Durch Deutsche Shell gelöste Beschwerde. | 962 Views | 17.11.2013 | 19:19 Uhr
geschrieben von Patrick Oliver

Deutsche Shell Holding GmbH (Hamburg)

Shell verweigert die Annahme von gekauften Tankgutscheinen

Vor ca. 2 Jahren wurde uns an der oben genannten Tankstelle ein 30,- € Gutschein zum Geburtstag geschenkt. Dieser ist aber weder mit einem Datum versehen, noch mit einem Verfall- oder Ablaufdatum.

SCHLAGWORTE

Der damalige Pächter hat mittlerweile die Station gewechselt und die oben genannte Tankstelle wird von einem anderen Pächter geführt. Wir haben mittleweile ca. 5-6 verschiedene Tankstellen angefahren doch an keiner wird der Gutschein akzeptiert. Wir haben mittlerweile mehr Sprit verfahren als wir durch den Gutschein erhalten hätten.

Shell selber reagiert nicht auf unsere Email mit der Bitte, dass uns ein anderer Gutschein, der von uns überall einzulösen wäre, geschickt wird. Toller Kundenservice.

Wir sind nicht nur ein wenig verärgert, sondern zurecht stinksauer. Wie kann es sein, dass ein so mächtiger Konzern sich dermaßen arrogant verhält?

Wir fordern nun einfach unser Recht nach einem gültigen Gutschein oder Rückerstattung von unserem Geld.

Ansonsten kann man nur andere davor warnen, Gutscheine der gelben Muschel zu erwerben. Man wird ja doch nur veräppelt!

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Meine Forderung an Deutsche Shell Holding GmbH: Wir fordern nun einfach unsere Recht nach einem gültigen Gutschein oder Rückerstattung von unserem Geld.


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Kommentare und Trackbacks (8)


25.11.2013 | 23:03
von Patrick Oliver noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion von Shell. Außer am Geld sind die an nichts interessiert


01.12.2013 | 16:35
von Maik Beer | Regelverstoß melden
Hm. also gutscheine ohne Datum sind 3 jahre gültig

01.12.2013 | 21:26
von Patrick Oliver | Regelverstoß melden
Mag ja im Prinzip sein, das die Gutscheine ohne Datum 3 Jahre Gültig sind, aber ohne Datum lässt sich das ja ohnehin nicht beweisen. Abgesehen davon weigert sich ja nach wie vor jede Tankstelle den Gutschein an zu erkennen.

02.12.2013 | 01:08
von Gerhard | Regelverstoß melden
Das mit den drei Jahren gilt nur für gekaufte Gutscheine.

Aber, wenn ich es richtig lese, wurde dieser Gutschein aber vom alten Pächter zum Geburtstag, quasi als Werbegeschenk, verschenkt. Also nicht gekauft. Und solche Gutscheine kann man ohne weiteres Zeitlich beschränken. Wenn man will sogar auf einen einzigen Tag. Und dies muß nicht unbedingt auf dem Gutschein selbst stehen. Beipackzettel oder ein Werbeflyer dürften dafür sicher als Information über die Beschränkung ausreichen.

Und hier gilt dann, Gutschein verfallen, dann gibt es nichts mehr.

04.12.2013 | 20:56
von Patrick Oliver | Regelverstoß melden
Ok das hab ich echt etwas ungeschickt formuliert, also der Gutschein wurde uns zum Geburtstag Geschenkt und davor vom Freunden an der Tankstelle gekauft. Also Shell hat davor die 30,- Kassiert, weigert sich aber den Gutschein anzunehmen.

10.12.2013 | 22:16
von Patrick Oliver noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie gewohnt, keine Reaktion. Das ist eine riesige Sauerei von Shell


16.12.2013 | 22:24
von Patrick Oliver | Regelverstoß melden
Heute kam eine 1. Reaktion von Shell und es wird sich bemüht die Beschwerde zu lösen. Genaueres werde ich hier dann Posten

15.01.2014 | 21:46
von Patrick Oliver gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langer Wartezeit hat Shell reagiert. Es kam ein 30,- € Gutschein heute per Post aus Polen.
Immerhin haben wir unser Recht bekommen!


15.01.2014 | 21:46
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