Durch computeruniverse gelöste Beschwerde. | 659 Views | 20.08.2013 | 14:11 Uhr
geschrieben von Simone Wedekind

computeruniverse GmbH (Friedberg)

Kosten für Kulanzrücknahme

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 1716197

Am 08.08.13 bestellte ich als gewerblicher Kunde ein Notebook von Lenovo zum Preis von 289,00 Euro. Das Gerät wurde auch sofort am nächsten Tag geliefert. Leider ließ es sich nicht einschalten, es war defekt. Beim Kontakt mit Herrn S. von der Hotline versprach er mir das Zusenden eines Rücksendelabels und die Erstattung des Kaufbetrages, ich zitiere:

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"bitte übersenden Sie uns Seriennummer und Gerätenummer des defekten Notebooks. Diese finden Sie i. d.R. auf der Unterseite des Gerätes, bzw. auf der Verpackung. Nach Zusendung der Daten bekommen Sie von uns ein Rücksendelabel. Nach Prüfung der Ware in unserem Haus, wird der Betrag wieder auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. "

Gleich am 12.08.13 sendete ich das Gerät in der Originalverpackung zurück. Am 16.08.2013 bekam ich nun eine Gutschrift, allerdings nicht den Kaufpreis, sondern von diesem 10% abgezogen, also nur 260,11 Euro (auf der Gutschrift wurden 10% für die sogenannte Kulanzrücknahme abgezogen siehe angehängtes Bild). Ich habe die AGBs dieser Firma mehrfach durchforstet, da wird nirgends auf die möglichen Kosten einer "Kulanzrücknahme" bei gewerblichen Kunden hingewiesen, selbst der Begriff taucht nirgends auf.

Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen, ich habe schon 2 Mails (gestern und heute) an Computeruniverse gesendet, bekomme aber keine Antwort, vielen Dank.

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Kommentare und Trackbacks (5)


20.08.2013 | 14:19
von Fred S. | Regelverstoß melden
Sie haben nach meiner Einschätzung einen Anspruch auf volle Erstattung des Kaufpreises sowie der Kosten der Rücksendung. s. § 437 BGB und § 439 Abs. 2 BGB. Ich finde den Abzug von 10 % mehr als dreist!
Das ist ne Gewährleistungssache und keine Kulanz. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder kaputte Sachen verkaufen könnte und der Käufer bekommt Abzug, sie haben Anspruch auf Kostenerstattung Ihrer Aufwendungen!

20.08.2013 | 15:15
von Simone Wedekind | Regelverstoß melden
Danke für den Kommentar, genauso sehe ich das auch, ohne etwas unterstellen zu wollen, aber das ist eine Möglichkeit, schnelles Geld zu verdienen. Die Gutschrift von 260,11 Euro habe ich bereits in meinem Konto vorgemerkt, aber die Rechnung noch nicht bezahlt. Ich überlege, ob ich die Rechnung überhaupt zahle. Wenn keine Antwort auf meine Mails kommt, werde ich lediglich die Gutschrift erstatten und meinen Anwalt aufsuchen.

20.08.2013 | 15:55
von Der Don | Regelverstoß melden
Wurde seitens des Versenders versucht nachzubessern? Sprich eine Neulieferung oder Reperatur?

Denn ich habe es so im Sinn das der Hersteller/Versender die Möglichkeit hat 3mal nachzubessern ehe man vom Kauf zurücktreten kann.

Wenn die Rücknahme beim ersten Reklamieren erfolgt ist ansich schön aber die 10% sind schon etwas dreist.

20.08.2013 | 21:25
von Simone Wedekind | Regelverstoß melden
Jeder hat nach Fernabsatzrecht die Möglichkeit ein Onlinegeschäft innerhalb 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen, hierfür langt die rechtzeitige Rücksendung der Sache, es geschehen aber noch Zeichen und Wunder. Nachfolgende Zeilen erreichten mich am frühen Absnd per Mail:

"Hallo Frau Wedekind,

leider wurde hier was verwechselt, natürlich bekommen Sie eine volle Gutschrift für das Gerät, da auch wir das Gerät bei Lenovo tauschen können.

Passus in den AGB über eine Kulanzrücknahme finden Sie nicht, da es sich hier um freiwillige Rücknahme des Lieferanten handelt. Kulanzrücknahmen mit Kürzungen sind quasi Rückkaufangebote an den Kunden, zu einer Rücknahme ist ein Lieferant gegenüber einem Geschäftskunden nicht verpflichtet. "

Was immer die letzten Ausführumgem bedeuten, die Rechnung wurde nun von mir komplett bezahlt, die Gutschrift komplett erstellt und somt habe ich mit dem Thema "Computeruniverse" für immer abgeschlossen, danke für Eure Tipps.

20.08.2013 | 21:36
von Simone Wedekind gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mitteilung von Computeruniverse heute um 16.43 Uhr per Mail:

"leider wurde hier was verwechselt, natürlich bekommen Sie eine volle Gutschrift für das Gerät, da auch wir das Gerät bei Lenovo tauschen können.

Passus in den AGB über eine Kulanzrücknahme finden Sie nicht, da es sich hier um freiwillige Rücknahme des Lieferanten handelt. Kulanzrücknahmen mit Kürzungen sind quasi Rückkaufangebote an den Kunden, zu einer Rücknahme ist ein Lieferant gegenüber einem Geschäftskunden nicht verpflichtet. "

restliche Gutschrift war bereits veranlasst!




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