542 Views | 27.11.2013 | 11:50 Uhr
geschrieben von Kornelia Bensch

Rossmann Fotowelt (Mülheim an der RuhrISaarn)

Ware falsch ausgezeichnet und an de Kasse wurde das Doppelte verl

Bestell-/Kundennummer: Bon Nr. 8573 Datum 27.11.2013

habe am 27.11.2013 im Drogeriemarkt Rossmann, Mülheim an der Ruhr/Saarn vier Boxer (Unterhosen) "nurder" für meinen Sohn gekauft. Ausgezeichnet war: 2 Stück für 7,99 € bzw. 1 Stück Boxer für 4,- €. Diese Preisauszeichnung stand an dem Hacken, an dem diese Boxer hingen.

An der Kasse wurde mir aber dann Pro Stück Boxer (Unterhose) 7,99 € abgerechnet. Also wede der eine noch der andere angegebene Preis. Natürlich fühle ich mich hier als Kunde grob getäuscht. Die Kassiererin lies eine andrer Mitarbeiterin zur Leitung gehen zur Abklärung. Daraufhin wurde mir von der Mitarbeiterin und Kassiererin gesagt. Das ich je Boxer 7,99 € zu zahlen habe. Eine Mitarbeiterin hätte sich in der Auszeichnung vertan. Diese Preisauszeichnung hätte entfernt wereden müssen.

Finde ich mehr als unvereschämt. Habe erwartet, dass mir der angegebene Preis zusteht. Das danache evtl. eine Preisänderung stattfindet ok, aber nicht an dieser Stelle zu meinen Ungunsten.

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Meine Forderung an Rossmann Fotowelt: Ware zum ausgezeichneten Preis von je 4,- € bzw. 7,99 € für zwei Artikel


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Kommentare und Trackbacks (2)


27.11.2013 | 12:04
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
Ist hier ja schon viel diskutiert worden: Es zählt immer der Preis an der Kasse! Ein Preisschild ist kein rechtsverbindliches Angebot!

"Das danache evtl. eine Preisänderung stattfindet ok, aber nicht an dieser Stelle zu meinen Ungunsten. "
Wenn es zu Ungunsten von Rossmann wäre, würden Sie dann Geld drauflegen? ;-)

09.01.2014 | 12:58
von Kornelia Bensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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