STRATO AG (Berlin)
Strato trotz Kündigung nach 2 Tagen Zahlungsaufforderung/Inkasso
Ich habe bei Strato am 3.06.13 um 11,45 h angefragt, wie ich in eine Webseite meine mehrsprachigen Dokumente einfügen kann. Um 13,05 h bekam ich die Antwort auf meine Frage.
Um 13,53 kam dann die Bestellung über einen kostenlosen HiDrive 250. Ich kann mich nicht erinnern, ihn bestellt zu haben.
Um 14,57 h kam eine Vertragsübersicht. Um 15,05 h kam ein E-Mail über einen Paketwechsel, ich habe nichts bestellt und benutzt. Um 15,07 update auf Drive Pro 1000, habe ich nicht bestellt.
Am 4.06.13 um 9,10 h habe ich per Rückantwort an Servicestrato.de den gesamten Auftrag storniert. Am 4.06.13 um 10,11 h bestätigte Strato Service die Kündigung zum 3.06.2015, obwohl ich innerhalb zwei Tage gekündigt und wiederrufen habe.
Am 5.06.13 um18,01 kam die Rechnung Driver 1000 über Euro 39,90. Sie haben den Betrag abgebucht und ich habe ihn durch die Bank zurück geholt.
Ich habe insgesamt 8x per E-Mail Servicestrato und infostrato.de und am 9.07.13 auch per Fax gekündigt, nach dem ich beim Suchen im Internet (Strato Probleme) mitbekommen habe, dass es eine Seite Strato Kündigung gibt.
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Strato hat mich wiederholt per E-Mail zur Vergabe meines Passworts und zum Einloggen in den Kundenbereich aufgefordert, ich habe das aber nicht gemacht. Ein Vertrag oder Vertragsänderung kann nur im Kundenbereich erfolgen, da ich mich aber nicht eingeloggt habe, kann er nicht entstehen.
Laut Vertrag gibt es 30 Tage Kündigungszeit und nach AGB 14 Tagen Widerruf. Da ich den gesamten Auftrag am 4.06. um 9,10 h gekündigt habe und dieses am 4.06. um 10,11 h von Strato bestätigt wurde, habe ich fristgerecht gehandelt.
Am 18.07.2013 bekam ich eine Mahnung (+ Mahngebühr Euro 10). Am 27.07.2013 kam ein Schreiben vom Inkasso Justitia (Schimmelpfeng).
Ich bin auf unbestimmte Zeit im Ausland auf See und habe mich bis jetzt nicht mehr geäußert. Hier handelt es sich meiner Ansicht nach um Betrug.
Danke im voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt
Ich würde gerne das Schreiben von meinem Anwalt zu meinem Artikel veröffentlichen.
Gruß
Kurt Kellner