde, wurde damals vom Gericht geprüft und als nicht relevant angesehen und Sie zur Zahlung verurteilt.

Gegen die von Ihnen erhobenen unsubstantiierten Behauptungen, Unterstellungen und Verleumdungen verwehren wir uns. Sie entbehren jeglicher Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bonus Strom Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


08.08.2013 | 08:34
von Tzetzo Petrov | Regelverstoß melden
Kommentar zu der scheinbare Bonusstroms "Firmen Antwort" vom 01.08.13 zu mein Artikel / Bericht – Bonusstrom – Betrug am Kunden

Diese scheinbare "Firmen Antwort" vom 01.08.13 geht bewusst an der Thematik des Berichtes total vorbei. Es ist weder ein Fakt noch ein Argument, geschweige denn, dass ein Beweis vorliegt.

Bonusstrom versucht mit unwahren allgemeinen Behauptungen die Leser zu beeindrucken. Hierzu erfolgt kein Sachvorgang insofern kann auch keine Stellungnahme erfolgen. Dessen ungeachtet weise ich auf folgendes hin:

Mein Bericht ist auf der Grundlage von 4 Dokumenten aufgebaut und untermauert. Kopien davon wurden zum "ReclaBox Portal" zugefügt und sind für jeden Leser frei zugänglich.
Der Bericht ist nicht anonym, sondern unter meinem Namen publiziert und ich stehe für den gesamten Inhalt gerade!

Bewusst ignoriert Bonusstroms Rechnungsteam die Fakten, dass es sich hierbei um eigene Bonusstroms-Dokumente handelt. Nachdem die beiden falschen Rechnungen von demselben Rechnungsteam angefertigt worden sind, ist es nicht zu wundern, dass keine direkte Stellungnahme über die beiden falschen Rechnungen erfolgte, so auch überhaupt keine substantiierte Stellung vorgenommen worden ist.

Die Leser können sich aber ganz bestimmt selbst ihre eigenen Meinung bilden, ob die harten Fakten und Beweise in meinem Bericht zutreffen sind, oder aber - so wie Bonusstrom behauptet - es sich um unsubstantiierten Behauptungen, Unterstellungen und Verleumdungen handelt.

Die Hälfte dieser "Firmen Antwort" soll die Aufmerksamkeit der Leser auf eine Sache lenken, die kein Thema des Berichtes ist - nämlich ein Urteil.
Allerdings wurde hier ganz bewusst verschwiegen, dass dieses Urteil nur auf Grund von falsche Aussagen seitens Bonusstrom entstanden ist! - Anstatt die beklagte Rechnung wurde eine Aufklärung abgegeben für eine andere Rechnung, die nicht Gegenstand des Prozesses war, angesichts des Faktes, dass dieser Prozess wegen der schlappen Summe von 263,32 € von Bonusstrom begangen wurde, spricht die Summe doch genug dafür, wie weit diese Firma und die verantwortliche Person - eine Millionärin - von Gier geprägt ist.

Was die belangenden Sorgen der Bonusstroms Rechtsanwältin Frau I. A. angeht: - dass mein Bericht das Ansehen der Bonusstrom schädigt, ist anzumerken bzw. zu vermerken, dass dies auf Grund der einfachen Gesetze der elementaren Physik nicht möglich ist - kann etwas nicht beschädigt werden, was nicht Existent ist!

Sofern man überhaupt von einen Ansehen / Image sprechen kann, weise ich darauf hin, dass maßgebend für dieses Image die laaaaaaaaaaaaaaaange Liste der Kundenbeschwerden zu entnehmen ist.
Allein in diesem "ReclaBox Portal" sind es bis jetzt 94 Fälle;

In Portal - 123recht.net - Rechtspartner von Computer Bild
Hände Weg von "Bonus-Strom"!
FINGER WEG VON BONUS-STROM!
Eine derartige zurückgebliebene und betrügerische Firma habe ich schon lange nicht mehr erlebt.
(Mal ganz davon abgesehen, wenn man mal googelt nach dem ehemaligen geschäftsführer, ich sage nur BKA!)

In Portal - ciao.de – 3 volle Seiten mit 36 Erfahrungsberichte – u. a:
Vorsicht Bonusbetrug! Finger weg von Bonusstrom!
Äusserste Vorsicht ist hier geboten
Abzocke, wohl was für die Staatsanwaltschaft
Vor Bonus Strom kann ich nur warnen!
Bonusstrom? Von wegen!
Bonusstrum = Bonusärger
Gaunereien am laufenden Band!
Warnung vor Bonusstrom
Bonusstrom.de Abzocke! Keine Rückzahlung der 90 €
Bonusstrom zockt ab!

…und weiter so auch im GOOGLE; TWITTER; FACEBOOK ec….

Da mein (hier extra weichgestellter) Bericht von nur etwa über 10.590 Leser angeklickt und als "Empfehlenswert" bewertet wurde, bedeutet dies keinesfalls, dass das was besonders ist!

Es existieren auch mehrere andere Portale, die wesentlich grösser sind - wie z. B. Ciao, wo mein "unfrisierter" Bericht bis jetzt von über 41.017 Leser angeklickt und als "Sehr hilfsreich" bewertet wurde, geschweige denn solcher Giganten wie TWITTER, GOOGLE oder FACEBOOK in denen Millionen von Lesern stündlich stöbern.
www.ciao.de/Bonusstrom_de__Test_8937053

Lassen wir nun die Kirche im Dorf und nennen wir die Sachen bei Namen. Und zwar bei echte Namen.

Da der Gesetzgeber im StGB bestimmte Taten als Betrug bezeichnet und genannt hat und für den Täter der Begriff Betrüger entworfen hat, vermag ich dies nicht zu beanstanden. Ich darf und kann dann nur diese und keine anderen Wörter benutzen.

Nachdem aber Bonusstrom den Mut hatte das Gericht und die Richter auszutricksen, dann sollte Bonusstrom denselben Brocken Mut haben, seine Verbrechen offen zuzugeben, es sei denn – Bonusstrom ist Feigling - diese Tür lasse ich Bonusstrom breit offen.

Viele Grüße nach Fahrdorf und Sybille.

Familie Petrov

22.08.2013 | 20:42
von Tzetzo Petrov noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinen Vernünftigen, substantiierten Antwort. Fam. Petrov


06.09.2013 | 20:31
von Tzetzo Petrov noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde noch nicht glöst - die Sache ist vor Amtsgericht PB. Entscheidung frühestens ab 20.09,13


18.09.2013 | 17:46
von Tzetzo Petrov
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

18.09.2013 | 17:53
von Tzetzo Petrov | Regelverstoß melden
Beschwerde noch nicht gelöscht - die Sache ist vom Amtsgericht PB für eine Entscheidung im Oktober verschoben. Entscheidung frühestens ab 15.10.2013. Eine öfentliche Diskussion ist sehr wohl gewünscht und dankend auch jede Meinung angenommen wird. Fam. Petrov

06.10.2013 | 10:47
von Tzetzo Petrov endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!