Durch MVV Energie gelöste Beschwerde. | 821 Views | 26.11.2013 | 16:28 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5590653

MVV Energie AG (Mannheim)

Utopische Schlussrechnung an falsche Adresse versandt

Bestell-/Kundennummer: 20117134437

SCHLAGWORTE

Am 04.03.13 wurde in unserem Eigenheim ein Zähler der MVV montiert. Da wir sofort zu eprimo gewechselt haben wurde im unbewohnten Haus bis zum 03.04.13 Gas von der MVV bezogen. Noch im März wurde der Umzug ins Eigenheim zum 01.04.13 der MVV mitgeteilt und um Adressänderung für die Schlussrechnung gebeten. Am 19.09.13 kam dann eine Mahnung vom Anwalt, ohne vorherige Rechnungen oder Mahnungen, über 517€. Da wir nicht nachvollziehen konnten um was es sich bei der Forderung handelt haben wir mehrfach nachgefragt und erst beim dritten Anruf von den Mitarbeitern die Auskunft erhalten, dass wir im unbewohnten, kaum beheizten Haus in 4 Wochen 6500kwH verbraucht hätten! Sofort habe ich Widerspruch eingelegt, da ja keine Rechnung vorlag und der Verbrauch in einem Einfamilienhaus unmöglich korrekt sein kann. Die Rechnungen wurden an die alte Adresse verschickt, mit der Begründung dass ja manche Menschen ihr Büro noch an der alten Adresse hätten? Muß man sowas als ernst ansehen? Bis heute kam niemals eine schriftliche Antwort auf meinen Widerspruch. Bei Telefonaten mit Mitarbeitern im Callcenter immer wieder widersprüchliche Aussagen. Allerdings wurde mir immer wieder bestätigt dass versäumt wurde die Adresse abzuändern. Am 30.10.13 dann der Mahnbescheid. Eine Mitarbeiterin der MVV in Mannheim setzte sich daraufhin mit mir in Verbindung und versprach mit sofortiger Wirkung den Anwalt zurückzuziehen, da die Rechnung ja auf Grund eines Versäumnisses Seitens der MVV an die falsche Anschrift versendet wurde. Außerdem sollte der Zählerstand bei Einbau nochmal überprüft werden, da das Einbauprotokoll nicht von mir unterschrieben wurde und die Unterschrift darauf niemanden der anwesenden Person zugeordnet werden kann. Der Verbrauch von 6500kwH kann definitiv nicht korrekt sein, da der Verbrauch im bewohnten Haus seit nunmehr 8 Monaten bei 2800kwH liegt. Außerdem wurde von uns und dem Heizungsmonteur ein völlig anderer Zählerstand bei Einbau abgelesen. Wir haben uns alle Zählerstände, wie üblich, bei Einbau notiert.

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Leider kann man sich auf die Aussagen der MVV Mitarbeiter schlichtweg nicht verlassen, denn inzwischen ist der Vollstreckungsbescheid, bei uns angekommen.

Ich vermute hinter dieser Arbeitsweise reine Taktik der MVV und werde mich in dieser Angelegenheit, sollte es zu keiner schnellen Klärung kommen, an die öffentliche Presse wenden. Es ist unmöglich Kunden für einen Fehler, der auch noch zugegeben wird, bezahlen zu lassen.

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Meine Forderung an MVV Energie AG: Rücknahme der Mahngebühren/Überprüfung des Zählerstandes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.11.2013 | 10:18
Firmen-Antwort von: MVV Energie AG
Abteilung: Kommunikation

Lieber Reclaboxler,
wir bedauern sehr, dass es bei der Abrechnung zu den von Ihnen geschilderten Problemen und zur Verägerung gekommen ist. Wir werden die Angelegenheit sofrt prüfen und uns mit Ihnen direkt in Verbindung setzen, um es schnell zu klären.
Gleichzeitig bitten wir Sie um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen - Roland Kress, MVV Energie

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.11.2013 | 10:40
von ReclaBoxler-5590653 | Regelverstoß melden
Es hat sich tatächlich umgehend jemand von der MVV gemeldet und man ist bemüht das Problem zeitnah zu prüfen und zu lösen. Schade nur dass dies nicht auch anders geht. Hier sollte die MVV dringend Nacharbeit leisten.

30.11.2013 | 17:13
von ReclaBoxler-5590653 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.12.2013 | 19:03
von ReclaBoxler-5590653 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.12.2013 | 18:42
von ReclaBoxler-5590653 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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