Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 516 Views | 02.01.2014 | 18:13 Uhr
geschrieben von Jens Steinhilber

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Sonderkündigungsrecht wird verweigert

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 10177276

Ich bin am 03.12.2013 per E-Mail von Stromio über die Erhöhung der Stromkosten zum 01.01.2014 aufgrund der EEG Umlage informiert worden.

SCHLAGWORTE

Nach den AGB von Stromio, §6 Absatz 4 und nach §41 Absatz 3 EnWG, ist die Sonderkündigung durch Preiserhöhung eigentlich klar geregelt. Innerhalb einer Woche habe ich per Einschreiben daher von meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht. Heute habe ich von Stromio per E-Mail die Nachricht erhalten, dass die Kündigung nicht akzeptiert werde.

In meinem Kündigungsschreiben habe ich um eine Rückmeldung innerhalb 14 Tagen gebeten, ferner habe ich die Einzugsermächtigung entzogen. Die Rückmeldung erfolgte leider erst nach drei Wochen. Über eine weitere E-Mail von Stromio wurde ich in dessen darüber informiert, dass die Einzugsermächtigung nicht gelöscht worden ist, obwohl ich sie im Kündigungsschreiben entzogen haben. Was sind das für Praktiken?

Wenn die Sonderkündigung nicht akzeptiert wird, werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden müssen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Akzeptieren der schriftlichen Kündigung vom 09.12.2013


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2014 | 08:19
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.01.2014 | 12:52
von Jens Steinhilber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich hat Stromio eingelenkt, nachdem die Schlichtungsstelle eingeschaltet wurde.
In einer E-Mail am 14.01.2014 wurde mir die Abmeldung zum 20.01.2014 angeboten, sofern ich einverstanden bin und ich innerhalb einer Woche zustimme. Dem bin ich am 17.01. nachgekommen und habe der Abmeldung zum 21.01.2014 zugestimmt.
Folgende Antwort von Stromio läßt mich am Wahrheitsgehalt des Angebotes zweifeln.

Zitat:

vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung.

Leider ist eine Abmeldung zum 20.01.2014 nicht mehr realisierbar.

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung, aufgrund der gesetzlichen Fristen, frühestens acht Werktage in die Zukunft erfolgen kann und anschließend die örtliche Ersatzversorgung die Belieferung übernimmt.

Um einen reibungslosen Lieferantenwechsel zu gewährleisten und somit die örtliche Grundversorgung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Beendigung des Vertrages zum 28.02.2014. .


02.02.2014 | 18:27
von Jens Steinhilber gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach mehrmaligem Email Verkehr wurde es mir zu blöd. Ich habe Stromio in Kenntnis gesetzt, dass ich der Schlichtungstelle melde, dass der Konflikt nicht gelöst werden konnte, wenn meine Kündigung nicht endlich zum 01.02.2014 akzeptiert wird.
Darauf hin wurde mir die Kündigung zum 01.02.2014 bestätigt.
Der Konflikt ist somit gelöst.




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