Durch TOTAL Deutschland gelöste Beschwerde. | 1042 Views | 19.08.2013 | 18:23 Uhr
geschrieben von Mustafa Kocabey

TOTAL Deutschland GmbH (Berlin)

Widerrufsrecht?

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

da ich zum zweiten Mal versucht und schon wieder keinen Erfolg hatte, möchte ich Sie kontaktieren.

Ich habe am 07.08.2013 bei der TOTAL Tankstelle in der Heidestr. ein Abschleppseil gekauft. Aber die ADAC-Pannenhilfe kam doch viel früher als angesagt an. Ich habe das Seil nicht benutzt, bzw. nicht mal die Verpackung geöffnet. Deswegen wollte ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen und es zurückgeben.

Am Nachtschalter wollte ein älterer Mitarbeiter nicht glauben, dass das Seil nie gebraucht worden ist. Er sagte "Da ist ein Siegel und man kann daran sehen, ob das Seil schon benutzt wurde." Ich habe ihn gebeten, es zu überprüfen. Denn ich lüge doch nicht und ich hatte nichts zu fürchten. Dann sagte er, ich solle tagsüber kommen.

Heute ging ich tagsüber hin. Wieder ein älterer Mitarbeiter an der Kasse hat mich zurückgewiesen. Er hat sich über mich sogar lustig gemacht und sagte "Was denken Sie denn? Man kann doch die Produkte nicht so einfach kaufen und dann zurückgeben! " Ich habe versucht, ihn an das Widerrufsrecht zu erinnern. Aber er wollte mich nicht hören. Ich solle später kommen, hiess es wieder. Heute ist der 13. Tag und es könnte eine Frist von 14 Tagen geben, denke ich.

Ich möchte Sie fragen, ob diese beiden Mitarbeiter richtig gehandelt haben. Ich bin Taxifahrer und tanke fast jeden zweiten Tag bei TOTAL. So einen Umgang mit den Kunden habe ich noch nie gesehen und auch nicht erwartet.
Es geht ja nicht ums Geld des Abschleppseiles.

Bitte informieren Sie mich über meine Rechte. Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.08.2013 | 18:31
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Ganz einfach: Sie haben kein Widerrufsrecht, gekauft ist gekauft!
Widerrufsrecht gibt's nur beim Onlinehandel.

19.08.2013 | 18:42
von ReclaBoxler-4544092 | Regelverstoß melden
. und bei "Haustürgeschäften".

17.06.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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