Durch Amazon.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1346 Views | 20.09.2013 | 15:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1359333

Amazon.de (z. B. Hamburg)

Willkürliche Abbuchung ohne Warenlieferung + Kontosperre

Bestell-/Kundennummer: Bestellnr.028-0807922-6880341; Bestellnr.028-5467405-8000302

Hallo Leute,

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1 Bild

(1) am17.09.2013 versucht "Amazon-Willkürlich" den Betrag 9,99 Euro für die o. g. erste Bestellung abzubuchen, obwohl ich die Ware nicht erhalten habe.

(2) am 18.09.2013 bucht "Amazon-Willkürlich" einen Betrag iHv. 3,99 Euro für was - keine Ahnung.

(3) am 18.09.2013 bucht "Amazon-Willkürlich" einen weiteren Betrag von 13,99 Euro für die o. g. zweite Bestellung, obwohl die Ware noch nicht mal versandt wurde.

(4) am 19.09.2013 bekomme ich eine Mahnung per E-Mail zum Sachverhalt (1), so dass ich bis zum 25.09.2013 den Betrag von 9,99 Euro + 6,00 Euro Bearbeitungsgebühr zu zahlen hätte.

(5) ebenfalls am 19.09.2013 schreibe ich über diese Sachverhalte eine Beschwerde-Mail und dass meine Bestellungen ohne VORAUSZAHLUNG sind.

(6) am nächsten frühen morgen des 20.09.2013 bekomme ich eine neue E-Mail von "Amazon-Willkürlich". ratet mal welche Überraschung die für mich hatten. "herzlichen Glückwunsch". mein Kundenkonto ist voruebergehende deaktiviert! . bis ich meine angeblichen Zahlungsrückstände beglichen habe!

(7) und "Amazon-Willkürlich" geht keinesfallsauf meine Beschwerden ein, geschweige auf Lieferungsrückstände.

suma summarum:

"Amazon-Willkürlich" hat nun 13,99 Euro + 3,99 Euro = 17,98 Euro abgebucht und mir für die Zahlung des Betrags von 9,99 Euro + 6,00 Euro = 15,99 Euro eine Frist bis zum 25.09.2013 gesetzt. für welche Gegenleistung? für 0,00-Lieferungen!

Viele Grüsse

PS:

Hatte ich doch irgendwo gelesen, dass Google nur den US-amerikanischen Gesetzen unterliegt? Oder war das Amazon?

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Meine Forderung an Amazon.de: Waren rechtzeitig liefern, erst danach abbuchen; Kostenerstattung!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


20.09.2013 | 17:36
von ReclaBoxler-1359333 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier die Antwort von Amazon:

Guten Tag,

es tut mir sehr leid zu hören, dass Ihr Konto belastet wurde, obwohl Sie die Bestellung noch nicht erhalten haben.

Wann buchen wir den Rechnungsbetrag für Ihre Amazon. de-Bestellung ab?

Die Belastung wird ausgelöst, während die Lieferung den Versandprozess durchläuft. In der Regel erfolgen Erhalt der Bestellung und Abbuchung
des Rechnungsbetrages damit in etwa zeitgleich: Innerhalb Deutschlands rechnen wir für die Zustellung mit 1-3 Tagen - so viel Zeit benötigt meist auch die Durchführung eines Abbuchungsauftrages. (Eine Übersicht über Auslieferungszeiten in andere Länder finden Sie auf unseren Hilfe-Seiten.)

Bei Verzögerungen bei der Versendung kann es leider vorkommen, dass das Geld vom Bankkonto abgebucht wurde, der Artikel aber noch nicht
bei Ihnen angekommen ist.

Wir sorgen aber in jedem Fall dafür, dass Sie die Bestellung erhalten, oder suchen nach einer Ersatzlösung.

Bitte entschuldigen Sie nochmals die Unannehmlichkeiten.

Weiterhin: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die uns von Ihrer Bank berechneten Rücklastspesen an Sie weitergeben. Dieses Vorgehen stimmt
auch mit der gängigen Rechtssprechung überein.

Zwar hat der Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 21.10.1997 - XI ZR 5/97 = WM 1997, 2298 und XI ZR 296/96 = WM 1997, 2300 klargestellt,
dass die Berechnung von Entgelten im Zusammenhang mit Rücklastschriften unzulässig ist. Als Begründung wird angegeben, dass die Bank bei der Prüfung, ob das Konto eine ausreichende Deckung zur Einlösung eines Schecks oder einer Lastschrift aufweist, allein im eigenen Sicherheitsinteresse tätig werde. Folglich könne hierfür auch keine Vergütung vom Kunden verlangt werden.

Jedoch kann die Bank für die Bearbeitung der Lastschrift eine bankübliche Pauschale vom Auftraggeber der Lastschrift (in diesem Fall also von uns) verlangen. Diese kann der Auftraggeber wiederum seinem Kunden in Rechnung stellen. Diese Bearbeitungspauschale ist in den Urteilen des BGH nicht erwähnt und ist daher zulässig.

Abschließend entschuldige ich mich für den Aufwand und die Unannehmlichkeiten!

Selbstverständlich stehen wir bei weiteren Fragen, Wünschen und Anregungen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung. Vielen Dank für Ihren Einkauf bei Amazon.de.


27.09.2013 | 18:01
von ReclaBoxler-1359333 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.10.2013 | 18:21
von ReclaBoxler-1359333 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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