Freenet AG (rendsburg)
Freeenet/klarmobil Kontopflegegebühr und Rücklastschriftgebühr
Bestell-/Kundennummer: 1052343306
Ich habe als Freenet-Kunde am 26.11.2013 Widerspruch gegen eine Kontopflegegebühr erhoben, die durch die AGB nicht gedeckt ist. Bestätigung meines Widerspruches durch Klarmobil erfolgte per E-Mail am gleichen Tage.
Per Lastschrift buchte Klarmobil den Gesamtbetrag trotzdem ab.
Im Widerspruch hatte ich u. a. angekündigt, dass ich, falls der Gesamtbetrag abgebucht würde, ich eine Überweisung der Freenet/Klarmobil zustehenden Kosten (ohne Kontopflegegebühr) vornehmen würde und DANACH eine Rücklastschrift vornehmen würde. Meine Überweisung erfolgte am 11.12.2013, die Rücklastschrift veranlasste ich am 12.12.2013, also Zeit genug für Klarmobil zu antworten.
Bis zum heutigen Tage gibt es keine Antwort auf meinen Widerspruch vom 26.11.2013.
Die neue Rechnung vom 23.12.2013 enthielt jetzt eine Rücklastschriftgebühr von 8,90 €, sowie die 1,00 € Kontopflegegebühr, die ich bei meiner Überweisung in Abzug gebracht hatte. Meine eigene Überweisung wurde nicht gebucht, da aber keine weiteren Minusbeträge vermerkt sind, ist mein Konto ausgeglichen, so dass Klarmobil die Überweisung erhalten haben muss.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
In einem weiteren Widerspruch vom 24.12.2013 habe ich jetzt von Klarmobil die Rückerstattung von 8,90 € geltend gemacht, da mir kein Verschulden nachzuweisen ist und ich in den Preislisten von freenet und den AGB auch keinen Hinweis auf eine Rücklastschriftgebühr gefunden habe. Auch hatte ich meine Vorgehensweise VORHER angekündigt und bis heute gibt es ja auch auf meinen ersten Widerspruch keine Antwort. Klarmobil teilt mir im Zusammenhang mit einer anderen Handynummer mit, dass die Kontopflegegebühr mit der nächsten Rechnung erstattet wird, da diese irrtümlich erhoben wurde. In einem Fall Erstattung, im anderen Fall nicht (keine Reaktion).
Darüber hinaus taucht die Kontopflegegebühr als Minussaldo in der neuen Rechnung auf, d. h. Sie haben die gar nicht korrigiert.
Gleichzeitig habe ich Freenet/Klarmobil eine Frist zur Stellungnahme und Erledigung der Angelegenheit gesetzt (Übersendung noch einmal aller Unterlagen per E-Mail und vorab als FAX).
Alle Vorgänge sind schriftlich dokumentiert.
Gleichzeitig am 13.1.2014 per Post eine 1. Mahnung über eine Lastschrift, die angeblich nicht eingelöst werden konnte. Nach Auskunft meiner Bank gibt es keine Lastschriftbuchung von Freenetmobile/klarmobil, das Konto war zu jeder Zeit gedeckt und eine Änderung der Kontonummer hat auch nicht stattgefunden. Habe deshalb auch gegen die 1. Mahnung Widerspruch eingelegt und den Klarmobil zustehenden Betrag zusätzlich überwiesen. Allen weiteren Vorgängen, sogar bis zu einem evtl. Prozess sehe ich daher gelassen entgegen. Somit besteht rechtlich kein Zahlungsverzug. Die angeblich nicht einlösbare Lastschrift enthält weiterhin sowohl den 1 € als auch die 8,90 €, auf die in der Antwortmail gar nicht eingegangen wird.
Weiss man eigentlich bei freenetmobile/klarmobil noch, was die linke und rechte Hand tun, oder hat das ganze System oder hat man den überblick verloren? Dann wird es endlich einmal Zeit, dass dies ggf. auch gerichtlich geklärt wird. Warten wir also ab, wie der Krimi weitergeht!
Die 1. Mahnung stammt vom 6.1.2014, nicht vom 13.1.2014 (das ist das Datum fürs Zahlungsziel).
Sorry!
Es tauchen nur noch die tatsächlichen Gebühren für die aktuellen Telefongespräche auf.
Nach Wochen hat man stillschweigend ohne jegliche Rückmeldung das Problem aus der Welt geschafft. Stillschweigend hat man damit die produzierten Fehler eingeräumt.
Das ist erfreulich, war aber mit viel Aufwand und Arbeit meinerseits verbunden.
Die gesamte Vorgehensweise (bzw. nicht Vorgehensweise) von Freenet/Klarmobil kann ich abschließend aber nur mit mangelhaft beurteilen.
Unter Service und guter Kommunikation verstehe ich etwas anderes.
Die Angelegenheit ist damit für mich abgeschlossen!