Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 4982 Views | 20.12.2013 | 13:45 Uhr
geschrieben von Thorsten Lüding

Immergrün Energie (Köln)

Immergrün verweigert Bonus zu Unrecht

Nachdem ich den Stromlieferungsvertrag mit Immergrün nach 1 Jahr zum 31.12.2013 gekündigt habe und diese Kündigung von Immergrün auch bestätigt wurde, hat Immergrün am 20.11.2013 eine fristlose Kündigung zum 3.12.2013 "nachgeschoben", damit ich den zugesagten 25%-Bonus nicht bekomme. Begründet wurde dies mit einem angeblichen "Zahlungsverzug", obwohl ich Immergrün eine wirksame Einzugsermächtigung erteilt habe, das Konto gedeckt und Immergrün bis einschl. Oktober auch immer die Abschlagszahlungen eingezogen hatte. Im Nov. hat Immergrün diesen Einzug einfach unterlassen, um mich so angeblich in Verzug zu setzen. Ein ebenso untaugliches wie unverschämtes Unterfangen.

SCHLAGWORTE

Die von mir erteilte Einzugsermächtigung war wirksam und Immergrün hätte von ihr Gebrauch machen müssen. Das ist auch in der Rechtsprechung längst geklärt; z. B. OLG Stuttgart, BeckRS 2008,14159; BGH NJW 1984,871. Außerdem beginnt der SEPA-Umstieg erst am 01.02.2014 und wäre für mein Vertragsverhältnis -da zum 31.12.2013 gekündigt- ohnehin nicht von Belang. Dass Immergrün sich auch nicht auf ihre eigenen AGB stützen kann, und zwar unabhängig von der Frage, ob die überhaupt wirksam sind, ergibt sich schon daraus, dass die für SEPA maßgebliche Ziffer 11 Abs. 3 AGB erst ab 01.12.2013 gilt.

Ich habe sofort Klage vor dem Amtsgericht meines Wohnortes erhoben und werde die Verbraucherzentrale nach Abschluss der Angelegenheit informieren, damit auch andere Verbraucher sich von dieser dubiosen Firma nicht verschaukeln lassen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: 25 % Neukundenbonus


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Kommentare und Trackbacks (11)


20.12.2013 | 15:30
von Thorsten Lüding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.12.2013 | 16:51
von Thorsten Lüding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.01.2014 | 22:57
von P. Philipp | Regelverstoß melden
Hallo!
Wir haben fast das gleiche Problem:

Vertrag seit 01.01.2013 mit 25% Bonus nach einem Jahr Laufzeit. Vertrag wurde von uns nicht gekündigt.
Abschlag November 2013 wurde nicht abgebucht, obwohl die Einzugsermächtigung unverändert vorliegt.
21.11.13 per Post von Immergrün eine Mahnung über die ausstehende Abschlagszahlung erhalten. Da wir Immergrün telefonisch nicht erreichen konnten, haben wir am 03.12.13 eine Mail an Immergrün geschickt und um Abbuchung der Abschlagzahlung ohne Mahnkosten gebeten.
23.12.13 haben wir die Antwort per Mail von Immergrün erhalten, dass die Abbuchung erst wieder erfolgen kann, wenn das Kundenkonto ausgelichen ist. Also haben wir am 27.12.13 die Abschlagszahlungen für November und Dezember 2013 (ohne Mahnkosten) direkt an Immergrün überwiesen.
Ebenfalls am 23.12.13 haben wir per Post eine Inkassoforderung von der DTMI erhalten, die Abschlagszahlungen November, Dezember und noch einige weitere Kosten bis spätestens 03.01.2013 an die DTMI zu zahlen.
Am 30.12.13 haben wir dann per Mail von Immergrün die Vertragskündigung zum 30.12.13 wegen Zahlungsverzug erhalten.

Wir haben am 03.01.14 ein 'nettes' Einschreiben an Immergrün geschickt, in dem wir dem Kündigungstermin 30.12.13 widersprechen, da der Abschlag bis 31.12.13 gezahlt ist. Gleichzeig haben wir den Zählerstand vom 31.12.2013 mitgeteilt und eine Abschlussrechnung mit Datum 31.12.13 gefordert.

Wir sind gespannt, ob und welche Antwort wir bekommen.

09.01.2014 | 17:28
von Thorsten Lüding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.01.2014 | 15:10
von Andreas Lenz | Regelverstoß melden
Hallo,

mir ist genau das Gleiche passiert, wie Herrn Lüding. Ich habe fristgerecht meinen einjährigen Vertrag zum 01.01.2014 gekündigt. Mitte November habe ich eine außerordentliche Kündigung via E-Mail von Immergrün erhalten, weil ich im Zahlungsverzug wäre. Das hatte mich gewundert, denn ich hatte von Anfang an eine Einzugsermächtigung Immergrün erteilt. Daraufhin habe ich Immergrün kontaktiert und sofort den offenen Betrag überwiesen. Immergrün argumentierte, dass ich ihnen mein Sepa-Mandat nicht mitgeteilt hätte und eine spätere Überweisung würde nichts an der Tatsache ändern. Aus meiner Sicht war das nicht erforderlich, denn das Sepa-Verfahren tritt erst am 01.02.2014 in Kraft. Nun habe ich meine Abschlussrechnung ohne den Bonus erhalten.

Meine Frage an alle wäre nun, ob irgendjemand bereits Erfolge erzielen konnte und an die Bonuszahlung gekommen ist. Außerdem würde mich interessieren, ob irgendjemand sich rechtlichen Beistand geholt hat und was die Anwälte in diesem Fall sagen. Wie weit ist denn Ihre Klage (Herr Lüding) vorangeschritten? Was wäre Ihre persönliche Empfehlung an mich? Ich bin Student und daher auf jeden Cent angewiesen. Grade mich trifft dies Nichtauszahlung sehr stark.

Über Ihre Unterstützung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Andreas Lenz

21.01.2014 | 15:10
von Andreas Lenz | Regelverstoß melden
Hallo,

ich habe letzte Woche die Schlichtungsstelle über den ganzen Sachverhalt schriftlich in Kenntnis gesetzt. Nun warte ich auf eine Antwort.

Kann mir jemand einen Rat geben, ob ich erst auf die Antwort von der Schlichtungsstelle warten soll oder ob ich noch weitere Maßnahmen einleiten kann. Ich würde gerne diesen Fall so schnell wie möglich hinter mich bringen.

Hat denn jemand bisher doch das Glück gehabt und die Bonuszahlung im Nachhinein bekommen? Wie ist denn die Prognose der Anwälte?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Andreas Lenz

24.01.2014 | 11:34
von Thorsten Lüding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.02.2014 | 14:35
von Thorsten Lüding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe jetzt Klage gegen immergrün erhoben. Die Firma beruft sich jetzt darauf, mein Vertragpartner sei nicht sie, also die Firma immergrün, sondern die Fa. almado, die sich jetzt 123AG nennt. Über den Ausgang des Rechtsstreits werde ich hier berichten.


14.02.2014 | 15:16
von Andreas Lenz | Regelverstoß melden
Ich bin Dank der Hilfe dieser Seite einen Schritt weitergekommen. Nachdem ich die Schlichtungsstelle um Hilfe gebeten habe, hat Immergrün gestern (13.02.14) geantwortet. Was bei denen ja ein Wunder ist. In der Antwort teilte mir Immergrün mit, dass sie die Kündigung zwar nicht widerrufen können, würden aber trotzdem aus Kulanz mit dir Bonuszahlung auszahlen. Ebenfalls würden sie die Gebühr des Nichterfüllungsschadens von fast 20 Euro wieder zurücknehmen. Die Schlichtungsstelle hat diese Antwort in Kopie bekommen. Jetzt muss ich abwarten und auf eine neue Abschlussrechnung hoffen. Sollte ich weiter kommen, werde ich berichten.

25.06.2014 | 23:51
von Achim L. | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

13.08.2014 | 15:27
von Thorsten Lüding gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.




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