klarmobil GmbH (Rendsburg)
Mahnung: Rückerstattung Kontopflegegebühr
Bestell-/Kundennummer: 1050062456
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kündigungsbestätigung zum genannten Mobilfunkvertrag ist inzwischen eingegangen. Entgegen Ihrer auf ReclaBox am 02.12.2013 veröffentlichten Behauptung hat aber in unten genannter Angelegenheit Ihr Kundenservice immer noch keine Bearbeitung bzw. Kontaktaufnahme vorgenommen. Ebenso vermeiden Sie, wie auch in einem vergleichbaren Fall auf ReclaBox, eine öffentliche Beantwortung, um nicht öffentlich zugeben zu müssen, dass Ihr Vorgehen rechtswidrig ist. Stattdessen verweisen Sie, wie auch in einem vergleichbaren Fall auf ReclaBox, auf Ihren untätigen sogenannten Kundenservice. Sie erhalten daher die Mahnung hinsichtlich unten genannter Angelegenheit:
Hiermit widerspreche ich der AGB-Änderung bzw. der Anwendung einer geänderten Preisliste hinsichtlich Ihrer Erhebung einer Kontopflegegebühr des zwischen Ihnen und mir bestehenden Mobilfunkvertrags postpaid mit der Bezeichnung Startpaket 9 Cent-Tarif.
Über diese Änderung haben Sie mich zu keinem Zeitpunkt ordnungsgemäß informiert, stattdessen habe ich von der Erhebung dieser Gebühr erst durch Ihre Rechnung erfahren. Kontopflegegebühren als Grundgebühr für Geringnutzer gelten laut aktueller Preisliste für den aktuellen Postpaid-Tarif mit der Bezeichnung Handy-Spar-Tarif, jedoch nicht für meinen alten Postpaid-Tarif mit der Bezeichnung 9 Cent-Tarif aus dem Jahr 2009.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Für die Rücküberweisung der widerrechtlich von meinem Konto abgebuchten Kontopflegegebühren in Höhe von 2,00 Euro setze ich Ihnen eine letzte Frist bis zum 04.12.2013. Danach werde ich die betreffende Lastschrift zurückfordern. Die Rücklastschriftgebühren unrechtmäßiger Abbuchungen sind grundsätzlich vom Verursacher zu übernehmen.
Ebenso werde ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen und gegebenenfalls über meine Rechtsschutzversicherung weitere zivil- und über die Staatsanwaltschaft auch strafrechtliche Schritte wegen Betrugs nach § 263 StGB prüfen lassen bzw. gegen Sie einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kunde
04.12.2013 | 12:12
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Wolf,
mit Bedauern haben wir Ihre Eingabe hier bei ReclaBox zur Kenntnis genommen. Aufgrund Ihrer Angaben konnten wir das zur Klärung in den Kundenservice geben. Wir haben die Rückinfo bekommen, dass Ihnen eine Nachricht geschickt wurde.
Vielleicht mögen Sie einmal schauen.
Mit freundlichen Grüssen
L. Frehe
Ihr klarmobil.de Team