Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Transportschaden Ablehnung der Haftung
Bestell-/Kundennummer: 007612711055427
Im September bekam ich meinen JURA Kaffeeautomat von Filderstadt geschcikt. Leider kam er zerbrochen an und ich bin auch sofort in ein Kundendienstzentrum, welche mir dann leider bestätigen mussten, daß sie total defelt ist. Die entsprechenden Fotos über die Verpackung (mit Luftpolster sogar!) habe ich beigefügt an die Beschwerde an Hermes. Ebenso die Bestätigung des Kundendienstes. Daraufhin wurde ich über 4 Wochen von Hermes vertröstet, daß im Moment viel zu tun sei und ich geduld haben soll. Nach wiederum mehrmaliger Anmahnung und bitte um Rückruf mitte Oktober bekam ich nun eine automatisierte Email mit der Ablehnung. - Keine Begründung, kein Bezug auf Fotos bzw. Bestätigung des Kundendienstes! -
Ich erwarte eine umgehende Überprüfung und Begleichung des Schadens, da es offensichtlich ein Transportschaden ist. Ich habe Hermes mitgeteilt, daß ich ggf. auch rechtlichen Beistand mir holen werde.
29.10.2013 | 12:35
Abteilung: Kundenservice
Hallo Frau Hettich,
wir werden Ihren Vorgang erneut prüfen und uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Beste Grüße
Ihr Hermes-Kundenservice
Der Verkäufer ist Ihr Vertragspartner
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§ 447 BGB gilt nicht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) eine bewegliche Sache von einem Unternehmer (§ 14 BGB) kauft.
Das heißt, es bleibt bei dem in § 446 BGB festgelegten Grundsatz, dass die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer übergeht. Der Käufer muss also nicht zahlen, wenn er die Ware nicht erhält, obwohl der Verkäufer sie an ihn geschickt hat. Dies kann auch nicht zu Lasten des Käufers in AGB oder Individualvereinbarungen anders wirksam geregelt werden. Da unser Rechtsanwalt aber nicht als Verbraucher gekauft hatte, sondern für seine Kanzlei und damit als Unternehmer, kommt er nicht in den Genuss dieser Verbraucherprivilegierung.
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gesamten Artikel unter
www.it-recht-kanzlei.de/leistungsort-schickschuld-bringschuld-hohlschuld-versendungskauf.html
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Beschwerde ist gelöst