Von INNOVA Handelshaus beantwortete Beschwerde. | 336 Views | 28.10.2013 | 21:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3547643

INNOVA Handelshaus GmbH (Berlin)

AEG Geschirrspüler spült schlecht

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 203828657

Das Drama, das in den nächsten Tagen seinen ersten Jahrestag feiert:

SCHLAGWORTE

Folgend der zeitliche Ablauf unserer Kommunikation mit Innova und dem technischen Kundendienst:

20.12.2012 - Lieferung des Gerätes (Kaufvertrag 203828657), nicht zufriedenstellende Leistung

22.03.2013 - Besuch Kundendienst Elektrolux AEG, Einspielung Update zur Steuerung

08.04.2013 - Reaktion auf meine Beschwerde durch Fragenkatalog des Kundendienstes

10.04.2013 - Beantwortung aller Fragen an Kundendienst

17.04.2013 - Aufforderung an Innova, für die Mängelabstellung zu sorgen oder zu wandeln

19.04.2013 - Persönliche Reklamation in der Filiale Rathauspassagen Berlin; Auskunft, dass Auswertung des Herstellers abgewartet werden muss

23.04.2013 - Hinweise des Kundendienstes zu meiner Arbeitsweise, die sich anscheinend an das Gerät anpassen muss

09.05.2013 - Information an Innova, dass Funktion trotzdem eingeschränkt ist

13.05.2013 - Auskunft des Kundendienstes, dass er keine Zuständigkeit für Gewährleistung hat

28.05.2013 - Besuch Kundendienst Elektrolux AEG, Reinigung der Sprüharme (Protokoll liegt mir nicht vor); Spülergebnisse nach wie vor nicht zufriedenstellend

24.08.2013 - Nachfrage und Information an Innova, dass Reinigung und Funktion schlecht; keine Reaktion

19.09.2013 - Erinnerung Innova (alle Verkäufer und Vorstände)

25.09.2013 - Reaktion Innova: sie können nichts machen, sie hätten keine Techniker und müssten sich auf Kundendienst verlassen

25.09.2013 - Meine Antwort an Innova: Austausch, Rückgabe oder vollständige Begleitung eines Spülganges durch Kundendienst

04.10.2013 - Antwort Innova (Anlage): Techniker hätten immer keine Mängel festgestellt, solange keine Pflicht von Innova

Nun kann man ja getrost davon ausgehen, dass die werksseitigen Techniker regelmäßig keine Mängel feststellen. Wie soll das auch gehen, wenn die Spülleistung über ein Update der Software und den 10-Minuten-Schnelltest bewertet wird - statt unter echter Last mit dreckigem Geschirr? Fraglich ist eben auch, wo die schlechte Spülleistung beginnt, ein Mangel zu sein. Ich wollte mir und Innova bislang einen Rechtsstreit ersparen, auch angesichts der an sich nicht hohen Summe (für Innova). Für mich ist diese Summe hoch – insbesondere dann, wenn man für einen solchen Kaufpreis um die 1000 € auch etwas Gutes erwartet.

Als letztes Entgegenkommen biete ich Innova an, mir ihren Techniker KOSTENFREI zu senden, der mir den kompletten Spülgang von der Bestückung über die Auswahl des Spülmittels und des Spülprogramms bis zur Entnahme des perfekt gereinigten Geschirrs vorführt. Aber am einfachsten wäre es, ich könnte das Gerät zurückgeben.

Ich warte jetzt auf den letzten Test. Vorbeugend kann ich nur vor solchen verantwortungslosen Handelshäusern warnen.

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Meine Forderung an INNOVA Handelshaus GmbH: Rücktritt vom Kaufvertrag oder dem Austausch des Gerätes


Firma hat geantwortet nach 15 Tage nach 15 Tage
18.11.2013 | 11:04
Firmen-Antwort von: INNOVA Handelshaus GmbH
Abteilung: Rechtsabteilung

Sehr geehrter Kunde,

wir haben Ihren Vorgang bereits mehrere Male geprüft. Der technische Kundendienst hatte Sie bereits zwei Mal aufgesucht und konnte bei der Überprüfung des Gerätes beide Male keinen Mangel feststellen, der die Garantie des Herstellers oder die gesetzliche Gewährleistung des Händlers ausgelöst hätte. Voraussetzung für die Rücknahme eines Gerätes, oder den entsprechenden Austausch, ist jedoch das Vorliegen eines Mangels. Dieser konnte bisher nicht festgestellt werden.

Die Kosten der Überprüfung durch den Techniker sind in dem Falle, dass kein Mangel an dem Gerät festgestellt werden kann, von dem Kunden zu tragen. Darüber wurden Sie vorab auch entsprechend informiert. Obwohl bei beiden Überprüfungsterminen durch den Techniker kein Mangel festgestellt wurde, und hierfür die Kosten der Überprüfung von Ihnen zu tragen gewesen wären, sind wir Ihnen entgegen gekommen und haben aus Kulanz von einer Kostenübernahme abgesehen.

Ungeachtet dessen haben wir Ihre Beschwerde natürlich ernst genommen und auch wegen des gewünschten dritten Überprüfungstermins einen Kontakt zwecks Terminvereinbarung mit dem technischen Kundenservice hergestellt. Bei der entsprechenden Beauftragung durch Sie wird der Techniker Sie gern aufsuchen und das Gerät einer erneuten Überprüfung unterziehen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wenn auch bei diesem Überprüfungstermin- bei dem der Techniker den gesamten Spülgang mit Ihnen zusammen überprüfen wird- erneut kein Mangel festgestellt werden kann, bzw. sich herausstellt, dass das ungenügende Spülergebnis auf eine falsche Handhabung Ihrerseits zurückzuführen ist, wir für den dritten Einsatz die Kosten nicht wieder übernehmen können.

Sollte sich jedoch tatsächlich ein Mangel herausstellen, werden wir selbstverständlich unserer Pflicht aus Ihrem Nacherfüllungsverlangen nachkommen.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen.

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